Blended Finance (zu Deutsch: Mischfinanzierung) ist nach einer 18-monatigen Pilotphase ab 2021 der neue Standard im EIC Accelerator. Konkret bedeutet das, dass Antragsteller im EIC Accelerator nicht länger eine reine Förderung (nicht-rückzahlbare Zuschüsse) beantragen, sondern, dass die Europäische Kommission neben der Förderung zusätzlich noch als Investor in die jeweiligen Unternehmen einsteigt. Doch keine Sorge: Auch in Zukunft gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine so genannte „grant-only“-Finanzierung, also eine reine Förderung. Sprechen Sie uns gerne an und wir überprüfen gemeinsam, ob diese Option für Sie in Frage kommt.

Wie Blended Finance genau funktioniert und welche Vor- und Nachteile dadurch entstehen können

1. Umfassendere und längerfristige Unterstützung: Während die reine Projektförderung auf einen kurzfristigen Horizont (bis zu 24 Monate) abzielt, ermöglicht eine Kombination aus Förderung und Finanzierung eine umfassendere Unterstützung des Unternehmenswachstums über einen wesentlich längeren Zeitraum (typischerweise 7-10 Jahre). Während die Förderung üblicherweise in drei Tranchen ausgezahlt wird, sind für die Finanzierungskomponente durchschnittlich fünf Tranchen vorgesehen.

2. Höheres Projektvolumen: Durch die Einbindung öffentlicher und privater Investoren ist es möglich, den Gesamtbetrag der Projektfinanzierung deutlich zu erhöhen. Dies bringt zusätzliche Sicherheit im täglichen Geschäft.

3. Ersetzt die Finanzierungsrunde: Für Unternehmen, die sich beispielsweise zwischen Seed und Series A befinden, kann ein EIC Accelerator Projekt die nächste Finanzierungsrunde ersetzen oder sinnvoll ergänzen. Unternehmen können so eine nicht verwässernde Investition in Form eines Zuschusses, kombiniert mit einer Investition, die vollständig auf den erfolgreichen Ausgang des Projekts ausgerichtet ist, erhalten.

4. Geduldiges Kapital: Blended Finance unterstützt Projekte mit hohen Risiken und hohen Marktchancen, die für gewöhnliche Investoren und Banken (noch) nicht attraktiv sind. Bei Blended Finance handelt es sich um geduldiges Kapital. Das bedeutet, es steht dem Unternehmen länger zur Verfügung, als es bei typischen Venture Capital-Investitionen der Fall ist.

5. EU? EIC? EIB? Wer investiert überhaupt? Konkret wird das Investment durch den eigens hierfür gegründeten EIC Fonds durchgeführt. Die Mittel innerhalb des EIC Fonds kommen wiederum direkt aus dem Budget der Europäischen Kommission. Der EIC Fonds selbst wird von der Europäischen Investitionsbank (EIB) aufgesetzt, beraten und gemanagt. Später soll der EIC Fonds auch für weitere öffentliche und private Investoren geöffnet werden.

6. Co-Investoren: Das Kapital kommt üblicherweise nicht ausschließlich vom EIC Fonds. Dieser sucht im Rahmen der Due Dilligence einen oder mehrere Co-Investor(en). Hierzu hat die Europäische Kommission einen eigenen Pool geprüfter und vertrauenswürdiger Investoren aufgebaut. Diese investieren zu gleichen Teilen (pari-passu). Der Antragsteller kann auch selbst Co-Investoren vorschlagen bzw. die Vorschläge seitens der Kommission ablehnen.

7. Due Dilligence Risiken: Für die Absicherung der Investition wird im Vorfeld eine Due Dilligence Prüfung durchgeführt. Diese beinhaltet unter anderem die Prüfung verschiedener Informationen (z.B. Wettbewerb, Markt, Patente, Finanzen), aber auch die Suche nach möglichen Co-Investoren sowie die Festlegung des aktuellen Unternehmenswerts. Eine negative Due Dilligence kann im schlimmsten Fall zum Projektabbruch führen. Unter gewissen Umständen ist auch eine Projektumsetzung ohne Investition (nur mit Förderung) denkbar.

8. Und wie viel ist mein Unternehmen wert? Bei der Bewertung des Unternehmens können verschiedene IPEV-Methoden (International Private Equity and Venture Capital Valuation Guidelines) Anwendung finden, darunter bspw. Discounted Cash Flows. Es handelt sich um eine Post-Money-Bewertung, das heißt sie bezieht die Förderung durch den EIC Accelerator mit ein. Eine erste Bewertung gibt das Unternehmen bereits bei Antragstellung ab. Die finale Bewertung wird dann entweder durch einen Co-Investor oder durch den EIC Fonds durchgeführt. Die Bewertung ist verhandelbar. Die endgültige Abstimmung geschieht unter Einbeziehung der Gründer, bestehender Investoren und der eventuell neuen Co-Investoren.

