Die GRW-Förderung ist ein nicht rückzahlbarer staatlicher Investitionszuschuss für Unternehmen und zählt zu den wichtigsten Instrumenten der Regionalförderung in Deutschland. Je nach Unternehmensgröße und Standort sind Zuschüsse von bis zu 35 % der förderfähigen Investitionskosten möglich.
Besonders für Produktionsstandorte, Erweiterungen oder Modernisierungen kann das Programm eine wichtige Finanzierungshilfe sein. Erfahren Sie, welche Vorhaben förderfähig sind, welche Voraussetzungen gelten und worauf Sie bei der Antragstellung achten sollten.
Die GRW (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“) gehört zu den bedeutendsten Investitionsförderprogrammen Deutschlands. Sie unterstützt Unternehmen und Kommunen bei Investitionen in ausgewählten Fördergebieten. Ihr Ziel besteht darin, wirtschaftlich schwächere Regionen zu stärken, neue Arbeitsplätze zu schaffen, bestehende Beschäftigung zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft zu erhöhen. Darüber hinaus soll die Förderung Unternehmen bei der Bewältigung von Transformationsprozessen wie Digitalisierung, Dekarbonisierung und Strukturwandel unterstützen.
Fördermittel werden ausschließlich in festgelegten GRW-Fördergebieten vergeben. Diese Fördergebiete werden regelmäßig überprüft und anhand wirtschaftlicher Kennzahlen wie Arbeitslosigkeit, Einkommensniveau und regionaler Wirtschaftskraft festgelegt. Eine Übersicht über die aktuellen GRW-Fördergebiete finden Sie hier: GRW-Fördergebiete 2022 – 2027.
Die GRW unterstützt Unternehmen mit Investitionszuschüssen für förderfähige Investitionsvorhaben. Förderfähig sind unter anderem:
Förderfähige Kosten sind typischerweise
Die GRW-Förderung richtet sich in erster Linie an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bis 249 Mitarbeiter und einem Jahresumsatz bis 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme bis 43 Mio. Euro. Auch Großunternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden, allerdings meist mit niedrigeren Förderquoten und zusätzlichen beihilferechtlichen Einschränkungen.
Besonders interessant ist die Förderung für Unternehmen aus:
Die Höhe der GRW-Förderung richtet sich nach Unternehmensgröße, Investitionsstandort und Art des Investitionsprojekts. Typische Investitionszuschüsse für Unternehmen bewegen sich üblicherweise in folgenden Größenordnungen:
In besonders förderstarken Regionen können teilweise höhere Intensitäten möglich sein. Die möglichen Investitionszuschüsse reichen damit von einigen zehntausend Euro bis in den mehrstelligen Millionenbereich. Dadurch zählt die GRW zu den attraktivsten nicht rückzahlbaren Investitionsförderungen für Unternehmen in Deutschland.
Ein mittelständisches Maschinenbauunternehmen könnte beispielsweise bei einer Investition von 2 Mio. Euro in einen neuen Produktionsstandort in einem GRW-Fördergebiet bei einer Förderquote von 25 % bis zu 500.000 Euro Investitionszuschuss erhalten.
Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn
Beginnen Sie mit Ihrem Investitionsvorhaben erst, wenn die förderrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann zum Verlust der Förderung führen.
Fördergebiet prüfen
Nicht jeder Unternehmensstandort liegt in einem GRW-Fördergebiet. Prüfen Sie daher frühzeitig, ob Ihr Investitionsvorhaben in einer förderfähigen Region umgesetzt wird.
Projektbeschreibung sorgfältig erstellen
Beschreiben Sie Ihr Investitionsvorhaben nachvollziehbar. Eine unvollständige oder unklare Projektbeschreibung kann die Bewilligung verzögern oder gefährden.
Beihilferecht berücksichtigen
Die GRW unterliegt den europäischen Beihilfevorschriften. Bereits erhaltene Förderungen können Einfluss auf die maximal zulässige Förderung haben.
Nachweispflichten einplanen
Während des gesamten Förderzeitraums müssen Investitionen, Ausgaben und Projektfortschritte dokumentiert werden. Eine vollständige Dokumentation erleichtert den Mittelabruf und vermeidet Rückforderungen.
Die Beantragung und der Mittelabruf der GRW-Förderung sind komplex. Mit einer professionellen Fördermittelberatung prüfen Sie frühzeitig, ob Ihr Vorhaben die Fördervoraussetzungen erfüllt und welche Förderquote möglich ist.
Darüber hinaus lohnt sich ein Blick auf weitere Förderprogramme in Deutschland, denn je nach Investitionsvorhaben kommen ergänzende Programme infrage.
EurA begleitet Sie entlang des gesamten Förderprozesses, von der Prüfung des Fördergebietes und möglichen Kombinationen mit anderen Fördermitteln, über die Antragstellung bis hin zur Projektbegleitung, Mittelabruf und dem Änderungsmanagement nach Bewilligung des Vorhabens.
Fazit
Die GRW-Förderung zählt zu den attraktivsten Investitionsförderprogrammen Deutschlands, gerade für Investitionsvorhaben in den Neuen Bundesländern. Unternehmen können Zuschüsse von bis zu 35 % ihrer Investitionskosten erhalten und damit erhebliche Wettbewerbsvorteile erzielen. Gleichzeitig erfordert das Programm eine sorgfältige Planung, die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben und eine professionelle Antragstellung, um die Förderchancen vollständig auszuschöpfen.
Text: Jan Bernlöhr