Mit Nachhaltig­keits­beratung bereit für den Wandel

Jedes Geschäftsmodell ist von der Erde und ihren Ressourcen abhängig. Unternehmen sind nicht zuletzt deshalb gefordert, ihr wirtschaf­tliches Handeln verträglich für Umwelt und Gesellschaft zu gestalten. Als Unternehmens­beratung für Nachhaltigkeit begleiten wir Sie in Ihrer Transformation zu einem nachhaltigen oder sogar klima­neutralen Unternehmen. Wir unterstützen Sie strategisch – mit ganzheit­licher Beratung für Klima­schutz und unternehmer­ische Nachhaltigkeit.

 

Unser Portfolio als Ihr Nachhaltig­keits­berater

Die Nachhaltigkeits­beratung der EurA AG ist ganz nach Ihren Anforderungen skalierbar. Wir analysieren Ihre Prozesse und Lösungen, messen deren Nachhaltig­keit und optimieren diese – für mehr Wirtschaft­lichkeit und grünere Produkte!

 

Carbon-Footprint-Analysen

Eine Carbon-Footprint-Analyse ermittelt die Emissionen, die direkt und indirekt von einer Person, einer Organisation, oder einem Produkt verursacht werden. So macht sie die Auswirkungen auf das Klima transparent, vergleichbar und dadurch auch optimierbar. Bei einem Product (PCF) oder Corporate Carbon Footprint (CCF) berechnen wir alle unmittelbar und mittelbar verursachten Emissionen gemäß Treibhausgas­protokoll (GHG Protocol) Scope 1, 2 und 3 sowie gemäß der Normen DIN EN ISO 14064-1 und 14067​.

Warum sich ein CO2-Fußabdruck für Sie lohnt:

  • Steigende Nachfrage nach CO2-neutralen Produkten
  • Mehr Transparenz für Stakeholder wie Kunden, Mitarbeitende oder Bewerber
  • Wachsende Mehrkosten durch die CO2-Steuer
  • Aufdeckung von Energie-/Material-Einsparungspotential als finanzielle Chance

Ökobilanzierungen (LCA)

Eine Lebenszyklusanalyse (Life Cycle Assessment, LCA) oder Öko­bilanzierung ist komplex, erfasst weit mehr als die CO2-Emissionen und hat einen hohen Nutzen. Sie misst die Umwelt­aus­wirkungen während der gesamten Lebens­dauer beispielsweise eines Produkts mit Hilfe einer Vielzahl von Wirk­indikatoren. Zur Bestimmung des ökologischen Fußabdrucks eines Produkts, Prozesses oder einer Dienst­leistung ist die Ökobilanz gemäß DIN EN ISO 14040 und 14044 eine etablierte Methode.

Bei unserer Berechnung und Visuali­sierung nutzen wir en­tsprechende Daten­banken und Software­tools. So erhalten Sie ein ganzheitliches Bild, können ökologische Treiber gezielt reduzieren und vermeiden gleich­zeitig Problem­verschiebungen entlang des Lebensweges.  

Nachhaltigkeits­bericht­er­stattung nach CSRD

Gute Gründe für Nachhaltig­keits­bericht­erstattung gibt es viele. Außerdem verpflichtet die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) schrittweise immer mehr Firmen in der EU dazu, einen Nachhaltigkeits­bericht zu erstellen. Nach der CSRD werden einheitliche und verbindliche EU-Standards für die Nachhaltigkeits­berichterstattung eingeführt.

Unternehmen, die zur nicht­finanziellen Bericht­erstattung verpflichtet sind, müssen zudem nach der Taxonomie-Verordnung der EU Angaben zu ökologisch nachhaltigen Umsatzerlösen, Investitionen (CAPEX) und Betriebsaufwendungen (OPEX) machen.

Wir beraten Sie gerne dazu, welche Pflichten Sie erfüllen müssen und unterstützen Sie beim Reporting nach European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und der EU-Taxonomie­verordnung.

