Mit der Ecodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) und dem Digitalen Produktpass (DPP) legt die EU-Kommission den Grundstein für eine nachhaltige Wirtschaft. Für produzierende Unternehmen, Händler sowie Importeure bedeutet das konkret: Aspekte wie Kreislauffähigkeit, Energieeffizienz, Recyclingfähigkeit und Haltbarkeit rücken zunehmend in den Fokus – und damit auch die Anforderungen an Ihre Produkte und Prozesse. In diesem Beitrag erfahren Sie das Wichtigste zu ESPR und DPP und wie Sie sich frühzeitig vorbereiten können. Denn wer rechtzeitig handelt, schafft nicht nur Klarheit und Rechtssicherheit, sondern sichert sich zugleich einen entscheidenden strategischen Vorsprung.

ESPR im Überblick: was Sie wissen sollten

Die Ecodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte ist eine zentrale Maßnahme des Circular Economy Action Plan (CEAP), der von der Europäischen Kommission im März 2020 verabschiedet wurde. Sie dient der Umsetzung des European Green Deal und verfolgt das Ziel, Europa nachhaltiger, sauberer und wettbewerbsfähiger zu machen. Die ESPR ist am 18. Juli 2024 in Kraft getreten und ersetzt die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG. Der Geltungsbereich wurde deutlich erweitert: Statt nur energieverbrauchsrelevante Produkte zu erfassen, gilt die neue Verordnung nun für nahezu alle physischen Produkte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Ausgenommen sind bislang nur Lebens-, Futter- und Arzneimittel.

Neu in der ESPR ist die Einführung weiterführender Maßnahmen wie:
  • Vorschriften zur Vermeidung der Vernichtung von unverkauften Konsumgütern
  • Mindestanforderungen für nachhaltige Beschaffung durch öffentliche Stellen
  • Einführung eines digitalen Produktpasses
Das Ziel der ESPR ist es, die Nachhaltigkeit von Produkten über den gesamten Lebenszyklus hinweg zu verbessern. Dafür werden ökologische Mindestanforderungen gestellt, darunter:
  • Verbesserung der Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Nachrüstbarkeit
  • Wiederverwendbarkeit und Wartungsfreundlichkeit
  • Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz
  • Vermeidung von Stoffen, die die Zirkularität hemmen
  • Erhöhung des Rezyklatanteils
  • Erfassung des CO2-Fußabdrucks und Einhaltung möglicher Maximalwerte
  • Begrenzung des Abfallaufkommens
  • Transparente Bereitstellung von Informationen über die Nachhaltigkeit von Produkten für Verbraucher und Unternehmen

Die Einführung der konkreten Ökodesign-Anforderungen für die jeweiligen Produktgruppen erfolgt schrittweise. Dafür erstellt die Europäische Kommission einen mehrjährigen Arbeitsplan, in dem festgelegt wird, welche Produktgruppen vorrangig reguliert werden sollen. Die Priorisierung basiert auf umfassenden Folgenabschätzungen, Stakeholder-Konsultationen sowie technischen Analysen im Rahmen eines Ökodesign-Forums. Der erste ESPR-Arbeitsplan wurde im April 2025 veröffentlicht und gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren.

Der Digitale Produktpass (DPP): was er beinhaltet und wie er funktioniert

Das zentrale Element der ESPR ist die Einführung des Digital Product Passport (DPP). Dieser soll alle relevanten Informationen zu den Umwelt- und Nachhaltigkeitseigenschaften eines Produkts enthalten: von der Herkunft der Materialien über die technische Leistung bis hin zu Reparaturmöglichkeiten und Entsorgungsempfehlungen. Damit soll die wachsende Nachfrage nach Transparenz gestillt werden und es Verbrauchern, Herstellern und Behörden erleichtern, Entscheidungen in Bezug auf Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu treffen. Wie der Name verrät, sollen die im DPP enthaltenen Informationen elektronisch bereitgestellt werden, zum Beispiel über einen QR-Code oder ein digitales Etikett, das von verschiedenen Akteuren entlang der Lieferkette gescannt und genutzt werden kann. Der genaue Inhalt des Produktpasses variiert je nach Produktgruppe, grundsätzlich kann er folgende Angaben enthalten:
  • Technische Leistungsmerkmale
  • Verwendete Materialien und deren Herkunft
  • Informationen zu Reparatur- und Wartungsmöglichkeiten
  • Hinweise zur Recyclingfähigkeit
  • Daten zu Umweltauswirkungen über den gesamten Lebenszyklus z. B. anhand eines produktbezogenen CO2-Fußabdrucks (PCF) oder einer Ökobilanzierung (LCA)

Für Unternehmen bedeutet das: Sie müssen künftig strukturierte, verlässliche und digitale Nachhaltigkeitsdaten zu ihren Produkten bereitstellen.

