- Levin Winzinger
- 19.11.25
- 3 min
- Erfolgsfaktor Nachhaltigkeit, Recycling
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Olga Schmidt
Am 13. November 2025 hat das EU- Parlament mehrheitlich seinen Standpunkt zur Änderungsrichtlinie über die Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) sowie der Sorgfaltspflichten (CSDDD) beschlossen. Gemeinsam mit dem bereits veröffentlichten Standpunkt des Rates vom 23. Juni 2025 liegt damit die zweite wichtige Verhandlungsposition für das sogenannte Substance Proposal vor.
Dieser Beitrag ordnet die aktuellen Entwicklungen ein, fasst die wesentlichen Änderungen zusammen und zeigt, welche Auswirkungen sich für Unternehmen bereits heute abzeichnen.
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Was ist das Substance Proposal? Das Substance Proposal zielt darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten in der EU zu vereinfachen. Es ist Teil der Agenda zur Bürokratieentlastung und bezieht sich auf die Richtlinien CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), EU-Taxonomie-Verordnung und CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive). |
Damit würde sich der Kreis der direkt verpflichteten Unternehmen weiterhin spürbar reduzieren.
Indirekte Betroffenheit bleibt bestehen: Auch wenn zahlreiche Unternehmen künftig nicht mehr direkt berichtspflichtig sind, werden große Unternehmen weiterhin ESG-Informationen aus ihrer Lieferkette einfordern. Das heißt: Viele Mittelständler bleiben indirekt von der CSRD betroffen und müssen Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen.
Auch hier erfolgt eine Konzentration auf sehr große Unternehmen, ohne dass die damit verbundenen Anforderungen entlang der Wertschöpfungsketten an Bedeutung verlieren.
Die Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission wurden am 18. November 2025 aufgenommen. Ziel ist eine Einigung noch vor Jahresende 2025.
| Institution | Schwellenwerte für die CSRD-Berichtspflicht 2025 |
| Europäische Kommission | >1.000 MA und >50 Mio. € Umsatz oder >25 Mio. € Bilanzsumme |
| Rat der Europäischen Union | >450 Mio. € Umsatz |
| Europäisches Parlament | >1.750 MA und >450 Mio. € Umsatz |
Es bleibt abzuwarten, wie die endgültigen Schwellenwerte festgelegt werden.
Für Unternehmen bedeutet dies: Auch wenn die formale Betroffenheit neu definiert wird, sollten die internen Vorbereitungen nicht pausieren. Der Kurs der EU bleibt klar auf nachhaltigkeitsbezogene Transparenz und Steuerung ausgerichtet.
Empfehlung für Sie: Weiterhin strukturiert berichten – aber mit klarer Priorisierung. Materialität, Proportionalität und Effizienz rücken dabei stärker in den Mittelpunkt.
(Erfahren Sie hier, wie Sie die Wesentlichkeitsanalyse als strategisches Werkzeug nutzen können: Wesentlichkeitsanalyse als starkes Fundament einer Nachhaltigkeitsstrategie)
Für diese Unternehmen bleibt der Kern der Anforderungen unverändert.
Wichtig ist daher:Auch wenn Vereinfachungen vorgesehen sind, bleiben die ESRS inhaltliche Grundlage der Berichterstattung.
(Wichtige Erkenntnisse aus den Herausforderungen der ersten nach CSRD berichtenden Unternehmen, finden Sie hier: Erste Welle CSRD: Erkenntnisse, Quick Fixes und Praxistipps.)
Die indirekten Auswirkungen bleiben bestehen. ESG-Informationen müssen weiterhin bereitgestellt werden, oft in standardisierten, vergleichbaren Formaten, etwa dem VSME-Standard – ein speziell für KMU entwickelter europäischer Berichtsstandard.
(Tiefere Einblicke in die VSME gibt es hier: VSME-Standard: schlanke Lösung für Ihren Nachhaltigkeitsbericht)
Mit dem Parlamentsstandpunkt nimmt das Gesetzgebungsverfahren zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung Fahrt auf. Die vorgeschlagenen höheren Schwellenwerte schaffen Entlastung, ändern aber nicht die grundlegende Richtung der europäischen Nachhaltigkeitsregulierung.
Für Unternehmen bedeutet das weniger Pflicht – aber weiterhin klare Erwartungen an Transparenz, Steuerung und Verlässlichkeit. Die kommenden Wochen werden zeigen, in welchem Umfang sich Parlament und Rat im Trilog einigen. Klar ist bereits heute: Eine proaktive, pragmatische Nachhaltigkeitssteuerung bleibt ein zentraler Erfolgsfaktor.
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