Was ist das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)?

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verfolgt entscheidende Ziele zur Förderung von Innovationen in kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland. Es ist darauf ausgerichtet, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen zu stärken, indem es Forschungs- und Entwicklungsprojekte fördert. Durch die gezielte finanzielle Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten hat ZIM einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Innovationskraft des Mittelstands geleistet. Es hat dazu beigetragen, dass Unternehmen neue Projektideen und Technologien entwickeln sowie diese innovativen Lösungen in die Praxis umsetzen und erfolgreich auf dem Markt platzieren können.

 

ZIM – ein Förderprogramm mit langer Geschichte 

Das ZIM-Programm wurde als Reaktion auf die steigende Notwendigkeit, Innovationen in kleinen und mittelständischen Unternehmen zu fördern, ins Leben gerufen. Seine Entstehung in den frühen 2000er Jahren erfolgte als Antwort auf die Herausforderungen der Globalisierung und des technologischen Wandels, um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu stärken.

Seit seiner Einführung hat sich ZIM stetig weiterentwickelt, um den sich ändernden Anforderungen und Innovationstrends gerecht zu werden. Verschiedene Entwicklungsphasen haben dazu beigetragen, den Fokus des Programms zu verfeinern und die Förderinstrumente den Bedürfnissen der Unternehmen anzupassen.

Im Laufe der Jahre hat ZIM an Bedeutung gewonnen und sich als eine zentrale Säule der Innovationsförderung in Deutschland etabliert. Die kontinuierliche Anpassung an neue Herausforderungen und Technologietrends hat dazu beigetragen, dass das Programm sowohl für Unternehmen als auch für Forschungseinrichtungen eine attraktive Anlaufstelle für die Realisierung innovativer Projekte geworden ist.

 

Was ist das Besondere am ZIM-Programm?

Das Besondere am ZIM liegt in seiner gezielten Ausrichtung auf kleine und mittelständische Unternehmen, deren Innovationskraft gestärkt werden soll. Es bietet diesen Unternehmen eine maßgeschneiderte Unterstützung, um ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu realisieren. Diese gezielte Förderung ist in der deutschen Innovationslandschaft einzigartig und spricht spezifisch die Bedürfnisse und Herausforderungen des Mittelstands an. 

  • Themenoffenheit: keine Einschränkung der geförderten Technologien
  • Schnelle Bearbeitungszeiten: einstufige Antragstellung; Skizze optional
  • Schneller Projektstart: Projektbeginn auf eigenes Risiko bereits mit Einreichung des Antrags möglich
  • Antragstellung jederzeit möglich: keine Deadlines, die es zu berücksichtigen gilt
  • Jährliches Budget von ca. 630 Mio. Euro: zentrales deutsches Förderprogramm mit hoher finanzieller Fördersicherheit

Diese Merkmale machen das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand zu einer begehrten Ressource für Unternehmen, die ihre Innovationsideen in die Realität umsetzen möchten.

 

ZIM: Wer ist förderfähig?

Im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) sind verschiedene Institutionen und Organisationen förderfähig, die innovative Projekte vorantreiben möchten.

Förderberechtigt sind:

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Unternehmen mit < 250 Mitarbeitenden, einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro und/oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro
  • Weitere mittelständische Unternehmen bis zu 1.000 Mitarbeitenden: Unternehmen bis 500 Mitarbeitende sind uneingeschränkt förderfähig. Unternehmen > 500 Mitarbeitende müssen zwingend mit einem KMU an einem gemeinsamen Innovationsprojekt arbeiten.
  • Forschungseinrichtungen: Universitäten, Fachhochschulen und andere wissenschaftliche Institutionen, die mit Unternehmen an gemeinsamen Projekten arbeiten.

Die Förderfähigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des konkreten Innovationsprojekts und der Erfüllung der ZIM-Richtlinien. Unternehmen sollten sich mit den genauen Kriterien vertraut machen, um sicherzustellen, dass ihre Projekte förderfähig sind.

Neben den oben genannten Kriterien gelten Institutionen und Projekte als förderfähig, wenn sie die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Projektform: Es sind sowohl Einzelprojekte von Unternehmen sowie Kooperationsprojekte mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen förderfähig, die die ZIM-Richtlinien erfüllen
  • Innovationsbezug: Die Projekte müssen einen klaren Innovationscharakter aufweisen, sei es die Entwicklung neuer oder die signifikante Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
  • Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten: Die Projektaktivitäten sollten über reine Routineentwicklung bzw. Schrittinnovationen hinausgehen und einen substanziellen Beitrag zu Forschung und Entwicklung leisten.
  • Technologische Herausforderung: Projekte sollten technologisch anspruchsvoll sein, eine technologische Lücke schließen oder innovative Lösungen für Markt- oder Industrieherausforderungen bieten.
  • Umsetzbarkeit und Marktpotenzial: Es wird Wert auf die Machbarkeit der Projekte und ihr Potenzial am Markt gelegt. Eine plausible Umsetzung und ein realistischer Marktbedarf sind wichtige Faktoren.
  • Land/Region: Bei ZIM sind grundsätzlich Unternehmen (unter Berücksichtigung der oben genannten KMU-Kriterien) mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland förderfähig.
  • Rechtsform: Beantragende Unternehmen können verschiedene Rechtsformen haben einschließlich Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften.

