Was genau ist KMU-innovativ?

KMU-innovativ ist das führende Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für den Mittelstand. Es ist speziell darauf ausgerichtet, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland bei der Umsetzung innovativer Projekte zu unterstützen. Auch Forschungseinrichtungen können gefördert werden, sofern sie mit einem KMU kooperieren.

Die wichtigsten Eckpunkte des Förderprogramms KMU-innovativ sind:

  • Gefördert werden Projekte aus zehn verschiedenen Bereichen wie z.B. Bioökonomie, Elektronik und Medizintechnik.
  • Die Förderung deckt verschiedene Kostenarten wie Personalkosten, anteilig Investitionskosten, Materialkosten und Kosten für Auftragsforschung ab.
  • KMU können je nach Themenfeld, Unternehmensgröße und Kooperationsverbund eine Förderquote von bis zu 80 % erhalten. Forschungseinrichtungen werden mit bis zu 100 % gefördert. Im Technologiefeld Bioökonomie können sogar Großunternehmen mit bis zu 25 % in Verbundprojekten gefördert werden.
  • Die Projektdauer beträgt i.d.R. 2 oder 3 Jahre (abhängig vom Technologiefeld).
  • Firmen haben zweimal jährlich die Gelegenheit, Projektskizzen zu verschiedenen Förderschwerpunkten einzureichen.
  • Der Antragsprozess erfolgt durch ein Wettbewerbsverfahren, bei dem die besten Skizzen zur Antragstellung aufgefordert werden.

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Das Förderprogramm KMU-innovativ im Überblick

 

Lesen Sie auch unseren Blogartikel „KMU-innovativ: Dieses Mittelstandsförderprogramm müssen Sie kennen“ für eine komprimierte Zusammenfassung.

 

Ziele des Förderprogramms KMU-innovativ

Das Programm verfolgt das übergeordnete Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit von KMU zu stärken und ihre Innovationskraft zu fördern. Durch finanzielle Unterstützung sollen Unternehmen in die Lage versetzt werden, Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchzuführen, neue Technologien zu implementieren und innovative Produkte oder Dienstleistungen zu erforschen.

Die Fördermittel dienen als finanzieller Anreiz, um Risiken bei der Umsetzung neuer Ideen zu reduzieren und den Innovationsgeist in der deutschen Wirtschaft zu stimulieren. Mit einem klaren Fokus auf die Förderung von FuE trägt das Programm dazu bei, dass KMU ihre Innovationspotenziale entfalten und so langfristig erfolgreich am Markt agieren können.

 

Wer ist bei KMU-innovativ förderfähig?

Für die Teilnahme am Programm müssen Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sein. Gemäß der EU-Definition gelten Firmen als KMU, wenn sie weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro aufweisen. Die KMU-Kriterien der EU gelten auch für KMU-innovativ. Sie dienen dazu, Unternehmen zu identifizieren, die aufgrund ihrer Größe und Struktur besondere Unterstützung benötigen, um innovative Projekte umzusetzen. Unabhängig von der Branche oder dem Tätigkeitsfeld haben Firmen die Möglichkeit, von den Fördermitteln und Unterstützungsleistungen im Rahmen von "KMU-innovativ" zu profitieren, um ihre Innovationsvorhaben erfolgreich umzusetzen.

Auch mittelständische Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1.000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Mio. Euro nicht überschreiten (einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen), können einen Antrag stellen. In Abhängigkeit vom Technologiefeld ist dies als Einzelvorhaben oder im Rahmen eines Verbundprojektes möglich.

Weiterhin sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im Verbund antragsberechtigt, sowie für einzelne Technologiefelder auch Großunternehmen (GU), Gebietskörperschaften, Vereine, Verbände und Kliniken.

 

Gibt es bestimmte Voraussetzungen?

Die Förderfähigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:

  • Größe und Struktur: Das Unternehmen muss gemäß der EU-Definition als KMU eingestuft werden, was bedeutet, dass es eine bestimmte Mitarbeiterzahl und Umsatz- oder Bilanzsummenkriterien erfüllen muss.
  • Bonität: Das Unternehmen muss den Eigenanteil aufbringen können.
  • Innovationsprojekt: Als Antragsteller müssen Sie ein konkretes Innovationsprojekt vorlegen, das den Kriterien des Förderprogramms bzw. des Technologiefeldes entspricht. Dies kann sich um die Erforschung neuer Produkte, die Einführung innovativer Technologien oder die Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten drehen.
  • Antragsverfahren: Es handelt sich um ein zweistufiges Antragsverfahren. Zunächst muss zur jeweiligen Deadline eine Projektskizze eingereicht werden. Die besten Projektskizzen werden von dem Projektträger zur Antragstellung aufgefordert. Sie müssen den Antragsprozess gemäß den Richtlinien des Förderprogramms durchlaufen und alle erforderlichen Unterlagen einreichen.
  • Einhaltung der Förderbedingungen: Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie alle Bedingungen und Auflagen des Förderprogramms einhalten, einschließlich der Verwendung der Fördermittel gemäß den Richtlinien und der Erfüllung von Berichtspflichten.
  • Themenschwerpunkte: Die Innovationsprojekte müssen sich an den Hauptthemen des Programms orientieren und aus den folgenden Technologiefeldern kommen:

