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SBTi Corporate Net-Zero Standard V2: Die sechs wichtigsten Änderungen für Unternehmen

Geschrieben von Marvin Gornik | 04.56.2026

Die Science Based Targets initiative (SBTi) gilt als wichtigster internationaler Referenzrahmen für wissenschaftsbasierte Klimaziele. Mit dem Corporate Net-Zero Standard Version 2.0 – kurz CNZS V2 – steht nun die tiefgreifendste Überarbeitung seit Gründung der Initiative bevor. Der Fokus verschiebt sich dabei deutlich: weg von der reinen Zielvalidierung, hin zu einer stärkeren Verankerung von Umsetzung, Fortschrittsmessung und prüffähigen Klimadaten. Der Standard ist derzeit noch nicht final verabschiedet. Die finale Version soll dieses Jahr (2026) veröffentlicht werden und ab dem 1. Januar 2028 für neue Zielvalidierungen gelten. Bis dahin bleibt der bestehende Standard (CNZS V1.3) weiterhin anwendbar.

 

Warum SBTi für Unternehmen so relevant ist

Klimaziele gibt es viele. Entscheidend ist, ob sie wissenschaftlich fundiert, nachvollziehbar und belastbar sind.

Genau hier setzt die SBTi an: Die Initiative unterstützt Unternehmen dabei, ihre Emissionsreduktionsziele an wissenschaftlich anerkannten Klimapfaden sowie dem 1,5°C-Ziel des Pariser Klimaabkommens auszurichten. Grundlage dafür ist eine belastbare Treibhausgasbilanz (THG-Bilanz), die Emissionen entlang der drei Scope-Kategorien erfasst:
  • Scope 1: Direkte Emissionen aus eigenen oder kontrollierten Quellen, z. B. Heizungsanlagen oder Firmenfahrzeuge
  • Scope 2: Indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie, z. B. Strom oder Fernwärme
  • Scope 3: Indirekte Emissionen entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, z. B. aus eingekauften Materialien, Transporten oder der Nutzung verkaufter Produkte

Ein validiertes SBTi-Ziel schafft nicht nur Orientierung für die eigene Dekarbonisierungsstrategie. Als zunehmend gefragter Nachweis stärkt es zugleich die Glaubwürdigkeit gegenüber Investoren, Finanzinstituten, Kunden und Geschäftspartnern.

 

 

Was sich mit dem Corporate Net-Zero Standard 2.0 ändert 

Der neue Standardentwurf der SBTi rückt die Umsetzung von Klimazielen stärker in den Mittelpunkt: Klimaziele sollen nicht nur wissenschaftlich fundiert sein, sondern durch konkrete Maßnahmen, belastbare Daten und nachvollziehbare Fortschritte untermauert werden. Der Fokus verschiebt sich damit stärker von Ambition zur Wirkung und fördert kontinuierliche Bestrebungen zur Zielerreichung.

Im Überblick: Diese sechs Entwicklungen prägen den Entwurf des Corporate Net-Zero Standard 2.0 und damit die kommenden Anforderungen an Unternehmen:

  1. Zyklische Validierung von Klimazielen: Unternehmen sollen ihre Ziele laut dem Entwurf nicht nur klar definieren, sondern regelmäßig überprüfen und bei Bedarf weiterentwickeln.

  2. Transitionspläne gewinnen an Bedeutung: Die Reduktionsziele sollen durch konkrete Umsetzungs- und Investitionspläne gestützt werden.

  3. Höhere Anforderungen an Scope 2: Stromnachweise müssen transparenter und geografisch wie zeitlich plausibel sein. 

  4. Fokus auf wesentliche Scope-3-Emissionsquellen: Statt pauschaler Anforderungen steht die gezielte Steuerung der bedeutsamsten Emissionstreiber im Vordergrund.

  5. Die Relevanz von Assurance und Prüfbarkeit nimmt zu: Zielrelevante THG-Daten sollen konsistent dokumentiert und extern verifiziert worden sein.

  6. Laufende Emissionen werden systematisch adressiert: Die SBTi diskutiert ergänzende Ansätze, mit denen Unternehmen zusätzlich zur Emissionsreduktion auch Verantwortung für verbleibende Emissionen übernehmen können.

