- Daniel Wilkinson
- 20.05.22
- 2 min
- Nachhaltigkeitsberatung
Ihre Kontaktperson
Tobias Kübler
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand – kurz ZIM – ist das wichtigste Förderinstrument für den Mittelstand in Deutschland. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, welches für das Programm verantwortlich ist, möchte mit diesem Förderinstrument die Innovationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstandes stärken.
Das Programm ist bundesweit zugänglich, technologie- und branchenoffen! Somit können antragsberechtigte Unternehmen aus der gesamten Bundesrepublik eine Förderung für Ihre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben erhalten. Diese Vorhaben können Sie einzelbetrieblich, oder aber auch in Kooperation mit Unternehmen und/oder Forschungseinrichtungen durchführen.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und seit einigen Jahren jetzt auch weitere mittelständische Unternehmen (<500 Mitarbeitende Beschäftigte). Zudem können auch noch weitere mittelständische Unternehmen (< 1000 Mitarbeiter) eine Förderung erhalten, wenn sie mit mindestens einem KMU kooperieren. Auch Forschungseinrichtungen sind förderfähig, wenn sie Kooperationspartner eines antragstellenden Unternehmens sind.
Gefördert werden Personalausgaben, ein pauschaler Gemeinausgabenzuschlag und im begrenzten Maße auch Aufträge an Dritte. Bei Kooperationsvorhaben sind so pro Unternehmen bis zu 450.000 € und bei Einzelprojekten bis zu 550.000 € förderfähig. Die Förderquote ist dann wieder von einigen Faktoren (z. B. Unternehmenssitz, Unternehmensgröße, Kooperationsform,…) abhängig und liegt zwischen 25 % bis 60 %, sodass sich die maximale Zuwendung zwischen 112.500 € und 270.000 € bewegt. Die Förderung wird in der Regel im 3-Monats-Rhythmus ausbezahlt.
Für alle, die mit ihrer Innovation nicht warten können, bringt ZIM auch ein besonderes Extra mit. Sie dürfen mit Antragseinreichung auf eigenes Risiko mit dem Projekt starten! Wird das Vorhaben dann zu einem späteren Zeitpunkt bewilligt, dann können Sie die geleisteten Tätigkeiten nachträglich abrechnen.
Das Ministerium hat auch erkannt, dass nicht nur die Entwicklung mit einem hohen Aufwand verbunden ist, sondern auch die Markteinführung. In ZIM können Leistungen zur Markteinführung für Unternehmen gefördert werden, die von externen Dritten erbracht werden und die der wirtschaftlichen Verwertung der im geförderten FuE-Projekt erzielten Ergebnisse dienen. Diese externen Kosten werden dann mit 50 % bezuschusst, bis maximal 30.000 € Förderung.
Mehr Informationen zu unserer Fördermittelberatung erhalten außerdem Sie hier.
Autor: Tobias Kübler
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