Sprechen Sie uns gerne unverbindlich an. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung in der Fördermittelakquise können wir Ihre Förderfähigkeit beurteilen.

 

Welche Projektformen sind förderfähig?

ZIM unterstützt durch seine verschiedene Fördermaßnahmen Projektvorhaben entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Dies umfasst erste Machbarkeitsuntersuchungen bzw. Durchführbarkeitsstudien über Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten bis hin zu Leistungen zur Markteinführung.

Grafik zu förderfähigen ZIM-Projekten von Vorstudie bis Markteinführung

 

Innerhalb dieser dreisäuligen Förderung werden durch ZIM sowohl Einzel- als auch Kooperationsvorhaben mit nationalen und internationalen Unternehmen und/oder Forschungseinrichtungen finanziell unterstützt:

Grafik zu ZIM-Projektformen von Einzelprojekten bis Kooperationen

Welche finanzielle Unterstützung bietet ZIM?

Zuwendungsfähige Kosten im Rahmen des ZIM

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bietet eine umfassende finanzielle Unterstützung für innovative Projekte von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) in Deutschland.

Die finanzielle Förderung im Rahmen des ZIM umfasst verschiedene Aspekte:

  • Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten: Unternehmen können Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten erhalten, die zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen führen.
  • Personalkostenzuschüsse: Das ZIM unterstützt Unternehmen bei der Finanzierung von Personalkosten im Rahmen von Innovationsprojekten. Dies umfasst beispielsweise Kosten für Forschende, Entwickler oder Projektmanager
  • Externe Dienstleistungen: Das ZIM ermöglicht Zuschüsse für externe Dienstleistungen, die im Rahmen von Innovationsprojekten in Anspruch genommen werden, beispielsweise für Entwicklungsaufträge, die an Unternehmen oder Forschungseinrichtungen vergeben werden.
  • Gemeinkostenzuschlag: Neben den Zuschüssen für Personalkosten und externe Dienstleistungen gewährt ZIM auch einen Gemeinkostenzuschlag von max. 100 % bei FuE-Projekten. Damit werden laufende Kosten (Strom, Wasser, Material), Gehaltsanpassungen und sonstige Kosten abgedeckt.
tabelle-zim-projektformen-und-projektkosten-3

 

 

Maximale Fördersätze im Rahmen des ZIM

Die ZIM-Fördersätze sind abhängig von Projektform, Unternehmensgröße, -alter und Sitz des Unternehmens. Außerdem ist entscheidend, ob es sich um ein nationales oder internationales Kooperationsvorhaben handelt.

tabelle-zim-foerdersaetze-4

Wie funktioniert die Antragstellung
bei ZIM?

Die Antragstellung im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) verläuft in mehreren Schritten.

 

ablauf-zim-foerderung-3


  • Vorbereitung des Antrags: Unternehmen müssen ihr Innovationsprojekt ausarbeiten und sicherstellen, dass es den ZIM-Richtlinien entspricht. Dies umfasst die Festlegung des Innovationsziels, die Beschreibung des Vorhabens, die Klärung der Förderfähigkeit und die Identifizierung potenzieller Partner.
  • Antragsstellung: Der Antrag wird beim zuständigen Projektträger eingereicht. Dies beinhaltet das Ausfüllen spezifischer Antragsformulare und die Einreichung aller erforderlichen Dokumente und Unterlagen gemäß den Anforderungen des Förderprogramms.
  • Begutachtung und Bewertung: Nach Einreichung des Antrags erfolgt eine fachliche Bewertung durch Experten. Diese prüfen die Qualität des Innovationsprojekts, die Förderfähigkeit und den Innovationscharakter. Die Projekte werden anhand vordefinierter Kriterien bewertet.
  • Entscheidung und Bewilligung: Basierend auf den Begutachtungen werden die Anträge bewertet und Entscheidungen über die Bewilligung von Fördermitteln getroffen. Erfolgreiche Antragsteller erhalten einen Zuwendungsbescheid und können mit der Umsetzung ihres Projekts beginnen.
  • Projektumsetzung und Abrechnung: Die geförderten Projekte werden umgesetzt. Dabei müssen die Unternehmen bestimmte Vorgaben und Regeln einhalten. Nach Abschluss des Projekts müssen sie die erbrachten Leistungen und Ausgaben abrechnen, um die Fördermittel zu erhalten.

