Antragsteller im EIC Accelerator durchlaufen ein dreistufiges Antragsverfahren. Bevor der Vollantrag eingereicht werden darf, muss den Gutachtern des EIC eine Kurzbewerbung, bestehend aus einer Skizze, einem Pitch Deck und einem kurzen Motivationsvideo, vorgelegt werden. Nur wer hier positiv begutachtet wird, darf die nächste Stufe, die Ausgestaltung des Vollantrags, beschreiten. Die Kurzbewerbung, Schritt 1 im Antragsverfahren, ermöglicht dem EIC eine Vorauswahl und erhöht die Chancen für diejenigen Bewerber, die einen Vollantrag einreichen dürfen.
Nach positiver Begutachtung der Skizze erfolgt die Bearbeitung des Vollantrags. Dieser besteht aus einer umfangreichen Projektbeschreibung, mehreren Anhängen und einer Finanzplanung.
Der Vollantrag setzt sich aus verpflichtenden Inhalten und optionalen Anhängen zusammen. Folgende Inhalte sind im Rahmen des Vollantrages zwingend einzureichen:
- Hauptteil: Erarbeitung einer umfangreichen Projektbeschreibung unter Betrachtung technologischer, finanzieller, marktbezogener und organisatorischer Gesichtspunkte
- Pitch Deck: Präsentation zu Ihrem Unternehmen und Ihrer Innovation (muss im Interview vorgestellt werden und darf im Vorfeld nicht mehr bearbeitet werden)
- Video-Pitch: Kurzvorstellung des Unternehmens sowie Elevator Pitch; es ist möglich das Video aus dem ersten Bewerbungsschritt heranzuziehen
- Freedom to Operate-Analyse: Darstellung von eigenen Patenten und anderen Schutzrechten; alternativ muss ein zweiseitiges Statement zu diesem Thema vorgelegt werden
- Data Management Plan: Informationen zum Schutz und der Verbreitung von Projektdaten
- Lebensläufe des Schlüsselpersonals
- Umfangreiche Finanzplanung:
- Finanzübersicht mit Gewinn- und Verlustrechnung, Cashflow und Bilanz
- Aktuelle Finanzdaten (Übersicht zu Verbindlichkeiten, Cash Burn Rate und Runway)
- Finanzierungshistorie (Eigenkapital, Darlehen, etc.)
- Darstellung der Eigentümer- und Anteilsstruktur (Cap-Table)
- Darstellung des Finanzierungsbedarfs (Eigenkapital, vorgeschlagene Post-Money-Bewertung etc.)
Optionale Anhänge sind essenziell, um den Argumenten in den Auftragsunterlage mehr Gewicht zu verleihen. Hierbei ist wichtig, diejenigen Inhalte bereitzustellen, die Themen im Antrag verstärken. Die zusätzlichen Inhalte können folgend aufgebaut sein:
- Letters of Intent (LOI): Diese eignen sich besonders gut, um Projektpartnerschaften und erste Berührungspunkte mit dem Zielmarkt nachzuweisen. Sie haben die Möglichkeit, eine unbegrenzte Anzahl von LOIs einzubringen.
- 10 optionale Seiten, auf denen Sie Ihrer Kreativität freien Lauf lassen können.
Antragsteller, die mit Ihrem Vollantrag überzeugen konnten, werden im dritten Schritt zu einem Interview eingeladen. Die Interviews finden in der Regel acht bis neun Wochen nach der Antragsfrist statt. Dabei präsentiert man seine hochinnovative Spitzentechnologie vor einer ca. sechsköpfigen Jury, wobei die Mitglieder entweder einen technologischen oder betriebswirtschaftlichen Hintergrund haben. Jeder Interviewtermin besteht aus einem 10-minütigem Pitch und einer 35-minütigen Fragerunde. Das Ergebnis wird in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Wochen nach dem Interview bekanntgegeben.
Wie man die Jury des EIC im Interview von seinem Antrag überzeugt, erfahren Sie im Video (Teil 1 und 2).
Mit dem neuen EIC-Arbeitsprogramm 2025 kommen jedem Antragsteller maximal drei Versuche für Einreichung von Anträgen zu. Diese gelten auch für Anträge, die über das Fast-Track- oder Plug-In-Programm eingereicht werden. Nach drei erfolglosen Einreichungen beim EIC Accelerator (unabhängig vom Bewerbungsschritt) kann sich ein Antragsteller nicht erneut im EIC Accelerator unter dem aktuellen europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizon Europe“ bewerben.
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