Kritische Prüfung von Ökobilanzen

Eine kritische Prüfung Ihrer Ökobilanz­studie durch einen unabhängigen Dritten erhöht die Glaub­würdigkeit der Informationen und stärkt Ihre Vertrauens­würdigkeit als Firma. Wir prüfen in einem „Critical Review“, ob Ihr Life Cycle Assessment richtig, vollständig und verständlich ist. Die Prüfung erfolgt normgerecht gemäß DIN EN ISO 14040 und 14044.

Hot-Spot-Analysen: schnell zu Resultaten

Für eine erste Nachhaltigkeits­bewertung bietet sich  auch projekt­begleitend in frühen Entwicklungs­phasen eine Hot-Spot-Analyse an. Damit ist es möglich, kritische Nachhaltigkeits­heraus­forder­ungen schnell zu identifizieren. Sie stellt eine vereinfachte Ökobilanzierung oder auch ein „Simplified Life Cycle Assessment“ dar. Wir empfehlen die Hot-Spot-Analyse insbesondere Kunden, die zügig Ansatzpunkte für Nachhaltigkeits­maßnahmen und Handlungs­empfehlungen bekommen möchten bzw. einen Potential­check im Rahmen der Beantragung einer Förder­maßnahme durchführen lassen wollen 

Life Cycle Costing (LCC)

LCC bedeutet Lebenszykluskostenrechnung und ist eine etablierte Methode zur Bestimmung der gesamten Kosten, die während des gesamten Lebens­zyklus eines Produkts oder einer Dienst­leistung entstehen, gewisser­maßen von der Wiege bis zur Bahre (from Cradle to Grave).

Neuere Ansätze kombinieren die beiden Methoden LCA (Life Cycle Assessment) und LCC, um die Nachhaltig­keit und zugleich Wirtschaft­lichkeit von Produkten zu prüfen. Sie sind außerdem für Investitions­entscheidungen und die Entwick­lung neuer Geschäfts­modelle hilfreich. Solche Analysen führen wir gerne für Sie durch. Im Idealfall erfolgt das Produkt­design nach dem Prinzip der Kreislauf­wirtschaft (from Cradle to Cradle). 

Umweltprodukt­dekla­ratio­nen (EPDs)

Umweltproduktdeklarationen (Environmental Product Declaration, EPD) weisen die Auswirkungen von Produkten auf die Umwelt aus. Sie sind in der Baubranche weit verbreitet und erleichtern die Nachhaltig­keits­bewertung von Bau­stoffen und Gebäuden. EPDs sind zwar nicht verpflichtend, haben aber sich durch­gesetzt als inter­national anerkannter Nachweis und werden beispielsweise in Ausschreibungen gefordert – mittler­weile auch über die Baubranche hinaus. Wir erstellen diese nach DIN EN ISO 14040/14044, 14025 und 15804​ und begleiten Sie im Prüf­prozess durch eine unabhängige Stelle. 

Potenzialanalysen für Förder­anträge

Viele nationale und europäische Programme fördern Innovations­projekte, die besonders klima­freundlich sind und zur Energie­wende beitragen. Daher verlangen nationale und inter­nationale Förder­richtlinien (z. B. beim EU-Programm Innovation Fund) verstärkt qualifizierte und quantifizierte Prognosen zum Treibhaus­gas­reduktions­potenzial und anderer umwel­trelevanter KPIs (Key Performance Indicators) Ihrer Projekt­vorhaben.

Wir helfen Ihnen, die passenden Nachhaltigkeits-KPIs zu wählen und eine Potenzial­analyse durchzuführen, so dass Sie Ihren Antrag auf Förder­mittel stellen können.  

Transformations­konzepte für Klima­neutra­lität

Ein Transformationskonzept ist eine längerfristige Nachhaltigkeits­strategie, mit der Sie als Unter­nehmen oder Kommune das Ziel verfolgen, klima­neutral zu werden. Es umfasst die Erstellung und Verifi­zierung einer CO2-Bilanz, die Formulier­ung von Klima­zielen sowie die Planung von Maßnahmen zur Ziel­erreichung.

Vielfach fließen Themen der Energieberatung mit ein, so etwa der Umstieg auf erneuerbare Energien oder eine energie­bezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen. Teils werden Transformations­konzepte als investive Vorhaben, etwa vom Bundes­ministerium für Wirtschaft und Klima­schutz (BMWK), gefördert. Wir unter­stützen Sie gerne auf dem Weg zur Klima­neutralität!