    1. Bioökonomie
    2. Biomedizin
    3. Elektronik und autonomes Fahren; High Performance Computing
    4. Medizintechnik
    5. Informations- und Kommunikationstechnologien
    6. Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität
    7. Klima
    8. Materialforschung
    9. Photonik und Quantentechnologien
    10. Zukunft der Wertschöpfung

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Förderfähige Kosten bei KMU-innovativ

Bei KMU-innovativ können verschiedene Kostenarten förderfähig sein, die im Zusammenhang mit dem Innovationsprojekt stehen. Typischerweise umfassen förderfähige Kosten:

  • Personalkosten: Die Gehälter und Löhne der Mitarbeitenden, die direkt am Innovationsprojekt beteiligt sind, können als förderfähige Kosten geltend gemacht werden. Zu den Mitarbeitenden zählen beispielsweise Ingenieure, Forschende und andere Fachkräfte, die an der Entwicklung und Umsetzung neuer Technologien oder Produkte arbeiten.
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange diese für das Vorhaben genutzt werden. Sollten sie nicht über die gesamte Projektlaufzeit zum Einsatz kommen, gilt die Wertminderung als beihilfefähig.
  • Kosten für Auftragsforschung, Wissen und direkt oder in Lizenz erworbener Patente von Dritten, sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden.
  • Zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten: Hierunter fallen unter anderem Material, Bedarfsartikel und dergleichen, die unmittelbar für das Vorhaben benötigt werden.
  • Reisekosten: Ausgaben für Reisen im Zusammenhang mit dem Innovationsprojekt können unter bestimmten Bedingungen gefördert werden.

 

Wie hoch sind die Förderquoten?

Wie hoch die Förderung für ein Innovationsprojekt ausfällt, hängt auch vom Antragsstellenden ab. Die Förderquoten sind unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um ein Unternehmen oder um eine Forschungseinrichtung handelt:

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis 250 Mitarbeitende sowie mittelständische Unternehmen bis 1.000 Mitarbeitende gelten folgende Förderquoten:

  • 25 % für experimentelle Entwicklung
  • 50 % für industrielle Forschung

Abhängig vom Technologiefeld kann sich diese Förderquote auf max. 80 % erhöhen:

  • Um 10 % für mittlere Unternehmen (bis 250 Mitarbeitende und 50 Mio. € Umsatz)
  • Um 10 bis 20 % für kleine Unternehmen (bis 50 Mitarbeitende und 10 Mio. € Umsatz)
  • Um 15 %, wenn weitere Kriterien den Verbund betreffend erfüllt sind.

Start-ups, die der KMU-Definition entsprechen, profitieren grundsätzlich von denselben Fördermöglichkeiten.

Forschungseinrichtungen und Universitäten bekommen in der Regel eine höhere Förderquote von bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Die höhere Förderquote spiegelt den Beitrag wider, den sie zur Innovation und Forschung leisten. Bei nicht-wirtschaftlichen Forschungsvorhaben erhalten sie zusätzlich eine Projektpauschale von 20 % und können somit eine Förderquote von bis zu 120 % erzielen.

Generell gilt, dass der überwiegende Teil der für das Gesamtprojekt insgesamt beantragten Fördermittel den Unternehmen zugutekommen soll. In einigen Technologiefeldern ist darüber hinaus eine maximale Verbundförderquote definiert.

 

Die maximale Fördersumme bei KMU-innovativ

Bei KMU-innovativ gibt es keine festgelegte Obergrenze für die Fördermittel. Die maximale Fördersumme für ein Innovationsprojekt kann variieren.

Bisher wurden mit der Förderinitiative KMU-innovativ Fördergelder in Höhe von fast 2 Mrd. Euro für mehr als 2.700 Einzel- und Verbundprojekte bewilligt. Laut Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sind an diesen Projekten fast 4.400 kleine und mittelständische Unternehmen beteiligt.

 

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Zweistufiges Antragsverfahren

Bei KMU-innovativ ist das Antragsverfahren zweistufig und startet mit der Einreichung einer Projektskizze bis zum Stichtag jeweils am 15. April und am 15. Oktober. Wird die Skizze positiv evaluiert, ist anschließend ein Förderantrag einzureichen.

