Was genau ist das 8. Energieforschungsprogramm?

Das 8. Energieforschungsprogramm verfolgt das übergeordnete Ziel, die Innovationskraft im Energiesektor zu stärken und die Entwicklung zukunftsfähiger, umweltfreundlicher Technologien zu fördern. Es trägt dazu bei, dass Unternehmen und Forschungseinrichtungen ihre Innovationspotenziale ausschöpfen und neue, marktfähige Technologien entwickeln, die zur Erreichung der Klimaneutralität und einer nachhaltigen Energieversorgung beitragen.

Die Fördermittel sollen den Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis unterstützen und dabei helfen, innovative Lösungen schnell und effizient in den Markt einzuführen. Besonders im Bereich der angewandten Forschung und der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft wird ein hoher Stellenwert auf die praktische Umsetzung von Projekten gelegt.

 

Forschungsmissionen

Das Programm gliedert sich in fünf zentrale Missionen, die sektorübergreifend ausgerichtet sind:

 Grafiken - Landingpage - 8.EFP_Missionen

 

Förderbereiche

Das 8. Energieforschungsprogramm unterstützt Projekte in verschiedenen Technologiebereichen, darunter:

Grafiken - Landingpage - 8.EFP_Technologiebereiche

Eckdaten der Förderung

Die Förderung steht ganzjährig zur Einreichung offen und richtet sich an Unternehmen jeder Größe sowie an Hochschulen, Kommunen und weitere Einrichtungen. Typischerweise liegt der Förderzuschuss zwischen 250.000 Euro und 3 Millionen Euro. Alle relevanten Projektkosten – darunter auch Personal-, Material-, Reise-, Investitions- und Gemeinkosten – können berücksichtigt werden. Die Laufzeit eines geförderten Projekts beträgt je nach Forschungsthema in der Regel zwei bis drei Jahre.


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Welche finanzielle Unterstützung bietet das 8. Energieforschungsprogramm?

Im 8. Energieforschungsprogramm können verschiedene Kostenarten förderfähig sein, die im Zusammenhang mit dem Innovationsprojekt stehen. Typischerweise umfassen förderfähige Kosten:

Grafiken - Landingpage - 8.EFP_Finanzielle Unterstützung-06Grafiken - Landingpage - 8.EFP_Finanzielle Unterstützung-04

 

 

 

Wie hoch sind die Förderquoten?

Wie hoch die Förderung für ein Innovationsprojekt ausfällt, hängt auch vom Antragsstellenden ab. Die Förderquoten sind unterschiedlich, je nach Unternehmensgröße oder ob es sich um eine Forschungseinrichtung, Hochschule o.ä. handelt:

Grafiken - Landingpage - 8.EFP_Höhe der FörderquotenGrafiken - Landingpage - 8.EFP_Förderquote


 

Im 8. Energieforschungsprogramm gibt es keine festgelegte Obergrenze für die Fördermittel. Die maximale Fördersumme für ein Innovationsprojekt kann variieren.

 

Grafiken - Landingpage - 8.EFP_Zusammenstellung Gesamtfördermittel-2

 

 

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Zweistufiges Antragsverfahren

Im 8. Energieforschungsprogramm ist das Antragsverfahren zweistufig und startet mit der Einreichung einer Projektskizze. Einen dezidierten Stichtag gibt es nicht. Wird die Skizze positiv evaluiert, ist anschließend ein Förderantrag einzureichen.

In der Regelfällt die Entscheidung pro Stufe nach wenigen Monaten. Haben Sie Ihren Zuwendungsbescheid erhalten, so können Sie mit Ihrem Projekt starten.

 

infografik-zweistufiges Antragsverfahren-DE

 

  1. Stufe: Einreichen der Projektskizze

Im 8. Energieforschungsprogramm können Unternehmen, Forschungseinrichtungen sowie weitere antragsberechtigte Akteure ganzjährig Projektskizzen einreichen. Die Projektskizze dient als erste Grundlage zur Bewertung des Innovationsvorhabens und sollte zentrale Aspekte wie Zielsetzung, Methodik, erwartete Ergebnisse sowie den Beitrag zur Energiewende enthalten. Die Struktur der Skizze ist technologienabhängig und muss den jeweiligen Förderrichtlinien entsprechen.

