Mit dem EIC Accelerator hat die EU mit ihrem European Innovation Council (EIC) ein Förderprogramm ins Leben gerufen, das sich an die Spitzenunternehmen von morgen richtet. Gefördert werden insbesondere Start-ups und KMU, die risikoreiche, aber marktverändernde Spitzentechnologien entwickelt haben und diese nun auf dem internationalen Markt etablieren wollen. Erfolgreiche Antragsteller erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 2,5 Mio. Euro und bis zu 15 Mio. Euro Beteiligungskapital, um ihr Unternehmen auf die nächste Stufe zu heben.

Im Fokus stehen Start-ups und junge, innovationsstarke KMU, die bereits über einen funktionsfähigen Demonstrator oder eine Beta-Version einer disruptiven Innovation verfügen. Das Ziel der Förderung ist, diese innerhalb der Projektlaufzeit weiterzuentwickeln, zu optimieren, zu skalieren und auf den Markt zu bringen. Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Branche oder Technologie die Innovation angesiedelt ist. Das Programm ist themenoffen und sucht nach den ambitioniertesten, wachstumsstärksten und nachhaltigsten Lösungen für die Zukunft.

 

Auch in diesem Jahr gibt es das attraktive Förderprogramm wieder, diesmal mit einem Förderbudget von 675 Mio. Euro. In diesem Blogbeitrag finden Sie alle Informationen zu möglichen Themen, Fristen und Bewerbungsvoraussetzungen.

Mit dem neuen EIC Arbeitsprogramm 2024 hat der europäische Innovationsrat zudem Anpassungen an seinem EIC Accelerator vorgenommen, die wichtigsten Änderungen für Antragsteller haben wir für Sie zusammengestellt.

 

 

Themen & Bewerbungsfristen

Ihrem Projektvorhaben sind keine Grenzen gesetzt: Die Calls des EIC Accelerators sind themenoffen, sodass sich alle marktverändernden deeptech Vorhaben um eine Förderung bewerben können. In diesem Jahr gibt es zwei Bewerbungsfristen, eine im Frühling am 13. März 2024 und eine im Herbst am 3. Oktober 2024.

Darüber hinaus gibt es im EIC Accelerator jedes Jahr thematische Challenges. Hierbei sollen die geförderten Projektvorhaben dazu beitragen, die EU in strategischen Themenbereichen voranzubringen. Die Bewerbungsfristen für die Teilnahme an den EIC Accelerator Challenges sind ebenfalls am 13. März 2024 und am 3. Oktober 2024.

EIC Accelerator Challenges 2024:

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Wer kann sich im EIC Accelerator bewerben?

Besonders attraktiv macht den EIC Accelerator als europäisches Förderprogramm die Tatsache, dass ausschließlich Einzelprojekte gefördert werden. In den Mittelpunkt gerückt wird Ihr Projekt, Ihr Geschäftskonzept und Ihre Vermarktungsstrategie. Es spielt keine Rolle, ob Sie Ihr Unternehmen erst kürzlich gegründet haben oder ein innovatives KMU sind. Alle Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern sind förderfähig. Die Zusammenarbeit mit anderen Firmen, Universitäten oder Forschungseinrichtungen ist auch im Rahmen des Förderprogramms über Unteraufträge möglich.

Welche Projektkosten sind im EIC Accelerator förderfähig?

Der EIC Accelerator ist nicht nur im Hinblick auf seine Rahmenbedingungen einzigartig. Auch die Förderung spricht für sich. Förderfähig sind nahezu alle anfallenden Projektkosten, wie Personalkosten, Kosten für Materialien, Reisen, Marketing oder auch Zulassungen. Dabei ist eine Förderung von bis zu 2,5 Mio. Euro bei einer Förderquote von 70% möglich.

Ein attraktiver Zusatz des EIC Accelerators ist das Beteiligungskapital von bis zu 15 Mio. Euro für die Beschleunigung des Marktzugangs und das Wachstum des Unternehmens. Die Förderung und das Beteiligungskapital ermöglichen somit eine Unterstützung von bis zu 17,5 Mio. Euro.

Wie erfolgt die Antragstellung im EIC Accelerator?

Der EIC Accelerator erfreut sich großer Beliebtheit, deshalb ist der Wettbewerb groß. Nur Unternehmen mit den besten Führungsteams und Geschäftskonzepten gelingt es, die Gutachter für sich zu gewinnen und zu begeistern. Um die Besten der Besten aus dem Bewerberpool herauszufiltern, greift die EU-Kommission auf ein dreistufiges Antragsverfahren zurück. Antragsteller müssen sich deshalb in einer Kurzbewerbung, einem Vollantrag und einem Interview beweisen.

Zunächst bewerben sich Interessenten mit einer Skizze (mit max. 12 DIN A4 Seiten) einem Video-Pitch (max. 3 Minuten) und einem Pitch Deck (max. 10 Folien). Somit bekommen die Gutachter einen ersten Eindruck des Projektvorhabens, des ausführenden Teams und die Risiken der Innovation.

