Auch wenn die Berichtspflicht für viele Unternehmen durch die EU Omnibus Initiative entfällt – die Anforderungen des Marktes bleiben: Nachhaltigkeitsdaten sind nach wie vor zentrales Kriterium für Kunden, Banken, Investoren und Förderstellen.
Genau hier setzt der Voluntary Standard (VS) an: Der von der EU entwickelte Standard bietet freiwillig berichtenden Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten eine pragmatische Struktur zur Aufbereitung und wirkungsvollen Kommunikation ihrer Nachhaltigkeitsdaten.
Was bringt mir der Voluntary Standard wirklich? In diesem Blogbeitrag zeigen wir, welche Nachhaltigkeitsinformationen durch den VS abgebildet werden, aus welchen Modulen dieser besteht und warum vermehrt auch große Unternehmen auf diesen Standard zurückgreifen.
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Mit dem am 3. Juli 2026 angenommenen delegierten Rechtsakt hat die Europäische Kommission einen Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung festgelegt. Die entsprechende Verordnung wurde am 21. September 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union in allen EU-Amtssprachen veröffentlicht. Inhaltlich orientiert sich der Voluntary Standard an der Empfehlung (EU) 2025/1710 vom 30. Juli 2025 für einen „Voluntary Sustainability Reporting Standard for Small and Medium-sized Undertakings“ (VSME). |
Mittelständische Unternehmen sehen sich zunehmend mit ESG-Anfragen (Environmental, Social, Governance) von Geschäftspartnern, Banken und Investoren konfrontiert. Oft müssen sie unterschiedlichste Fragebögen ausfüllen, um ihren Finanzinstituten und berichtspflichtigen Partnern Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen – ein häufig aufwendiger und ineffizienter Prozess.
Der Voluntary Standard soll Abhilfe schaffen, indem er:
Nachhaltigkeitsdaten standardisiert – eine klare Struktur für eine effiziente Berichterstattung bietet
Zukunftsfähigkeit stärkt – Unternehmen frühzeitig auf steigende regulatorische Anforderungen vorbereitet
Transparenz verbessert – und so das Vertrauen von Kunden und Partnern stärkt
Der VS bildet die Grundlage für die sogenannte Obergrenze für Datenabfragen entlang der Wertschöpfungskette (Value Chain Cap) und legt fest, welche Nachhaltigkeitsinformationen berichtspflichtige Unternehmen von kleineren Geschäftspartnern anfordern dürfen. Unternehmen mit durchschnittlich bis zu 1.000 Beschäftigten können die Bereitstellung von Informationen ablehnen, die über die im Standard festgelegten Angaben hinausgehen. Ziel ist es, den Aufwand und unverhältnismäßige Datenanfragen entlang der Wertschöpfungskette zu reduzieren.
Der Nachhaltigkeitsbericht dient in erster Linie der Information von Geschäftspartnern und kann freiwillig öffentlich zugänglich gemacht werden. Er wird grundsätzlich jährlich erstellt und kann in den Lagebericht integriert, separat veröffentlicht oder mit der EMAS-Umwelterklärung verbunden werden. Verweise auf unveränderte oder anderweitig veröffentlichte Informationen helfen, Doppelangaben zu vermeiden.
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Themen |
Unterthemen |
Anzahl der Datenpunkte |
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Grundlagen |
B1 Grundlagen für die Erstellung |
12 |
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B2 Verfahrensweisen, Konzepte und künftige Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft |
5 |
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Umwelt |
B3 Energie und Treibhausgasemissionen |
11 |
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B4 Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung |
1 |
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B5 Biodiversität |
6 |
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B6 Wasser |
3 |
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B7 Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft und Abfallbewirtschaftung |
4 |
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Soziales |
B8 Arbeitskräfte – Allgemeine Merkmale |
4 |
| B9 Arbeitskräfte – Gesundheitsschutz und Sicherheit |
3 |
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| B10 Arbeitskräfte – Vergütung, Tarifverhandlungen und Weiterbildung |
4 |
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Unternehmensführung |
B11 Verurteilungen und Geldstrafen wegen Korruption und Bestechung |
2 |
Unternehmen, die spezifische Anforderungen externer Stakeholder erfüllen müssen, können das Zusatzmodul („Comprehensive Module“) nutzen.
Die Angaben orientieren sich an den gesetzlichen und regulatorischen Verpflichtungen von Finanzmarktteilnehmern und Unternehmenskunden. Gleichzeitig decken sie den Informationsbedarf von Geschäftspartnern ab, die das Nachhaltigkeitsrisikoprofil des Unternehmens, etwa als potenzieller Lieferant oder Kreditnehmer, bewerten möchten.
Das Zusatzmodul baut auf dem Basismodul auf und enthält 9 zusätzliche Berichtsthemen. Es umfasst ergänzende Angaben zu Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie, Scope-3-Emissionen, Klimazielen und Klimarisiken. Zudem enthält es Informationen zur Belegschaft, Menschenrechten, Geschlechtervielfalt im Leitungsorgan sowie zu Umsätzen aus bestimmten kontroversen Geschäftstätigkeiten.