Der zeitliche Rahmen: Nach zwei abgeschlossenen Konsultationsrunden 2025 soll die finale Version 2026 erscheinen und ab dem 1. Januar 2028 für neue Zielvalidierungen verbindlich gelten: Bis dahin bleibt der bestehende Corporate Net-Zero Standard V1.3 anwendbar. 

Bereits validierte Ziele bleiben grundsätzlich bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig. Für bestehende Zielsetzungen können jedoch im Rahmen künftiger Übergangsregelungen oder Zielerneuerungen zusätzliche Anforderungen relevant werden.

 


Hintergrund: Was bedeutet Kategorie A und Kategorie B?

Mit CNZS V2 klassifiziert die SBTi Unternehmen nach Größe und Standort:
  • Kategorie A: Große und mittelgroße Unternehmen in Hocheinkommens- und oberen Mitteleinkommensländern (z. B. Deutschland, EU, USA). Für sie gelten die strengsten Anforderungen: Transitionsplan, externe Prüfbarkeit der THG-Daten und Scope-3-Ziele sind verpflichtend.

  • Kategorie B: Alle kleinen Unternehmen weltweit sowie mittelgroße Unternehmen in Ländern mit niedrigem oder niedrig-mittlerem Einkommen. Transitionsplan, Assurance und Scope-3-Ziele bleiben für sie optional.

 

1) Zyklische Validierung: Vom Klimaziel zum kontinuierlichen Steuerungsprozess

Eine grundlegende Änderung im Entwurf betrifft den zyklischen Validierungsprozess: Statt einer einmaligen Zielvalidierung sieht CNZS V2 einen dreistufigen Validierungsprozess aus Entry Check, Initial Validation und regelmäßiger Renewal Validation alle fünf Jahre vor, ergänzt durch optionale anlassbezogene Spot Checks, die eine kontinuierliche Nachverfolgung und Qualitätssicherung gewährleisten sollen.

Darüber hinaus sind verpflichtende Performance Assessments am Ende jedes Zielzyklus geplant sowie ein regelmäßiges Fortschrittsreporting: Unternehmen müssen dabei anhand standardisierter Formeln nachweisen, dass sie ihren Zielen tatsächlich nähergekommen sind.

Die Validierung der Klimaziele wird damit zu einem dynamischen Steuerungsinstrument, das eng mit Reporting, Datenqualität und operativer Umsetzung verzahnt ist. Wer unternehmerisches Klimamanagement als kontinuierlichen Prozess verankert, ist demnach besser vorbereitet, die Anforderungen des neuen Standards reibungslos zu erfüllen.

2) Transition Plan: Vom Klimaziel zur nachweisbaren Umsetzung

Ein Transition Plan – im Deutschen auch als Klimatransitionsplan bezeichnet – beschreibt, wie ein Unternehmen seine Klimaziele konkret erreichen möchte. Er bildet das operative Fundament der Klimastrategie und umfasst:
  • Konkrete Reduktionsmaßnahmen für alle relevanten Emissionsbereiche
  • Investitionspläne und eine klare Ressourcenzuordnung
  • Governance-Strukturen und Verantwortlichkeiten
  • Zeitpläne, Meilensteine und messbare Fortschrittskennzahlen

Laut dem aktuellen CNZS-V2-Entwurf sollen Kategorie-A-Unternehmen verpflichtet sein, innerhalb von zwölf Monaten nach der Initial Validation einen Transitionsplan zu veröffentlichen, der ihre Klimaziele und Net-Zero-Ambition untermauert. Für Kategorie-B-Unternehmen ist dies optional. Der Plan soll anschließend regelmäßig – in der Regel alle fünf Jahre – aktualisiert und durch die Unternehmensführung bestätigt werden.

Damit schlägt die SBTi eine direkte Brücke zur europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), konkret zu ESRS E1, die ebenfalls einen Klimatransitionsplan fordert.

Für Unternehmen bedeutet das: Die Definition von Klimazielen allein wird künftig nicht ausreichen. Entscheidend ist die nachvollziehbare Umsetzungslogik dahinter – von Maßnahmen und Investitionen bis hin zu Governance-Strukturen und kontinuierlichem Monitoring.

3) Scope 2: Strombeschaffung wird Teil der Klimastrategie

Scope 2 umfasst indirekte Emissionen aus zugekaufter Energie, wie insbesondere Strom, und stellt für viele Unternehmen einen der wichtigsten Hebel zur Emissionsreduktion dar.

