Am 13. November 2025 hat das EU- Parlament mehrheitlich seinen Standpunkt zur Änderungsrichtlinie über die Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) sowie der Sorgfaltspflichten (CSDDD) beschlossen. Gemeinsam mit dem bereits veröffentlichten Standpunkt des Rates vom 23. Juni 2025 liegt damit die zweite wichtige Verhandlungsposition für das sogenannte Substance Proposal vor.

Dieser Beitrag ordnet die aktuellen Entwicklungen ein, fasst die wesentlichen Änderungen zusammen und zeigt, welche Auswirkungen sich für Unternehmen bereits heute abzeichnen.

 

 

Was ist das Substance Proposal?

Das Substance Proposal zielt darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten in der EU zu vereinfachen. Es ist Teil der Agenda zur Bürokratieentlastung und bezieht sich auf die Richtlinien CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), EU-Taxonomie-Verordnung und CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive).

 

Kernpunkte des Parlamentsstandpunkts zur CSRD & CSDDD

CSRD: Neue Schwellenwerte für die Berichtspflicht

Das Parlament schlägt vor, die Schwellenwerte für die Berichtspflicht deutlich anzuheben. Künftig sollen nur Unternehmen berichten müssen, die:
  • mehr als 1.750 Mitarbeitende beschäftigen und
  • mehr als 450 Mio. € Umsatz erzielen.

Damit würde sich der Kreis der direkt verpflichteten Unternehmen weiterhin spürbar reduzieren.

Indirekte Betroffenheit bleibt bestehen: Auch wenn zahlreiche Unternehmen künftig nicht mehr direkt berichtspflichtig sind, werden große Unternehmen weiterhin ESG-Informationen aus ihrer Lieferkette einfordern. Das heißt: Viele Mittelständler bleiben indirekt von der CSRD betroffen und müssen Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen.

CSDDD: Berichtspflicht für sehr große Unternehmen

Für die Sorgfaltspflichten (CSDDD) sieht der Parlamentsentwurf folgende Schwellenwerte vor:
  • mehr als 5.000 Mitarbeitende und
  • mehr als 1,5 Mrd. € Umsatz

Auch hier erfolgt eine Konzentration auf sehr große Unternehmen, ohne dass die damit verbundenen Anforderungen entlang der Wertschöpfungsketten an Bedeutung verlieren.

Wie geht es im EU-Gesetzgebungsverfahren weiter?

Zeitplan für die Trilog-Verhandlungen

Die Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission wurden am 18. November 2025 aufgenommen. Ziel ist eine Einigung noch vor Jahresende 2025.

Verhandlungspositionen im Überblick

Institution Schwellenwerte für die CSRD-Berichtspflicht 2025
Europäische Kommission >1.000 MA und >50 Mio. € Umsatz oder >25 Mio. € Bilanzsumme
Rat der Europäischen Union >450 Mio. € Umsatz
Europäisches Parlament >1.750 MA und >450 Mio. € Umsatz


Es bleibt abzuwarten, wie die endgültigen Schwellenwerte festgelegt werden.

Was passiert danach?

  1. Verabschiedung des finalen Textes und Veröffentlichung im EU-Amtsblatt
  2. Umsetzung in nationales Recht
  3. Anpassung einschlägiger Vorschriften (u. a. HGB, Abschlussprüfung)

Für Unternehmen bedeutet dies: Auch wenn die formale Betroffenheit neu definiert wird, sollten die internen Vorbereitungen nicht pausieren. Der Kurs der EU bleibt klar auf nachhaltigkeitsbezogene Transparenz und Steuerung ausgerichtet.

Was bedeutet das für Unternehmen?

1. Unternehmen ohne direkte Berichtspflicht

Viele Unternehmen profitieren formal von einer Entlastung. Dennoch bleiben zentrale Aspekte relevant:
  • Geschäftspartner fragen weiterhin Nachhaltigkeitsinformationen ab.
  • Investoren, Banken und öffentliche Auftraggeber orientieren sich nach wie vor an ESG-Kennzahlen.
  • Strategisch relevante Nachhaltigkeitsthemen (z. B. Klimarisiken, Lieferkettenanforderungen) verlieren nicht an Bedeutung.

Empfehlung für Sie: Weiterhin strukturiert berichten – aber mit klarer Priorisierung. Materialität, Proportionalität und Effizienz rücken dabei stärker in den Mittelpunkt.

(Erfahren Sie hier, wie Sie die Wesentlichkeitsanalyse als strategisches Werkzeug nutzen können: Wesentlichkeitsanalyse als starkes Fundament einer Nachhaltigkeitsstrategie)

2. Unternehmen mit fortbestehender Berichtspflicht

Für diese Unternehmen bleibt der Kern der Anforderungen unverändert.

Wichtig ist daher:
  • Projekte zur Datenerhebung und -qualität fortführen
  • Interne Verantwortlichkeiten klären und präzisieren
  • Digitale und automatisierte Reportingprozesse ausbauen

Auch wenn Vereinfachungen vorgesehen sind, bleiben die ESRS inhaltliche Grundlage der Berichterstattung.

(Wichtige Erkenntnisse aus den Herausforderungen der ersten nach CSRD berichtenden Unternehmen, finden Sie hier: Erste Welle CSRD: Erkenntnisse, Quick Fixes und Praxistipps.)

3. KMU in der Lieferkette großer Unternehmen

Die indirekten Auswirkungen bleiben bestehen. ESG-Informationen müssen weiterhin bereitgestellt werden, oft in standardisierten, vergleichbaren Formaten, etwa dem VSME-Standard – ein speziell für KMU entwickelter europäischer Berichtsstandard.

(Tiefere Einblicke in die VSME gibt es hier: VSME-Standard: schlanke Lösung für Ihren Nachhaltigkeitsbericht)

Fazit

Mit dem Parlamentsstandpunkt nimmt das Gesetzgebungsverfahren zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung Fahrt auf. Die vorgeschlagenen höheren Schwellenwerte schaffen Entlastung, ändern aber nicht die grundlegende Richtung der europäischen Nachhaltigkeitsregulierung.

Für Unternehmen bedeutet das weniger Pflicht – aber weiterhin klare Erwartungen an Transparenz, Steuerung und Verlässlichkeit. Die kommenden Wochen werden zeigen, in welchem Umfang sich Parlament und Rat im Trilog einigen. Klar ist bereits heute: Eine proaktive, pragmatische Nachhaltigkeitssteuerung bleibt ein zentraler Erfolgsfaktor.

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Quellen und weiterführende Informationen:
Olga Schmidt

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Nachhaltigkeit als Teil einer resilienten und erfolgreichen Wirtschaft hat mich schon immer interessiert und motiviert. Um die rechtlichen Hebel für nachhaltige Entwicklungen im Unternehmen wirklich zu verstehen und anwenden zu können, habe ich Wirtschaftsrecht (Bachelor of Laws) und Umweltrecht (Master of Laws) studiert. Seit 2023 arbeite ich bei der EurA AG als Nachhaltigkeitsberaterin mit dem Schwerpunkt auf Nachhaltigkeitsstrategie und Reporting. In dieser Rolle unterstütze ich unsere Kunden bei der Erfüllung regulatorischer Anforderungen an ihre Nachhaltigkeitsberichte. Darüber hinaus begleite ich Unternehmen, ihre internen Nachhaltigkeitsstrukturen effizient aufzubauen, weiterzuentwickeln und passgenau an ihre Bedürfnisse anzupassen.
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