Nach positiver Bewertung der Gutachter werden die Unternehmen dazu eingeladen, einen detaillierten Vollantrag (max. 50 DIN A4 Seiten) mit diversen Anhängen und einem Video einzureichen. Dieser kommt einem Businessplan nahe und gibt Aufschluss über die Innovation, das Geschäftsmodell, das Team und die Finanzplanung. Überzeugt der Vollantrag, wird das Bewerberteam zum Interview (max. 45 Minuten) eingeladen. Bei diesem Termin gilt es die Jury persönlich in einem Pitch und einer anschließenden Fragerunde zu überzeugen. Unternehmen, die alle drei Stufen durchlaufen haben, gehören dann zur „Champions League“ Europas und können sich über umfangreiche Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten sowie weitere Unterstützung durch die Business Acceleration Services der EU freuen.

Welche Neuerungen gibt es im EIC Accelerator 2024?

Angepasst an aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen in der EU veröffentlicht der EIC jedes Jahr sein Arbeitsprogramm. Hierbei handelt es sich um ein rechtsverbindliches Dokument, in dem festgelegt ist, wie der EIC seine Mittel für das betreffende Jahr verwenden wird. Das Arbeitsprogramm wird in Abstimmung mit dem EIC Verwaltungsrat erstellt und von der Europäischen Kommission verabschiedet.

Folgende Änderungen wurden am EIC Accelerator vorgenommen:

  • Das Förderbudget des EIC Accelerators wurde auf 675 Mio. Euro (open Call 375 Mio. Euro und Challenges 300 Mio. Euro) für das Jahr 2024 gekürzt. Im letzten Jahr standen insgesamt 1,14 Milliarden Euro für Projektvorhaben zur Verfügung.
  • Der erste Schritt im Bewerbungsverfahren wurde angepasst: Die Kurzbewerbung besteht nun aus einer Skizze mit 12 DIN A4-Seiten, einem Pitch Deck und Video. Um den zweiten Schritt im Antragsverfahren, die Vollbewerbung zu erreichen, muss die Kurzbewerbung mindestens 3 von 4 Gos von der Jury erhalten.
  • Auch für den zweiten Schritt im Bewerbungsverfahren gibt es Neuerungen. Das Seitenlimit wurde auf 50 DIN A4-Seiten begrenzt und dem Antrag ist neben Anhängen und dem Pitch Deck zusätzlich ein Video beizufügen.
  • Als Förder- und Finanzierungsmodell gibt es nur noch blended finance oder grant only / equity only. Die Option grant first entfällt.
  • Die Förderung wird nun in Form eines Pauschalbetrags (Lump Sum) ausgezahlt, dessen Höhe während des Bewertungsprozesses festgelegt wird. Antragsteller müssen daher die Höhe des Pauschalbetrags auf Grundlage der geschätzten Projektkosten vorschlagen.
  • Bei erneuter Einreichung der Antragsunterlagen wurde die Möglichkeit des Rebuttal (Stellungnahme zum Feedback der Gutachter) abgeschafft.
  • Die Anzahl der Widereinreichungen wurde limitiert: Jeder Antragsteller erhält drei Versuche. War die Bewerbung unabhängig vom Bewerbungsschritt dreimal erfolglos, kann sich ein Antragsteller in Horizon Europe 2021-2027 für die Fördermittel des EIC Accelerators nicht erneut bewerben.

 

Zusammenfassung

Mit dem EIC Accelerator bietet die EU Start-ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen eine besonders attraktive und lukrative Art der Unterstützung. Erfolgreiche Antragsteller erhalten eine Förderung in Höhe von bis zu 2,5 Mio. Euro und Eigenkapital bis zu 15 Mio. Euro. Besonders interessant ist der Ansatz des europäischen Förderprogramms, da die marktnahe Weiterentwicklung, Demonstration und Marktvorbereitung eines technologischen Produkts oder einer Dienstleistung im Fokus steht.

 

 

Kommen Sie einfach auf uns zu!

Sie haben eine Idee und fragen sich, ob sie für den EIC Accelerator geeignet ist? Oder haben Sie bereits ein konkretes Projekt und möchten direkt mit der Antragstellung beginnen? Dann kontaktieren Sie uns. Die EurA ist seit dem Start des Programms im Jahr 2014 dabei und mit über 200 Anträgen Marktführer im EIC Accelerator und eines der größten Beratungsunternehmen in Deutschland.

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🖊️ Text: Christina Tanosova

Christina Tanosova

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Christina Tanosova

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Als Fördermittelberaterin unterstütze ich das Team für internationale Fördermittel der EurA. Schon in meinem Studium der Staatswissenschaften und Internationalen Beziehungen hat mich die Förder- und Investitionspolitik der Europäischen Union ganz besonders interessiert. Ich bringe langjährige Berufserfahrung und interdisziplinäres Wissen in der Beantragung, Koordinierung und Umsetzung von europäischen sowie nationalen Förderprojekten mit. Ich berate Sie gerne zu internationalen Fördermöglichkeiten und stehe bei Fragen zu Ihrem Projektvorhaben bereit. Lassen Sie uns gemeinsam Ihren Innovationsprozess von der ersten Idee bis hin zur Vermarktung beschreiten!
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