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Themen |
Unterthemen |
Anzahl der Datenpunkte |
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Basismodul |
(siehe oben) |
55 |
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Grundlagen |
C1 Strategie: Geschäftsmodell und Nachhaltigkeit — Zugehörige Initiativen |
4 |
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C2 Beschreibung der Verfahrensweisen, Konzepte und künftigen Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft |
2 |
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Umwelt |
C3 THG-Reduktionsziele und klimabedingter Wandel |
7 |
| C4 Klimarisiken |
5 |
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Soziales |
C5 Zusätzliche (allgemeine) Merkmale der Arbeitskräfte |
2 |
| C6 Zusätzliche Informationen über die Arbeitskräfte des Unternehmens — Konzepte für die Achtung der Menschenrechte und diesbezügliche Prozesse |
8 |
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| C7 Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte |
7 |
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Unternehmensführung |
C8 Umsatzerlöse aus bestimmten Tätigkeiten |
5 |
| C9 Geschlechtervielfalt im Leitungsorgan |
1 |
Der VS unterscheidet zwischen verpflichtenden Datenpunkten, freiwilligen Angaben und Informationen, die nur unter bestimmten Voraussetzungen erforderlich sind. Für Letztere gilt das sogenannte „If-applicable“-Prinzip: Die entsprechende Angabe muss nur gemacht werden, wenn die in der Angabepflicht genannten Umstände auf das Unternehmen zutreffen. Lässt ein Unternehmen eine solche Angabe aus, wird davon ausgegangen, dass sie für das Unternehmen nicht anwendbar ist.
Grundsätzlich muss ein gewähltes Modul vollständig angewendet werden. Das „If-applicable“-Prinzip stellt jedoch sicher, dass Unternehmen nur solche Informationen offenlegen müssen, die auf ihre konkrete Situation zutreffen. Dadurch werden die Berichtsanforderungen an die individuellen Gegebenheiten des Unternehmens angepasst.
Das Basismodul bildet immer die Grundlage der Berichterstattung. Das Zusatzmodul kann daher nicht eigenständig, sondern nur zusätzlich zum Basismodul angewendet werden. Im Bericht muss das Unternehmen angeben, für welche Option es sich entschieden hat. Außerdem muss es ausdrücklich erklären, dass der Bericht in Übereinstimmung mit dem Voluntary Standard und unter Anwendung der gewählten Option erstellt wurde.
Daten frühzeitig erfassen – bestehende Nachhaltigkeitsmaßnahmen dokumentieren und strukturieren
Basismodul als Einstieg nutzen – später kann auf das Zusatzmodul erweitert werden
Synergien nutzen – bestehende Systeme und Rahmenwerke wie EMAS oder ISO 14001 können integriert werden
Stakeholder einbinden – frühzeitige Abstimmung mit Geschäftspartnern und Finanzinstitutionen
Von Förderprogrammen profitieren – lassen Sie Ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten fördern (siehe unten)
Im Rahmen des Programms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ können auch nachhaltigkeitsbezogene Fragestellungen adressiert werden, sofern es sich um eine konzeptionelle und individuell durchgeführte Beratung zur Unternehmensführung handelt. Mögliche Beratungsinhalte sind beispielsweise erste Schritte der Nachhaltigkeitsberichterstattung, Gap-Analysen, die Entwicklung von ESG-Maßnahmen oder die Vorbereitung auf Nachhaltigkeitsratings wie EcoVadis.
Gefördert werden Beratungskosten von bis zu 3.500 Euro je Beratung. Der Zuschuss beträgt grundsätzlich 50 Prozent beziehungsweise maximal 1.750 Euro. Für Unternehmen in den neuen Bundesländern, ausgenommen Berlin und die Region Leipzig, sowie in den Regionen Lüneburg und Trier beträgt der Zuschuss 80 Prozent beziehungsweise maximal 2.800 Euro. Die aktuelle Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026. Unternehmen können während der Richtlinienlaufzeit maximal fünf Beratungen, davon höchstens zwei pro Jahr, in Anspruch nehmen.
Im Rahmen des EEW-Moduls 5 wird zudem die Erstellung eines Transformationsplans mit einem Zuschuss von bis zu 90.000 Euro (Förderquote bis zu 70 %) für Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland gefördert. Ein Transformationsplan ist die Darstellung der längerfristigen Dekarbonisierungsstrategie eines Unternehmens oder eines Unternehmensstandortes. Er beinhaltet eine qualitative und quantitative Beschreibung der Ausgangssituation in Bezug auf ein CO2-Minderungsziel sowie mögliche Maßnahmen, um das CO2-Ziel zu erreichen.
Das Förderprogramm Unternehmen machen Klimaschutz des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Unternehmen erhalten finanzielle Unterstützung für Beratungsleistungen zur Erstellung von Treibhausgasbilanzen, Entwicklung von Transformationsstrategien und Identifizierung von Reduktionsmaßnahmen. Die Beratungsförderung deckt 75 % der Beratungskosten ab (max. 900 Euro netto pro Personentag für bis zu 5 Tage). Darüber hinaus werden Investitionen gefördert, die eine wesentliche Treibhausgasminderung oder -vermeidung zur Folge haben. Die Investitionsförderung beträgt bis zu 50 % der Ausgaben, maximal 80.000 Euro.
Ob relevante KPIs identifiziert, ESG-Daten erfasst oder interne Strukturen aufgebaut werden sollen: Eine effiziente Berichterstattung erfordert Planung und Zeit. Wer frühzeitig beginnt, schafft die Grundlage für einen reibungslosen Berichtsprozess und vermeidet Mehraufwand.
Mit umfassender Expertise in den Bereichen Fördermittel, Innovation und Nachhaltigkeit sowie als offizieller DNK-Lotse unterstützen wir Sie praxisnah und bedarfsorientiert bei Ihren individuellen Anforderungen. Unsere Nachhaltigkeitsberaterinnen und -berater stehen Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns.
(Headerbild: Freepik)