Antragstellende im EIC Accelerator durchlaufen ein dreistufiges Antragsverfahren. Bevor der Vollantrag eingereicht werden darf, muss den Gutachtern des EIC eine Kurzbewerbung, bestehend aus einer Skizze, einem Pitch Deck und einem kurzen Motivationsvideo, vorgelegt werden. Nur wer hier positiv begutachtet wird, darf die nächste Stufe, die Ausgestaltung des Vollantrags, beschreiten. Die Kurzbewerbung, Schritt 1 im Antragsverfahren, ermöglicht dem EIC eine Vorauswahl und erhöht die Chancen für diejenigen Bewerber, die einen Vollantrag einreichen dürfen.

Nach positiver Begutachtung der Kurzbewerbung können Antragstellende ihren Vollantrag zu einer der sechs Deadlines im Jahr 2026 einreichen. Der Vollantrag besteht aus einer 20-seitigen Projektbeschreibung, die durch mehrere Anhänge und einer Finanzplanung ergänzt wird.
Der Vollantrag umfasst folgende Dokumente:
- Teil A: Administratives Profil
- Hauptteil: Ausarbeitung einer umfassenden Projektbeschreibung mit technologischen, marktbezogenen und organisatorischen Aspekten (maximal 20 Seiten)
- Pitch Deck: Präsentation des Unternehmens und der Innovation (wird im Interview verwendet und kann vorab nicht mehr geändert werden)
- Video-Pitch: Dreiminütige Vorstellung des Unternehmens und der Innovation (hierfür kann auch das Video aus der ersten Bewerbungsstufe verwendet werden)
- Arbeitsplan: maximal 10 Seiten
- Lump-Sum-Budgettabelle
- Finanzplan
- Freedom-to-Operate-(FTO)-Analyse: Darstellung eigener Patente und anderer Schutzrechte; alternativ kann eine zweiseitige Stellungnahme zu diesem Thema eingereicht werden
- Letters of Intent (LOIs): Besonders geeignet zum Nachweis von Projektpartnerschaften sowie erster Markttraktion. Es können beliebig viele LOIs eingereicht werden.
Der Vollantrag wird von unabhängigen Expertinnen und Experten anhand der EIC-Bewertungskriterien geprüft. Im Rahmen der Begutachtung bewertet eine technische Fachperson die zugrunde liegende Technologie und führt ein Online-Interview mit dem Projektteam durch. Die Bewertung erfolgt anhand eines Punktesystems mit festgelegten Schwellenwerten.
Im dritten Schritt werden die erfolgreich bewerteten Antragstellenden zu einem Interview eingeladen. Die Anzahl der Einladungen ist auf das 2,5-Fache des verfügbaren Budgets begrenzt. Die Juryinterviews finden dreimal jährlich statt, wobei jede Interviewrunde jeweils zwei Einreichungsstichtage umfasst.
Während des Interviews präsentieren die Antragstellenden ihre hochinnovative Spitzentechnologie vor einer Jury aus Expertinnen und Experten mit technologischem oder unternehmerischem Hintergrund. Jedes Interview besteht aus einem 10-minütigen Pitch sowie einer 35-minütigen Frage-und-Antwort-Runde. Die Ergebnisse liegen in der Regel zwei bis drei Wochen nach Abschluss der Interviewphase vor.
Für ein Vorhaben sind maximal drei Einreichungsversuche im EIC Accelerator möglich. Dies gilt auch für Anträge, die über das Fast-Track-Programm oder das Plug-in-Programm eingereicht werden. Nach drei erfolglosen Einreichungen beim EIC Accelerator – unabhängig davon, in welcher Antragsphase die Ablehnung erfolgt – ist eine erneute Bewerbung im aktuellen europäischen Forschungs- und Innovationsrahmenprogramm „Horizon Europe“ nicht mehr möglich.
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