Normalerweise fällt die Entscheidung pro Stufe nach wenigen Monaten. Haben Sie Ihren Zuwendungsbescheid erhalten, so können Sie mit Ihrem Projekt starten.

Infografik zum Ablauf der Förderung KMU-innovativ

KMU-innovativ beantragen: So läuft das Antragsverfahren ab.

 

1. Stufe: Einreichen der Projektskizze

Unternehmen haben zweimal jährlich die Gelegenheit, ihre Projektskizzen bei verschiedenen Förderschwerpunkten einzureichen. Die Projektskizze ist eine kurze Zusammenfassung des geplanten Innovationsvorhabens und sollte die wichtigsten Aspekte wie Zielsetzung, Methodik und erwartete Ergebnisse enthalten (die Gliederung ist Technologiefeld-spezifisch und sollte unbedingt eingehalten werden).

Nach der Einreichung werden die Skizzen durch den Projektträger bewertet, um die vielversprechendsten Vorhaben auszuwählen. Diejenigen Unternehmen, deren Projektskizzen ausgewählt wurden, erhalten eine Aufforderung zur ausführlichen Antragstellung. In der Regel werden Sie 2 bis 3 Monate nach Einreichen der Projektskizze über die Auswahl informiert.

 

2. Stufe: Einreichen des Förderantrags

Unternehmen müssen einen detaillierten Förderantrag ausarbeiten, der alle relevanten Informationen zum Projekt umfasst. Dazu gehören unter anderem eine ausführliche Projektbeschreibung, ein detaillierter Finanzierungsplan und ein Zeitplan für die Umsetzung des Projekts.

Die eingereichten Anträge werden von Expertengremien, bestehend aus Fachleuten aus Wissenschaft und Wirtschaft, bewertet. Diese prüfen die Anträge hinsichtlich ihrer wissenschaftlichen Qualität, Innovationsgehalts, Umsetzbarkeit und des Potenzials zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Nach Abschluss des Bewertungsprozesses erhalten die erfolgreichen Antragsteller einen Zuwendungsbescheid, der ihnen den Start ihres Projekts ermöglicht. Innerhalb von 2 bis 3 Monaten nach Antragsstellung wird meist über die Bewilligung entschieden.

 

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Beratung rund um KMU-innovativ

Wenn Sie Interesse am Förderprogramm KMU-innovativ haben und die Unterstützung einer Unternehmensberatung in Anspruch nehmen, sollten Sie bei der Auswahl ihres Dienstleisters auf Folgendes achten:

  • Umfassende Beratung: Setzen Sie auf eine Beratung, die alle Aspekte des Förderprogramms abdeckt. Von der ersten Idee über die Projektkonzeption bis hin zur Antragstellung und Projektumsetzung sollten Sie von Ihrer Fördermittelberatung in jedem Schritt des Prozesses unterstützt werden.
  • Expertise und Erfahrung: Eine erfahrene Beratungsfirma verfügt über ein breites Spektrum an Fachwissen im Bereich der Innovationsförderung. Die Experten kennen die Anforderungen des Förderprogramms und können maßgeschneiderte Lösungen für die individuellen Bedürfnisse ihrer Kunden entwickeln.
  • Effizienter Prozess: Mit professioneller Hilfe lässt sich der Antragsprozess reibungslos gestalten. Potenzielle Risiken werden minimiert und die Erfolgsaussichten bei der Beantragung des Förderprojekts maximiert.
  • Netzwerk und Kooperationen: Eine gute Unternehmensberatung bringt ihre Kunden mit potenziellen Kooperationspartnern für gemeinsame Innovationsprojekte zusammen. Achten Sie auf ein großes Netzwerk an möglichen Partnern aus Industrie und Forschung.

Gerne können Sie unsere Expertise als erfahrene Innovationsberatung in Anspruch nehmen und sich in einem kostenlosen Erstgespräch zu KMU-innovativ beraten lassen.

 

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Erfolgsfaktoren für die Bewilligung der Fördermittel

Unserer Erfahrung nach gibt es eine Reihe von Erfolgsfaktoren für einen positiven Bescheid zur Skizze und auch zum Antrag.

  • Dazu gehören zunächst die Qualität und der Innovationsgehalt des eingereichten Projekts. Innovationsprojekte, die einen klaren Mehrwert für die Wirtschaft und Gesellschaft bieten und innovative Lösungen oder Technologien entwickeln, haben bessere Chancen auf eine Förderung.
  • Des weiteren werden die technische und finanzielle Machbarkeit des Projekts sowie die Erfahrung und Kompetenz der beteiligten Unternehmen und Forschungseinrichtungen bewertet.
  • Die strategische Ausrichtung des Innovationsprojekts, sein Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, der Nutzen für den Standort und die Nachhaltigkeit der geplanten Innovation spielen eine wichtige Rolle. Hat das Projekt einen langfristigen Impact, so wird es eher gefördert.