Eine der zentralen Neuerungen im CNZS-V2: Scope 1 und Scope 2 müssen künftig als eigenständige Ziele ausgewiesen werden. Bisher war eine kombinierte Bilanzierung zulässig. Zudem formuliert der Entwurf deutlich strengere Anforderungen an die Qualität von Stromnachweisen sowie den Bezug von kohlenstoffarmem Strom. Die SBTi orientiert sich dabei an der laufenden Novellierung des GHG Protocol Scope 2 Guidance, welches international als zentrale Methodik zur Bilanzierung von Emissionen aus eingekaufter Energie gilt.

Günstige, aber geografisch oder zeitlich nicht zum Verbrauch passende Herkunftsnachweise oder Energy Attribute Certificates (EACs) dürften an Anrechenbarkeit verlieren.

Unternehmen sollten deshalb frühzeitig prüfen:
  • Welche Herkunftsnachweise oder EACs werden genutzt – und aus welchen Regionen stammen sie?
  • Passen Nachweise geografisch und zeitlich zum tatsächlichen Stromverbrauch?
  • Besteht die Möglichkeit eines Direktstrombezugs über Power Purchase Agreements (PPAs)?
  • Wie transparent und belastbar ist die Nachweisführung insgesamt?

4) Scope 3: Fokus auf wesentliche Emissionsquellen

Scope 3 umfasst oft die größten tatsächlichen Emissionen eines Unternehmens – ist aber zugleich der komplexeste Teil der Klimabilanz, verbunden mit erheblichen Datenunsicherheiten und begrenzter direkter Steuerbarkeit.

Der Standardentwurf legt deshalb den Fokus auf signifikante Scope-3-Kategorien, prioritäre Emissionsquellen und Bereiche, in denen Unternehmen realistisch Einfluss nehmen können. Kategorie-A-Unternehmen sollen dennoch zur Festlegung von Scope-3-Zielen verpflichtet sein – unabhängig vom prozentualen Anteil an den Gesamtemissionen.

Ergänzend sieht der Entwurf vor, dass bedeutende Tier-1-Lieferanten perspektivisch zur Festlegung eigener Klimaziele bewogen werden. Lieferkettentransparenz ist damit kein optionales Thema mehr.

Zentrale Fragen für Unternehmen:
  • Welche Lieferanten und Produktgruppen treiben Scope-3-Emissionen am stärksten an?
  • Wo bestehen realistische Möglichkeiten zur Einflussnahme – z. B. über Einkauf, Produktdesign oder Lieferantenentwicklung?
  • Welche Kategorien lassen sich mit belastbaren Aktivitätsdaten statt pauschaler Ausgabenschätzungen erfassen?
  • Wo entstehen nachweisbare Reduktionshebel, die sich in eine klare Ziellogik überführen lassen?

5) Assurance: THG-Daten müssen prüffähig werden

Mit dem Corporate Net-Zero Standard 2.0 steigt die Relevanz belastbarer und extern nachvollziehbarer Emissionsdaten deutlich. Für Kategorie-A-Unternehmen sieht der Entwurf eine verpflichtende Drittpartei-Prüfung der relevanten Treibhausgasdaten vor. Bei Category-B-Unternehmen bleibt die externe Prüfung optional, wird von der SBTi jedoch ausdrücklich empfohlen.

Damit gewinnt die sogenannte Limited Assurance an Bedeutung – eine externe Prüfung, bei der ein unabhängiger, akkreditierter Prüfer zentrale Emissionsdaten und Fortschritte auf wesentliche Fehler und Plausibilität überprüft.

Voraussetzung hierfür ist eine konsistente und transparente Datengrundlage. Unser Tipp: Prüfen Sie frühzeitig, ob Methoden, Berechnungslogiken, Annahmen und Nachweise genau dokumentiert sind.

Wichtige Fragen zur Vorbereitung:
  • Sind Bilanzgrenzen nachvollziehbar?
  • Sind Emissionsfaktoren transparent hergeleitet?
  • Ist die Scope-3-Methodik über alle relevanten Kategorien hinweg konsistent?
  • Sind Scope-2-Instrumente und Herkunftsnachweise belegbar?
  • Gibt es einen klaren Audit Trail?