Es ist wichtig, dass Unternehmen die genauen Anforderungen und Fristen der jeweiligen Ausschreibung beachten und sich eng an die Richtlinien für die Antragstellung halten, um die Chancen auf eine erfolgreiche Förderung zu maximieren. Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich frühzeitig mit einem Fördermittelexperten in Verbindung zu setzen, um Unterstützung bei der Antragsstellung zu erhalten.

Wir begleiten Sie gerne – von der Vorbereitung des Antrags bis zur Abrechnung der bewilligten Mittel.

 

Beratung und Unterstützung im ZIM-Prozess

Der ZIM-Antrag entscheidet letztlich darüber, ob ein FuE-Projekt mit Zuschüssen aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) gefördert wird oder nicht. Professionelle Beratungsdienstleister können Unternehmen, die einen ZIM-Antrag stellen möchten, eine umfassende Beratung bieten und diese im ZIM-Prozess begleiten. Wichtig zu wissen: Die Kosten für externe Beratungsdienste bei der Antragstellung und Abrechnung des geförderten FuE-Projekts sind im Rahmen von ZIM nicht förderfähig. Diese können sich jedoch für Sie lohnen, denn eine professionelle externe Beratung kann Folgendes für Sie leisten:

  • Beratung für Antragsteller: Unternehmen, die am ZIM teilnehmen möchten, können sich bei der Antragsstellung beraten lassen. Diese Beratung umfasst die Unterstützung bei der Erstellung von Anträgen, der Klärung von Förderkriterien und der Ausarbeitung von Innovationsprojekten.
  • Netzwerkbildung und Kooperationspartner: Unternehmen erhalten Hilfe bei der Identifizierung potenzieller Kooperationspartner und dem Aufbau von Netzwerken mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen, um Synergien zu schaffen und den Innovationsprozess zu stärken.
  • Projektbegleitung und Coaching: Professionelle Beratungsdienstleister bieten Begleitung und Coaching während des gesamten Projektverlaufs. Dies beinhaltet fachkundige Unterstützung bei der Umsetzung von Innovationsprojekten, bei Ausarbeitung und Controlling der regelmäßigen Zahlungsanforderungen sowie bei administrativen Aufgaben und Herausforderungen während des Prozesses (Berichtspflichten, Projektverlängerungen, Mittelverschiebungen etc.).
  • Unterstützung bei der Abrechnung und Dokumentation: Unternehmen erhalten Hilfe und Unterstützung bei der Abrechnung von erbrachten Leistungen sowie der korrekten Dokumentation ihrer Projekte, um die Fördermittel erfolgreich zu erhalten.

Auch das BMWK selbst unterstützt Unternehmen mit diversen Angeboten. So informieren die Seiten zum Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand zu diesen Services:

  • Webinare: Das BMWK organisiert Schulungen in Form von Webinaren, um Unternehmen über die Fördermöglichkeiten zu informieren.
  • Newsletter: Das BMWK bietet auf der ZIM-Website Best Practices und gibt einen Newsletter heraus, um im Bereich Innovation auf dem Laufenden zu halten.
  • Telefonischer Kontakt: Es besteht zudem die Möglichkeit, den zuständigen Projektträger zu ermitteln und den entsprechenden Ansprechpartner anzurufen.

Umfassende Beratung und Begleitung während des gesamten ZIM-Prozesses sind dennoch unverzichtbar. Sie ermöglichen es Ihnen als Unternehmen, Ihr Innovationsvorhaben effektiv umzusetzen und Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Kommen Sie gerne auf uns zu!

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen ZIM und der steuerlichen Forschungszulage (FZul)?

Wesentliche Unterschiede zwischen ZIM und der steuerlichen Forschungszulage liegen in folgenden Punkten:

  • Höhere Fördersätze für KMUs (bis zu 60 %) bei ZIM
  • Gemeinkostensatz von max. 100 % bei ZIM
  • Auszahlung der bewilligten Fördermittel im Drei-Monats-Rhythmus bei ZIM
  • ZIM-Förderung ist auf noch nicht begonnene Projekte ausgelegt; FZul auch rückwirkend möglich.

 

Für wen eignet sich ZIM?

Das Förderprogramm ZIM eignet sich für KMU, junge Unternehmen und mittelständische Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Gibt es Fristen, die bei der Bewerbung um ZIM-Förderung zu beachten sind?

Nein. ZIM-Anträge können jederzeit gestellt werden.

Welche Projektformen werden mit ZIM gefördert?

Es werden Einzelvorhaben von Unternehmen sowie nationale und internationale Kooperationsvorhaben mit Unternehmen und/oder Forschungseinrichtungen mit dem ZIM-Programm gefördert.