Schulungen und Workshops

Beim Aufbau eines betrieblichen Nachhaltigkeits­managements ist es unerläss­lich, Ihre Mit­arbei­tenden unternehmens­intern zu schulen und in den Prozess einzubinden.

Als Schulungspartner des Deutschen Nachhaltigkeits­kodex (DNK) sensibilisieren wir Ihre Mitarbeitenden in Workshops und Vorträgen rund um das Thema Nachhaltigkeit. Zudem führen wir – auch in Kooperation mit Verbänden und Organisationen – Workshops zum Thema Klima­schutz und Carbon Footprint durch.

DNK-Schulungspartnerschaft

 

Das sagen andere über uns

EurA hat uns hervorragend dabei unterstützt, Transparenz bei den Umweltauswirkungen unserer Produkte zu schaffen. Als erster Anbieter in unserem Marktsegment können wir die Ergebnisse nun in Form von EPDs präsentieren.

Dr. Mike Kleinert, Head of Product & Process Development

SE Tylose GmbH & Co. KG

 

 

Im Bereich LCA kann EurA auf besondere Erfahrungen verweisen. Diese werden zum Beispiel im hochaktuellen Thema „Lithium-Ionen-Batterie“ eingesetzt. Ein wichtiger Beitrag zur „grünen Zukunft “.

Dr. Martin Krebs,

Manager Innovative Projects/Patents

Varta Microbattery GmbH

 

 

Zu Recht kann man sagen, dass Frau Dr. Otts Vortrag der Höhepunkt der Veranstaltungsreihe war.

Professor Mathias Seitz

Hochschule Merseburg

 

 

Frau Dr. Ott hat im Master-Studiengang "Finanzen, Rechnungswesen und Steuern" an der Georg-August-Universität Göttingen zu dem Thema "Ökobilanzen und deren Anwendung im Nachhaltigkeitsmanagement" referiert. Ihr ist es in hervorragender Weise gelungen Theorie und Praxis zu verbinden, und sie hat greifbar gemacht, wie wichtig Nachhaltigkeitsmanagement ist, um ökologische, aber auch ökonomische und soziale Ziele zu erreichen. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit Frau Dr. Ott!

Professor Dr. Stefan Dierkes

Georg-August-Universität Göttingen

 

 

Icons__Referenzprojekte

60+

Referenz-
projekte

Icons__Co2

50%+

∅ CO2-Reduktions­potenzial

Icons__Publikationen

20+

wiss. Publika­tionen

Icons__Partner

200+

Partner aus Wirtschaft und Forschung

Ausgewählte Referenzen

Öko­bilanzier­ung von Energie­speichern

Das Projekt ECO2LIB – koordiniert von VARTA Microbattery – knüpft an das Sintbat-Projekt an und beschäftigt sich vor allem mit der Entwicklung ökologisch und ökonomisch optimierter Herstellungs- und Recyclingverfahren von Lithium-Ionen-Batterien. EurA ist für das Projektmanagement sowie die Nachhaltigkeitsbewertung zuständig.
 
Icon Energie

Nachhaltig­keits­bewer­tung neuer Inspektionsverfahren

Das Projekt ZDZW entwickelt digitale zerstörungs­freie Inspektions­dienst­leistungen (Zero Destruction), um den Abfall in Fertigungs­prozessen möglichst komplett zu reduzieren (Zero Waste). Beteiligt sind u. a. Siemens und das DIN (Deutsches Institut für Normung). EurA ist für die ganzheit­liche Nachhaltigkeits­bewertung zuständig.
 
Icon Zero Waste

LCA von pflanzenbasierten Proteinprodukten

Um protein­haltige Lebens­mittel – pflanzen­basiert, kosten­günstig, nähr­stoff­reich und ressourcen­schonend – geht es im Projekt Smart Protein. Mehr als 30 Partner, darunter Forschungs­einrichtungen, Universitäten, Unternehmen und NGOs sind beteiligt. EurA ist zuständig für die Entwicklung von Business­modellen und die Nachhaltigkeits­bewertung.