Unternehmen, die ihre THG-Bilanz extern verifizieren lassen, schaffen eine wichtige Grundlage für Datenqualität, Glaubwürdigkeit und regulatorische Sicherheit gleichermaßen. Warum sich das lohnt und was dabei zu beachten ist, erfahren Sie in unserem Beitrag 5 gute Gründe, Ihre THG-Bilanz verifizieren zu lassen.

6) Ongoing Emissions Responsibility: Verantwortung für laufende Emissionen

Neu im Entwurf ist außerdem das Konzept der Ongoing Emissions Responsibility (OER), eine Weiterentwicklung des bisherigen „Beyond Value Chain Mitigation"-Ansatzes (BVCM). Es schafft einen strukturierten Rahmen, in dem Unternehmen Verantwortung für Emissionen übernehmen können, die während des Dekarbonisierungspfads bis Net-Zero fortlaufend entstehen – etwa durch die Finanzierung hochwertiger Klimaschutzprojekte außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette oder durch interne CO₂-Bepreisung. Der Entwurf sieht dabei zwei Anerkennungsstufen vor, die frühes Handeln incentivieren sollen.

Ab voraussichtlich 2035 wird OER für Kategorie-A-Unternehmen verpflichtend: Der abzudeckende Anteil laufender Emissionen steigt schrittweise, mit dem Ziel einer vollständigen Verantwortungsübernahme bis 2050.

Wichtig: OER-Maßnahmen ersetzen keine Emissionsreduktionsziele und sind nicht auf diese anrechenbar. Das Konzept soll zusätzliches Klimaschutzengagement stärken und ist ausdrücklich nicht als Kompensationslösung gedacht.  

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Auch wenn der Corporate Net-Zero Standard 2.0 noch nicht final verabschiedet ist, zeichnet sich die Richtung klar ab. Klimaziele werden datengetriebener, prüfbarer und stärker mit konkreter Umsetzung verknüpft.

Diese drei Schritte sind deshalb bereits heute für Unternehmen von besonderer Relevanz:

1. THG-Bilanz professionalisieren
Scope 1, Scope 2 und wesentliche Scope-3-Kategorien sollten belastbar erhoben, methodisch konsistent dokumentiert und jährlich fortgeschrieben werden. Eine solide Datenbasis ist die Voraussetzung für Validierung, Reporting und externe Prüfung gleichermaßen.

2. Umsetzungsplan entwickeln
Legen Sie fest, welche Emissionen mit welchen konkreten Maßnahmen reduziert werden sollen und bis wann. Berücksichtigen Sie dabei Standorte, Lieferanten, Produktgruppen sowie Investitionsbudgets. Ein strukturierter Transitionsplan erfüllt dabei zugleich Anforderungen aus CNZS V2 und der CSRD.

3. Nachweisfähigkeit sicherstellen
Dokumentieren Sie Datenquellen, Methoden, Emissionsfaktoren, Strombezugsinstrumente und Fortschritte so, dass sie langfristig prüffähig und nachvollziehbar bleiben – als Grundlage für externe Verifizierung sowie künftige Validierungszyklen.

Wie EurA Sie auf diesem Weg begleitet

EurA unterstützt Unternehmen dabei, Emissionsdaten entlang der gesamten Lieferkette nach höchstem Standard aufzubereiten, SBTi-kompatible Zielpfade zu entwickeln und die Anforderungen des kommenden Corporate Net-Zero Standard 2.0 frühzeitig in die eigene Klimastrategie zu integrieren. 

Als einer von elf offiziell zertifizierten SBTi-Beratern in Deutschland und 163 weltweit (Stand Mai 2026) steht Ihnen Marvin Gornik als Ansprechpartner gerne zur Seite.

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Fazit: SBTi 2.0 macht Klimaziele belastbarer

Der Corporate Net-Zero Standard 2.0 ist kein kleines Update, sondern markiert einen grundlegenden Wandel von der reinen Ziel-Logik hin zu einer Umsetzungs- und Glaubwürdigkeits-Logik. Unternehmen müssen künftig nicht nur ambitionierte Ziele formulieren, sondern deren Umsetzung und Fortschritt belegen – transparent, nachvollziehbar und prüffähig.

Wer Emissionsdaten, die Scope-2-Stromstrategie, Scope-3-Hebel und den Transitionsplan bereits heute strukturiert aufbaut, schafft ein starkes Fundament für die kommenden Anforderungen sowie für die steigenden Erwartungen von Investoren, Kunden und Geschäftspartnern.