Die Entscheidung über die Bewilligung der Fördermittel erfolgt auf Basis einer umfassenden Bewertung durch Expertengremien, die die eingereichten Projekte anhand dieser Kriterien evaluieren und die vielversprechendsten Vorhaben auswählen.

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist das Förderprogramm KMU-innovativ themenoffen?

Das Förderprogramm KMU-innovativ ist nicht themenoffen. KMU-innovativ deckt jedoch eine breite Palette von Themen in sogenannten Technologiefeldern ab. Sie zielen darauf ab, Innovationen in verschiedenen Branchen voranzutreiben. Die Technologiefelder, die im Rahmen dieses Förderprogramms abgedeckt werden, sind folgende:

 

Gibt es Fristen, die bei der Antragstellung beachtet werden müssen?

Bei KMU-innovativ gibt es zwei Fristen pro Jahr: Jeweils bis zum 15. April und zum 15. Oktober können Projektskizzen eingereicht werden. Diese Termine sind fix und geben Planungssicherheit.

 

Wie lange dauert es im Durchschnitt, bis ein Förderantrag bearbeitet wird?

Das Verfahren des Förderprogramms KMU-innovativ gilt als schnell. Durch die verbindlichen Fristen für die Skizzeneinreichung und die zeitnahe Bearbeitung können Antragssteller gut planen. Sie erhalten zügig Bescheid: In jeder Antragsstufe sind es laut BMBF 2 bis 3 Monate bis zur Rückmeldung, ob positiv entschieden wurde.

 

Welche Unterlagen müssen im Antragsverfahren bereitgestellt werden?

Im Antragsverfahren für KMU-innovativ müssen Unternehmen und Forschungseinrichtungen eine Reihe von Papieren bereitstellen. Das Antragsverfahren ist zweistufig und gliedert sich in Projektskizze sowie Förderantrag:

Die Projektskizze umfasst 10 oder 12 Seiten, in denen das geplante Vorhaben genau beschrieben wird. Sie beinhaltet Zielsetzung, Methodik und erwartete Ergebnisse. Teil der Skizze sind auch ein Finanzierungsplan, ein Zeitplan für die Umsetzung des Projekts, Informationen über die beteiligten Partner und deren Kompetenzen sowie ein Verwertungskonzept. Je nach Themenfeld können weitere themenspezifische Kapitel in der Projektskizze erforderlich sein.

Im Förderantrag werden die Inhalte der Projektskizze konkretisiert und von jedem Projektpartner ein separater Antrag auf Kostenbasis (AZK-Antrag) oder Ausgabenbasis (AZA-Antrag) gestellt. Der Antrag beinhaltet die ausführliche Beschreibung der Idee und Innovation, einen detaillierten Arbeitsplan inklusive Ressourcen- und Meilensteinplanung, einen detaillierten Finanzierungsplan inklusive Erläuterungen, einen Verwertungsplan pro Partner sowie die Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung.

 

Sind Kooperationen mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen bei der Antragstellung möglich?

Ja, Kooperationen mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen sind möglich. Gemeinsame Projekte können nicht nur das Innovationspotenzial erhöhen, sondern auch die Risiken und Kosten für die beteiligten Unternehmen reduzieren. Darüber hinaus können Kooperationen dazu beitragen, dass verschiedene Kompetenzen und Ressourcen gebündelt werden, um komplexe Innovationsvorhaben erfolgreich umzusetzen.

 

Welche Auflagen sind mit der Förderung verbunden?

Die Förderbedingungen des Programms geben eine Reihe von Pflichten vor. Dazu gehören beispielsweise die Einhaltung von Zeitplänen und Budgets, die regelmäßige Berichterstattung über den Projektfortschritt sowie die Verwendung der Fördermittel gemäß den festgelegten Richtlinien. Darüber hinaus können spezifische Anforderungen an die Dokumentation und Transparenz gestellt werden, um sicherzustellen, dass die Fördermittel ordnungsgemäß verwendet werden und die Ziele des Projekts erreicht werden.

 

Ist eine Berichterstattung im Laufe des Projekts notwendig?

Ja, während des Projekts sind Unternehmen verpflichtet, regelmäßig über den Fortschritt ihres Vorhabens zu berichten und umfassende Dokumentationen über alle Aktivitäten zu führen. Dazu gehören beispielsweise Zwischenberichte, die den aktuellen Stand des Projekts sowie erreichte Meilensteine und Ergebnisse zusammenfassen. Darüber hinaus kann es erforderlich sein, alle relevanten Daten und Ergebnisse zu dokumentieren und für eine spätere Evaluierung oder Prüfung bereitzuhalten.

 

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