Nach der Einreichung erfolgt eine fachliche Begutachtung durch den zuständigen Projektträger, der die Skizzen hinsichtlich Innovationshöhe, Umsetzbarkeit und Beitrag zu den Zielen des Programms bewertet. Dieser Auswahlprozess kann in der Regel 2 bis 5 Monate dauern. Wird die Skizze positiv bewertet, erhalten die Antragstellenden eine Aufforderung zur Vollantragstellung.

 

  1. Stufe: Einreichen des Förderantrags

Nach erfolgreicher Skizzenbewertung folgt die detaillierte Antragstellung. Der Vollantrag umfasst eine ausführliche Projektbeschreibung, einen Finanzierungsplan, Zeitpläne sowie Angaben zur wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Verwertung der Ergebnisse.

Die Förderanträge werden durch fachkundige Expertengremien aus Wissenschaft und Wirtschaft geprüft. Bewertet werden unter anderem der Innovationsgrad, die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit sowie der Beitrag zur Energie- und Klimapolitik.

Die Entscheidung über die Bewilligung erfolgt in der Regel innerhalb von 3 bis 6 Monaten nach Antragstellung. Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids darf mit dem Vorhaben offiziell begonnen werden. Nach vorheriger Absprache mit dem Projektträger kann jedoch in bestimmten Fällen ein vorzeitiger Vorhabenbeginn genehmigt werden, sofern er im Rahmen der geplanten Projektlaufzeit liegt. Dieser erfolgt auf eigenes finanzielles Risiko, da keine Garantie für eine spätere Bewilligung besteht.

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Beratung rund um das 8. Energieforschungsprogramm

Wenn Sie Interesse am 8. Energieforschungsprogramm haben und unsere Unterstützung in Anspruch nehmen, können Sie sich auf folgende Dienstleistungen verlassen:

  • Umfassende Beratung: Wir beraten Sie zu allen Aspekten des 8. Energieforschungsprogramms: Von der ersten Ideenevaluation, über eine detaillierte Projektkonzeption bis hin zur Antragstellung und Projektumsetzung.

  • Expertise und Erfahrung: Wir verfügen über fundiertes Wissen im Bereich der Energieforschung und Innovationsförderung. Unsere Expert:innen kennen die Anforderungen des 8. EFP und können maßgeschneiderte Lösungen für die individuellen Bedürfnisse Ihrer Projekte entwickeln.

  • Effizienter Prozess: Mit professioneller Hilfe lässt sich der Antragsprozess effizient und reibungslos gestalten. Potenzielle Risiken werden minimiert und die Erfolgsaussichten bei der Beantragung des Förderprojekts maximiert.
  • Netzwerk und Kooperationen: Eine gute Unternehmensberatung bringt ihre Kunden mit potenziellen Kooperationspartnern für gemeinsame Innovationsprojekte zusammen. Achten Sie auf einen starken Verbund aus Industrie und Forschungseinrichtungen, das den Erfolg Ihres Vorhabens stärkt.

  • Projektbegleitung und administrative Unterstützung (Abrechnung): Neben der Antragstellung bieten wir mit einer dezidierten Abteilung eine umfassende Begleitung während des gesamten Projektverlaufs. Dies umfasst Unterstützung beim Controlling von Mitteln sowie bei administrativen Aufgaben, damit die zuvor bewilligen Mittel auch ausgeschöpft werden und bei Ihnen ankommen. Konkret bieten wir:

    • Erstellung von Plan-Ist-Vergleichen und rollierende Planung der Mittelabrufe
    • Überwachung und Unterstützung bei der Einhaltung von Fristen und Auflagen
    • Unterstützung bei Umwidmungsanträgen
    • Erstellung kaufmännischer Berichte für den Projektträger und auditfeste Dokumentation der technischen und finanziellen Fortschritte
Kurz: Unterstützung bei der Abrechnung der Fördermittel und der Dokumentation der erbrachten Leistungen, um sicherzustellen, dass alle Vorgaben korrekt erfüllt werden

 

Referenzen

Die EurA ist ein kompetenter und verlässlicher Partner in allen Fragen um die Förderung, so auch im Energieforschungsprogramm. Sie erkennt auch de Fragestellungen, an die man selbst auch als "erfahrener" Antragsteller nicht denkt.

