Ist das Förderprogramm KMU-innovativ themenoffen?
Das Förderprogramm KMU-innovativ ist nicht themenoffen. KMU-innovativ deckt jedoch eine breite Palette von Themen in sogenannten Technologiefeldern ab. Sie zielen darauf ab, Innovationen in verschiedenen Branchen voranzutreiben. Die Technologiefelder, die im Rahmen dieses Förderprogramms abgedeckt werden, sind folgende:
Gibt es Fristen, die bei der Antragstellung beachtet werden müssen?
Bei KMU-innovativ gibt es zwei Fristen pro Jahr: Jeweils bis zum 15. April und zum 15. Oktober können Projektskizzen eingereicht werden. Diese Termine sind fix und geben Planungssicherheit.
Wie lange dauert es im Durchschnitt, bis ein Förderantrag bearbeitet wird?
Das Verfahren des Förderprogramms KMU-innovativ gilt als schnell. Durch die verbindlichen Fristen für die Skizzeneinreichung und die zeitnahe Bearbeitung können Antragssteller gut planen. Sie erhalten zügig Bescheid: In jeder Antragsstufe sind es laut BMBF 2 bis 3 Monate bis zur Rückmeldung, ob positiv entschieden wurde.
Welche Unterlagen müssen im Antragsverfahren bereitgestellt werden?
Im Antragsverfahren für KMU-innovativ müssen Unternehmen und Forschungseinrichtungen eine Reihe von Papieren bereitstellen. Das Antragsverfahren ist zweistufig und gliedert sich in Projektskizze sowie Förderantrag:
Die Projektskizze umfasst 10 oder 12 Seiten, in denen das geplante Vorhaben genau beschrieben wird. Sie beinhaltet Zielsetzung, Methodik und erwartete Ergebnisse. Teil der Skizze sind auch ein Finanzierungsplan, ein Zeitplan für die Umsetzung des Projekts, Informationen über die beteiligten Partner und deren Kompetenzen sowie ein Verwertungskonzept. Je nach Themenfeld können weitere themenspezifische Kapitel in der Projektskizze erforderlich sein.
Im Förderantrag werden die Inhalte der Projektskizze konkretisiert und von jedem Projektpartner ein separater Antrag auf Kostenbasis (AZK-Antrag) oder Ausgabenbasis (AZA-Antrag) gestellt. Der Antrag beinhaltet die ausführliche Beschreibung der Idee und Innovation, einen detaillierten Arbeitsplan inklusive Ressourcen- und Meilensteinplanung, einen detaillierten Finanzierungsplan inklusive Erläuterungen, einen Verwertungsplan pro Partner sowie die Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung.
Sind Kooperationen mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen bei der Antragstellung möglich?
Ja, Kooperationen mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen sind möglich. Gemeinsame Projekte können nicht nur das Innovationspotenzial erhöhen, sondern auch die Risiken und Kosten für die beteiligten Unternehmen reduzieren. Darüber hinaus können Kooperationen dazu beitragen, dass verschiedene Kompetenzen und Ressourcen gebündelt werden, um komplexe Innovationsvorhaben erfolgreich umzusetzen.
Welche Auflagen sind mit der Förderung verbunden?
Die Förderbedingungen des Programms geben eine Reihe von Pflichten vor. Dazu gehören beispielsweise die Einhaltung von Zeitplänen und Budgets, die regelmäßige Berichterstattung über den Projektfortschritt sowie die Verwendung der Fördermittel gemäß den festgelegten Richtlinien. Darüber hinaus können spezifische Anforderungen an die Dokumentation und Transparenz gestellt werden, um sicherzustellen, dass die Fördermittel ordnungsgemäß verwendet werden und die Ziele des Projekts erreicht werden.
Ist eine Berichterstattung im Laufe des Projekts notwendig?
Ja, während des Projekts sind Unternehmen verpflichtet, regelmäßig über den Fortschritt ihres Vorhabens zu berichten und umfassende Dokumentationen über alle Aktivitäten zu führen. Dazu gehören beispielsweise Zwischenberichte, die den aktuellen Stand des Projekts sowie erreichte Meilensteine und Ergebnisse zusammenfassen. Darüber hinaus kann es erforderlich sein, alle relevanten Daten und Ergebnisse zu dokumentieren und für eine spätere Evaluierung oder Prüfung bereitzuhalten.
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