Sind Softwareprojekte mit ZIM förderfähig?

Als themenoffenes Förderprogramm gelten für Softwarevorhaben dieselben Richtlinien wie für alle Hardwarethemen. Allerdings lassen sich bei Softwarethemen Entwicklungsrisiken und Neuheitscharakter oft schwerer identifizieren. Hier empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger und/oder einem professionellen Beratungsunternehmen.

Sind ZIM-Projekte De-minimis relevant?

Nein. In ZIM geförderte Projekte sind nicht De-minimis relevant.

Was fällt alles unter die De-minimis-Förderung?

Im Rahmen von ZIM fallen Beiträge von Mitgliedern eines ZIM-Netzwerks unter die De-minimis-Förderung. Weiterhin sind bei der Projektform „Leistungen zur Markteinführung“ Messeauftritte sowie Beratungen zu Produktdesign und Vermarktung De-minimis relevant.

Wie hoch ist die ZIM-Förderung?

Die Höhe der ZIM-Förderung ist abhängig von Unternehmensgröße und Projektform. Der Höchstfördersatz liegt bei 60 % von maximal 550.000 Euro.

Kann ich mehrere Projekte gleichzeitig im Rahmen des ZIM einreichen?

Es sind bis zu zwei Bewilligungen innerhalb von zwölf Monaten möglich.

Können Unternehmen Förderungen aus anderen Programmen parallel zu einer ZIM-Förderung erhalten?

Ja. Unternehmen können Förderungen aus anderen Förderprogrammen parallel zu einer ZIM-Förderung erhalten, jedoch nicht für dasselbe Projekt.

Was ist unter einer ZIM-Durchführbarkeitsstudie zu verstehen?

In ZIM sind neben klassischen FuE-Projekten auch technische Durchführbarkeitsstudien bzw. Machbarkeitsanalysen förderfähig. Diese dienen zur Bewertung und Analyse des Potenzials sowie der Erfolgswahrscheinlichkeiten eines geplanten FuE-Projekts.

Was ist unter ZIM-Leistungen zur Markteinführung zu verstehen?

In ZIM sind neben klassischen FuE-Projekten auch Leistungen zur Markteinführung förderfähig, die von externen Dienstleistern erbracht werden und der wirtschaftlichen Verwertung eines ZIM-geförderten FuE-Projekts dienen. Dies umfasst z. B. Maßnahmen zur Patentanmeldung, Qualitätssicherung, Zertifizierung, Marktforschung, Erprobung etc., bei denen Sie unser Go-to-Market-Service gerne unterstützt.

Was sind die wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Bewilligung einer ZIM-Förderung?

Die wichtigsten Erfolgsfaktoren für eine Bewilligung der ZIM-Förderung sind:

  • Hoher Innovationsgrad
  • Hohe technische Risiken innerhalb der verfolgten Lösungsansätze
  • Hohes Vermarktungspotenzial

Muss bei ZIM vorab eine Skizze eingereicht werden?

Nein. Es muss bei ZIM vorab keine Skizze eingereicht werden. Allerdings ist in bestimmten Fällen für eine erste Einschätzung der Projektidee die Einreichung einer Skizze empfehlenswert.

Gibt es Beschränkungen für bestimmte Branchen oder Arten von Innovationsprojekten im Rahmen des ZIM?

Nein. Das Förderprogramm ZIM ist technologieoffen.

Welche Möglichkeiten gibt es für Unternehmen, die nicht förderfähig sind, aber dennoch in ZIM-Projekten mitwirken möchten?

In ZIM nicht förderfähige Unternehmen können als assoziierter (nicht geförderter) Partner vollwertig am Projekt mitwirken. Alternativ können die Unternehmen über einen externen Auftrag durch den Antragsteller am Projekt mitwirken.

Was ist bei neugegründeten Unternehmen zu beachten?

ZIM ist kein Gründungsprogramm. Daher muss die Gründung bereits abgeschlossen sein. Allerdings ist hier die formale Eintragung im Handelsregister nicht ausreichend. Vielmehr sollten mit einem regelmäßig produzierten Produkt bereits Umsätze nachgewiesen werden können. Denn laufende Umsätze sind als Nachweis zur Finanzierung des Eigenanteils des FuE-Projekts Voraussetzung für eine Förderung in ZIM.

Bis wann kann üblicherweise mit einem Förderentscheid gerechnet werden?

Üblicherweise liegt die Bearbeitungszeit eines ZIM-Antrags bei ca. 3 Monaten.

Wo finde ich weitere Informationen zur ZIM-Förderung?

Weitere Informationen erhalten Sie auf der offiziellen FAQ-Seite von ZIM.  

Wo finde ich die Richtlinie zum Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)?

Die Richtlinie zum ZIM-Programm finden Sie auf der offiziellen Richtlinen-Seite von ZIM.

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