Dr. Rainer Wegner

F&E-Leiter und Prokurist - ReMetall Deutschland AG

EurA bringt Struktur und Klarheit in komplexe Förderprozesse und sorgt dafür, dass Projekte schnell und zielgerichtet umgesetzt werden.

Dr. Christoph Kemper

Geschäftsführer - Elektrowerk Weisweiler GmbH

Mit EurA an der Seite war ein Förderprojekt im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms einfach: kompetente Beratung, klare Abläufe, gute Projektbegleitung.

Dr. Jörg Dickert

Abteilungsleiter Assetmanagement Gas - SachsenNetze GmbH

Häufig gestellte Fragen

Welche Erfolgsfaktoren sind entscheidend für eine Bewilligung?

Unserer Erfahrung nach gibt es eine Reihe von Erfolgsfaktoren für einen positiven Bescheid zur Skizze und auch zum Antrag.

  • Dazu gehören zunächst die Qualität und der Innovationsgehalt des eingereichten Projekts. Projekte, die einen klaren Mehrwert für die Energiewende, die Gesellschaft und die Wirtschaft bieten und innovative Lösungen oder Technologien im Bereich der erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, Wasserstofftechnologien oder ähnlichen Feldern entwickeln, haben bessere Chancen auf eine Förderung.
  • Des Weiteren werden die technische und finanzielle Machbarkeit des Projekts sowie die Erfahrung und Kompetenz der beteiligten Unternehmen und Forschungseinrichtungen bewertet.
  • Ein weiterer wichtiger Punkt ist die strategische Ausrichtung des Projekts. Der Beitrag des Projekts zur Energiewende, seine Wirkung auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen und der Nutzen für die Energiewende sowie die Nachhaltigkeit der geplanten Innovation werden stark gewichtet. Projekte, die auf einen langfristigen und nachhaltigen Impact abzielen, haben höhere Chancen auf eine Förderung.

 Die Entscheidung über die Bewilligung der Fördermittel erfolgt auf Basis einer umfassenden Bewertung durch Expertengremien. Diese evaluieren die eingereichten Projekte anhand dieser Kriterien und wählen die vielversprechendsten Vorhaben aus.

Sind Kooperationen mit Unternehmen und / oder Forschungseinrichtungen möglich?

Ja, Kooperationen mit anderen Unternehmen und Forschungseinrichtungen sind ausdrücklich erwünscht und können den Erfolg des Projekts erhöhen.

In Ausnahmefällen können Unternehmen alleinig oder lediglich mit assoziierten Partnern ein Vorhaben durchführen.

Welche Auflagen sind mit der Förderung verbunden?

Die Förderbedingungen des Programms geben eine Reihe von Pflichten vor. Dazu gehören beispielsweise die Einhaltung von Zeitplänen und Budgets, die regelmäßige Berichterstattung über den Projektfortschritt sowie die Verwendung der Fördermittel gemäß den festgelegten Richtlinien. Darüber hinaus können spezifische Anforderungen an die Dokumentation und Transparenz gestellt werden, um sicherzustellen, dass die Fördermittel ordnungsgemäß verwendet werden und die Ziele des Projekts erreicht werden.

Welche Fristen gilt es zu beachten?

Das 8. Energieforschungsprogramm ermöglicht eine fristoffene Antragstellung. Sie können Ihre Projektskizze jederzeit einreichen.

Sind Förderungen aus anderen Programmen parallel möglich?

Ja, Unternehmen können parallel zu einer 8. EFP-Förderung auch Förderungen aus anderen Programmen erhalten, solange diese nicht für dasselbe Projekt genutzt werden.

Wo finde ich weitere Informationen zum 8. Energieforschungsprogramm?

Weitere Informationen zum 8. EFP finden Sie auf der offiziellen Webseite des Programms oder bei den zuständigen Projektträgern.

Die Richtlinie zum 8. EFP finden Sie auf der offiziellen Seite des Programms.

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