9. Förderung jetzt, Invest später: Vor allem für ganz junge Unternehmen, die noch über eine niedrige Bewertung verfügen, möchte die Europäische Kommission eine sogenannte „grant first“-Option einführen. Sinn dieser Option ist es, grundsätzlich Blended Finance zu beantragen, die Verhandlung der Unternehmensbewertung aber zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen, um bereits einen höheren Unternehmenswert vorweisen zu können.

10. Quasi-Eigenkapital und Wandeldarlehen: Je nachdem, wer letztendlich in das Unternehmen investiert, kann sich der Charakter der Investition ändern. Bei einem üblichen Investment aus EIC Fonds und Co-Investor(en) ist das bevorzugte Mittel der Wahl das Quasi-Eigenkapital. Ist der EIC Fonds hingegen der einzige Investor, so wird es sich bei der Investition höchstwahrscheinlich um ein Wandeldarlehen handeln. Je nach Szenario entscheidet sich also, ob Blended Finance einen Einfluss auf die Eigentümerstruktur des Unternehmens hat oder nicht.

11. Gründer- und unternehmerfreundlich: Im Vergleich zu typischen VC-Investitionen soll die Blended Finance-Option gründer- bzw. unternehmerfreundlicher sein. Konkret bedeutet dies bessere Bewertungen, bessere Investitionsbedingungen sowie eine Offenheit für zusätzliche Co-Investoren. Auch soll es möglich sein, den EIC Fonds während der Laufzeit durch eigene Investoren zu ergänzen oder ganz abzulösen.

12. Blended Finance kommt dort zum Einsatz, wo Förderung nicht mehr greift: Die nationalen und europäischen Beihilferegeln untersagen die Unterstützung der Vermarktung serienreifer Produkte und Lösungen (TRL9). Mit Blended Finance hat sich die Europäische Kommission deshalb eine Möglichkeit geschaffen, ihre „Champions“ länger und umfassender zu unterstützen.

13. Mehr Geld, mehr Berichte: Blended Finance bringt neben den für Förderprojekte üblichen Fortschrittsberichten zusätzliche Berichtsanforderungen mit sich. Diese werden individuell für das jeweils antragstellende Unternehmen festgelegt und können unter anderem geschäftliche/technologische Aktivitäten, finanzielle Performance, das Erreichen von festgelegten Meilensteinen oder auch spezifische steuerbezogene Berichte umfassen.

14. Exitszenarien: Die Europäische Kommission sieht einen Exit zu marktüblichen Bedingungen vor. Die Gründer oder Eigentümer des Unternehmens haben die Möglichkeit, die Anteile vom EIC Fonds zurückzukaufen, sobald die Innovation ausgereift ist und keine weitere Unterstützung erforderlich ist. Die Bedingungen werden individuell verhandelt.

Zusammenfassung


  Blended Finance bietet durch das zusätzliche Kapital eine großartige Möglichkeit für Antragsteller, ihre Innovationen noch schneller in den Markt einzuführen und durch das zusätzliche Kapitalpolster sicherer zu agieren. Gleichzeitig ist das Modell nicht für jedes Unternehmen gleichermaßen geeignet und birgt auch Risiken, wie zusätzliche Prüf- und Berichtsanforderungen, eine mögliche Verwässerung der Unternehmensanteile oder gar den vorzeitigen Projektabbruch.  


Wenn Sie erfahren möchten, ob Blended Finance oder die „grant-only“-Option für Ihr Unternehmen besser geeignet ist, beraten wir Sie gerne unverbindlich. Erfahren Sie mehr über unsere Fördermittelberatung oder vereinbaren Sie gleich Ihren persönlichen Beratungstermin!

Lesen Sie mehr über die Förderung im EIC Accletaror auf den Seiten des European Innovation Council. Mehr Informationen zu unserer Fördermittelberatung zu EU-Programmen erhalten außerdem Sie hier. Sprechen Sie uns gerne an!

 

Autor: Stefan Durm

Stefan Durm

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Ich bin seit rund zehn Jahren erfolgreich in internationalen Projekten zuhause. Ich habe sowohl internationale Forschungskonsortien gestaltet und koordiniert, als auch mehr als 50 Business Pläne für hochinnovative Deeptech-Startups (mit-)entwickelt und erfolgreich umgesetzt. Um dieses Wissen immer weiter zu schärfen, bin ich Gründungsmitglied des Europäischen Verbands der Innovationsberater (EAIC) und vertrete dort EurA. Bei Fragen zu internationalen Förderprojekten bin ich somit immer eine sehr gute erste Anlaufstelle.
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