- Martin Hahn
- 25.07.25
- 1 min
- Fördermittelberatung, Förderprogramme Deutschland
Ihre Kontaktperson
Daniel Habermeier
Mit der Ecodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) und dem Digitalen Produktpass (DPP) legt die EU-Kommission den Grundstein für eine nachhaltige Wirtschaft. Für produzierende Unternehmen, Händler sowie Importeure bedeutet das konkret: Aspekte wie Kreislauffähigkeit, Energieeffizienz, Recyclingfähigkeit und Haltbarkeit rücken zunehmend in den Fokus – und damit auch die Anforderungen an Ihre Produkte und Prozesse. In diesem Beitrag erfahren Sie das Wichtigste zu ESPR und DPP und wie Sie sich frühzeitig vorbereiten können. Denn wer rechtzeitig handelt, schafft nicht nur Klarheit und Rechtssicherheit, sondern sichert sich zugleich einen entscheidenden strategischen Vorsprung.
Die Ecodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte ist eine zentrale Maßnahme des Circular Economy Action Plan (CEAP), der von der Europäischen Kommission im März 2020 verabschiedet wurde. Sie dient der Umsetzung des European Green Deal und verfolgt das Ziel, Europa nachhaltiger, sauberer und wettbewerbsfähiger zu machen. Die ESPR ist am 18. Juli 2024 in Kraft getreten und ersetzt die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG. Der Geltungsbereich wurde deutlich erweitert: Statt nur energieverbrauchsrelevante Produkte zu erfassen, gilt die neue Verordnung nun für nahezu alle physischen Produkte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Ausgenommen sind bislang nur Lebens-, Futter- und Arzneimittel.
Neu in der ESPR ist die Einführung weiterführender Maßnahmen wie:Die Einführung der konkreten Ökodesign-Anforderungen für die jeweiligen Produktgruppen erfolgt schrittweise. Dafür erstellt die Europäische Kommission einen mehrjährigen Arbeitsplan, in dem festgelegt wird, welche Produktgruppen vorrangig reguliert werden sollen. Die Priorisierung basiert auf umfassenden Folgenabschätzungen, Stakeholder-Konsultationen sowie technischen Analysen im Rahmen eines Ökodesign-Forums. Der erste ESPR-Arbeitsplan wurde im April 2025 veröffentlicht und gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren.
Für Unternehmen bedeutet das: Sie müssen künftig strukturierte, verlässliche und digitale Nachhaltigkeitsdaten zu ihren Produkten bereitstellen.
Der folgende Zeitstrahl zeigt die wichtigsten Entwicklungen und die Einführung der Produktgruppen bis 2030. Er enthält die geplanten Zeitpunkte für delegierte Rechtsakte (Delegated Acts), mit denen konkrete Anforderungen für Produktgruppen festgelegt werden, die Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten und den Zeitpunkt, ab dem die Maßnahmen umgesetzt sein müssen. Da sich die genauen Fristen noch in der Entwicklung befinden und stark vom jeweiligen Produktsektor sowie den finalen Entscheidungen der EU-Kommission abhängen, sind alle genannten Daten vorläufig. Unternehmen sollten sich daher regelmäßig über den aktuellen Stand informieren, um ihre Produkte rechtzeitig anzupassen.
Der Zahlenstrahl beschränkt sich auf Produktgruppen, an die im Zuge der ESPR erstmals ökologische Mindestanforderungen gestellt werden. Die 35 Produkte, die bereits in der vorherigen Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG reguliert wurden, sind nicht berücksichtigt. Für 19 davon gilt ein Übergangszeitraum bis zum 31.12.2026, die entsprechenden delegierten Rechtsakten sollten demnach zeitnah veröffentlicht werden. Die übrigen 16 Produkte wurden in den ersten ESPR-Arbeitsplan übernommen. Diese sind zusammen mit dem vorläufig geplanten Zeitpunkt ihres delegierten Rechtsakts in der folgenden Tabelle aufgeführt.
(Quelle: Arbeitsplan 2025-2030 für Ökodesign für nachhaltige Produkte und für die Energieverbrauchskennzeichnung)
Im Arbeitsplan bisher noch ausgeschlossen sind Waschmittel, Anstrichmittel, Schmierstoffe, Schuhe und Chemikalien. Einige dieser Produktgruppen wurden zwar ursprünglich für die erste Umsetzungsphase in Betracht gezogen, aber aufgrund ihrer hohen Komplexität, regulatorischer Überschneidungen oder fehlender Daten zunächst noch zurückgestellt. Gerade bei Chemikalien besteht erhebliches Potenzial zur Verringerung von Umweltauswirkungen. Allerdings bestehen hier viele Abgrenzungsfragen und Interaktionen mit bestehenden EU-Regelwerken wie REACH. Deshalb ist bis Ende 2025 eine Studie geplant, um zu prüfen, welche Chemikalien künftig unter die ESPR fallen könnten und wie deren Nachhaltigkeit konkret verbessert werden kann.
Es ist eindeutig, dass die ESPR und besonders die Einführung des Digitalen Produktpasses weitreichende Auswirkungen auf die Marktstruktur und das wirtschaftliche Umfeld in der EU haben wird. Wer künftig Produkte auf dem europäischen Markt vertreiben will, muss deren Nachhaltigkeit transparent und messbar machen. Um nicht nur gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sondern auch von den Vorteilen nachhaltiger Produkte zu profitieren, sollten Unternehmen schon jetzt aktiv werden.
Mit diesen drei Maßnahmen sind Sie auf dem richtigen Weg:Als erfahrene Nachhaltigkeitsberatung unterstützen wir Sie gerne bei diesen und weiteren Schritten. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Erstgespräch.
Oder führen Sie schon jetzt unseren kostenlosen Nachhaltigkeitscheck für Unternehmen durch.
Text: Hannah Zachskorn
Ihre Kontaktperson
Daniel Habermeier
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