Zum Smart Protein Blogartikel.

Icon Lebensmittel

Was als nachhaltiges Unternehmen gilt

Die Bewertung nach ESG

Environmental Social Governance (ESG) umfasst drei Dimensionen, mit denen sich das nachhaltige Handeln von Unternehmen bewerten lässt. ESG bedeutet in etwa umweltfreundliche und sozialverträgliche Unternehmensführung. Der Begriff ist im Finanzwesen zur Steuerung von nachhaltigen Investitionen schon länger gebräuchlich und erweitert den der Corporate Social Responsibility (CSR), d.h. die Verantwortung von Unternehmen gegenüber der Gesellschaft. Denn Stakeholder – ob Kunden, Investoren, Lieferanten oder Mitarbeitende – erwarten von Firmen zunehmend, dass diese die ökologischen und soziale Folgen ihres Geschäftsmodells erkennen, offenlegen und verbessern. Und auch die nationalen und internationalen Gesetzgeber treiben das Thema massiv voran. Machen Sie daher aus Verpflichtungen Chancen und stärken Sie die Strahlkraft Ihres Unternehmens mit Ihrem Nachhaltigkeitsmanagement!

Wald mit Nadelbäumen

Die EU-Taxonomie

Mehr Investitionen für grünes Wachstum

Um die Energiewende zu beschleunigen und unsere Klimaziele zu erreichen, hat die Europäische Kommission mehrere ESG-Verordnungen auf den Weg gebracht. Eine davon ist die EU-Taxonomie (siehe Blogartikel). Mit dieser wurde ein Klassifikationssystem geschaffen, um über nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten in Investmentanlagen, Portfolios und Geschäftsbereichen transparent und vergleichbar informieren zu können. Die Verordnung dient insbesondere dazu, die Kapitalströme in Richtung nachhaltiger Investitionen zu lenken. Auch trägt diese Regulierung zur Erreichung der europäischen Umweltziele sowie der Umsetzung des europäischen Grünen Deals bei. Die EU-Taxonomie sorgt für mehr Transparenz, eine bessere Vergleichbarkeit und fördert nachhaltiges Wirtschaften. Zusammen mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bildet sie die Basis für eine einheitliche Nachhaltigkeits­bericht­erstattung, die wir gerne für Sie übernehmen. Fragen Sie uns danach.

Nachhaltigkeits­bericht nach CSRD

Auch für KMU verpflichtend

Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen soll in der EU zum Standard werden. Die SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) verpflichtet bereits Finanzmarktteilnehmer zur Transparenz in Sachen Nachhaltigkeit. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet nach diesem Vorbild schrittweise immer mehr Firmen dazu, ein ESG-Reporting zu erstellen. Am Ende sollen möglichst alle Unternehmen über ihr Nachhaltigkeits­engagement berichten.

Berichtspflichtige_Unternehmen_deu_V_Februar_2024

Durch die CSRD sind nicht nur große Unternehmen, sondern auch kapitalmarkt­orientierte KMU (kleine und mittlere Unternehmen) in der Pflicht – lediglich Kleinst­unternehmen sind davon ausgenommen. In Deutschland tritt sie 2024 in Kraft und wird schrittweise ausgerolltd. h. der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen wird durch die Corporate Sustainability Reporting Directive sukzessive erweitert. Über kurz oder lang müssen fast alle Unternehmen hierzulande in ihrem Jahresabschluss darüber informieren, wie sie sozialen und ökologischen Herausforderungen begegnen. Die CSRD hat Berichtspflicht also erheblich ausgedehnt. (Die CSRD gilt ab 2028 übrigens auch für nichteuropäische Firmen, die in der EU aktiv sind.)

Sie möchten wissen, ob die Berichtspflicht zur Nachhaltigkeit für Ihr Unternehmen gilt? Wir beraten Sie gern zu Ihren Reporting­verpflichtungen​ und übernehmen auch den Nachhaltigkeits­bericht für Sie. Wir sind Ihre Experten rund um das Thema Nachhaltigkeit!

Blog

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