ESPR-Meilensteine: DPP und Produktgruppen bis 2030

Der folgende Zeitstrahl zeigt die wichtigsten Entwicklungen und die Einführung der Produktgruppen bis 2030. Er enthält die geplanten Zeitpunkte für delegierte Rechtsakte (Delegated Acts), mit denen konkrete Anforderungen für Produktgruppen festgelegt werden, die Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten und den Zeitpunkt, ab dem die Maßnahmen umgesetzt sein müssen. Da sich die genauen Fristen noch in der Entwicklung befinden und stark vom jeweiligen Produktsektor sowie den finalen Entscheidungen der EU-Kommission abhängen, sind alle genannten Daten vorläufig. Unternehmen sollten sich daher regelmäßig über den aktuellen Stand informieren, um ihre Produkte rechtzeitig anzupassen.

Zahlenstrahl_DE

Der Zahlenstrahl beschränkt sich auf Produktgruppen, an die im Zuge der ESPR erstmals ökologische Mindestanforderungen gestellt werden. Die 35 Produkte, die bereits in der vorherigen Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG reguliert wurden, sind nicht berücksichtigt. Für 19 davon gilt ein Übergangszeitraum bis zum 31.12.2026, die entsprechenden delegierten Rechtsakten sollten demnach zeitnah veröffentlicht werden. Die übrigen 16 Produkte wurden in den ersten ESPR-Arbeitsplan übernommen. Diese sind zusammen mit dem vorläufig geplanten Zeitpunkt ihres delegierten Rechtsakts in der folgenden Tabelle aufgeführt.

Tabelle_DE

(Quelle: Arbeitsplan 2025-2030 für Ökodesign für nachhaltige Produkte und für die Energieverbrauchskennzeichnung)

Im Arbeitsplan bisher noch ausgeschlossen sind Waschmittel, Anstrichmittel, Schmierstoffe, Schuhe und Chemikalien. Einige dieser Produktgruppen wurden zwar ursprünglich für die erste Umsetzungsphase in Betracht gezogen, aber aufgrund ihrer hohen Komplexität, regulatorischer Überschneidungen oder fehlender Daten zunächst noch zurückgestellt. Gerade bei Chemikalien besteht erhebliches Potenzial zur Verringerung von Umweltauswirkungen. Allerdings bestehen hier viele Abgrenzungsfragen und Interaktionen mit bestehenden EU-Regelwerken wie REACH. Deshalb ist bis Ende 2025 eine Studie geplant, um zu prüfen, welche Chemikalien künftig unter die ESPR fallen könnten und wie deren Nachhaltigkeit konkret verbessert werden kann.

3 Dinge, die Sie jetzt tun können, um sich auf den DPP vorzubereiten

Es ist eindeutig, dass die ESPR und besonders die Einführung des Digitalen Produktpasses weitreichende Auswirkungen auf die Marktstruktur und das wirtschaftliche Umfeld in der EU haben wird. Wer künftig Produkte auf dem europäischen Markt vertreiben will, muss deren Nachhaltigkeit transparent und messbar machen. Um nicht nur gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sondern auch von den Vorteilen nachhaltiger Produkte zu profitieren, sollten Unternehmen schon jetzt aktiv werden.

Mit diesen drei Maßnahmen sind Sie auf dem richtigen Weg:
  1. Erfassen Sie relevante Produktdaten
    Sie sollten einen umfassenden Überblick über Materialinformationen, Herkunft, Umweltauswirkungen sowie Recyclingfähigkeit Ihrer Produkte haben. Das kann zum Beispiel durch die Erstellung eines PCF oder einer LCA erfolgen. 
  2. Achten Sie auf eine transparente Darstellung der Ergebnisse
    Das Zusammenstellen der Produktdaten selbst reicht leider nicht aus. Die Ergebnisse müssen auch zielgerichtet und nachvollziehbar vermittelt werden, zum Beispiel in Form von standardisierten Nachhaltigkeitsberichten.
  3. Erstellen Sie eine Nachhaltigkeitsstrategie
    Das Etablieren fester Strukturen und die Festlegung konkreter Klimaziele auf Basis geeigneter Nachhaltigkeits-KPIs bildet die Grundlage einer zukunftsfähigen und belastbaren Unternehmensstrategie. So können Sie sicherstellen, dass Sie regulatorischen Anforderungen nicht hinterherlaufen, sondern ihnen aktiv begegnen.

Als erfahrene Nachhaltigkeitsberatung unterstützen wir Sie gerne bei diesen und weiteren Schritten. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Erstgespräch.

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Text: Hannah Zachskorn

Daniel Habermeier

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Wie Stoffe und Materialien miteinander funktionieren und nachhaltig eingesetzt werden können, hat mich schon immer begeistert. Deshalb habe ich meinen Masterabschluss im Fach Chemieingenieurswesen – Nachhaltige Chemische Technologien gemacht und mich bereits in Studienzeiten mit Ökobilanzierungen befasst. Mich fasziniert die Kombination aus Prozess- und Produktanalyse mit der ökologischen Bewertung. So gelingt es Schwachpunkte zu identifizieren und Handlungsempfehlungen abzuleiten. Ich bin als LCA-Berater bei der EurA AG tätig und in meiner Arbeit befasse ich mich mit Herstellungs- oder Recyclingprozessen und deren ökologischer Bewertung.
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