Mit dem neuen Förderprogramm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“ unterstützt der Freistaat Bayern Unternehmen und Kommunen beim Ausbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Gefördert wird der Neubau von Ladepunkten mit Zuschüssen von bis zu 25.000 Euro pro Ladepunkt beziehungsweise maximal 250.000 Euro pro Antragsteller. Der erste Förderaufruf startet bereits im Juli 2026 – die Antragsfrist ist jedoch kurz. Wer profitieren möchte, sollte die Planung frühzeitig beginnen.

Das Wichtigste auf einen Blick

Eckdaten  
Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern
Antragstellung 06.07.2026 (10:00 Uhr) bis 17.07.2026 (16:00 Uhr)
Zielgruppe Juristische Personen, Kommunen und Verwaltungsgemeinschaften
Maximale Förderung 250.000 Euro je Antragsteller
Fördergegenstand Neubau öffentlich zugänglicher Ladepunkte

 

Welche Ladeinfrastruktur wird gefördert?

Im ersten Förderaufruf fördert der Freistaat ausschließlich den Neuaufbau öffentlich zugänglicher Ladepunkte. Bereits vorhandene Ladepunkte dürfen weder ersetzt noch erweitert werden.

Je Standort gelten folgende Voraussetzungen:

  • Mindestens ein Schnellladepunkt oder vier Normalladepunkte
  • Maximal zwei Schnellladepunkte oder 20 Normalladepunkte
  • Öffentliche Zugänglichkeit an sieben Tagen pro Woche rund um die Uhr

Nicht gefördert werden unter anderem Ladepunkte, für deren Errichtung bereits eine vertragliche Verpflichtung besteht, gesetzlich vorgeschriebene Ladeinfrastruktur oder Vorhaben, die nach § 7c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) unzulässig sind.

 

Wie hoch ist die Förderung für Ladeinfrastruktur in Bayern?

Die Zuschusshöhe richtet sich nach Ladeleistung und Barrierefreiheit.

Kategorie Ladeleistung Barrierefrei Nicht barrierefrei
A 11–22 kW 3.000 Euro 2.000 Euro
B >22–100 kW 10.000 Euro 7.000 Euro
C >100–250 kW 15.000 Euro 10.000 Euro
D >250 kW     25.000 Euro 17.000 Euro

 

Die Förderung umfasst die förderfähigen Ausgaben für Beschaffung, Installation, Netzanschluss und Inbetriebnahme. Planungs- und Beratungsleistungen, Eigenleistungen, Betriebskosten sowie der Neubau von Stellplätzen sind hingegen nicht förderfähig. Eine Kombination mit anderen staatlichen Fördermitteln ist ausgeschlossen.

 

Warum lohnt sich eine barrierefreie Planung?


Barrierefreiheit ist nicht nur gesellschaftlich sinnvoll, sondern wird auch finanziell honoriert. Für barrierefreie Ladepunkte gelten deutlich höhere Fördersätze.
Zu den Anforderungen gehören beispielsweise:

  • Rollstuhlgerechter Zugang mit festem Untergrund
  • Bedienelemente in einer Höhe zwischen 0,85 und 1,05 Metern
  • Ausreichend dimensionierte Stellplätze entsprechend den Vorgaben der Förderrichtlinie
Wer diese Anforderungen bereits in der Planungsphase berücksichtigt, vermeidet spätere Nachrüstungen und profitiert von höheren Zuschüssen.

 

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen, darunter Unternehmen, Kommunen und Verwaltungsgemeinschaften.
Nicht antragsberechtigt sind unter anderem:

  • Bundes- und Landesbehörden
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Antragsteller, die nicht Eigentümer der geförderten Ladeinfrastruktur sind

Welche Verpflichtungen gelten nach der Bewilligung?

Wer eine Förderung erhält, verpflichtet sich zu einer Reihe von Auflagen, die über die gesamte Mindestbetriebsdauer von fünf Jahren einzuhalten sind:

  • Kennzeichnung: An der Ladestation muss ein sichtbarer Förderhinweis angebracht werden; der entsprechende Aufkleber wird mit dem Zuwendungsbescheid übersandt.
  • Bodenmarkierung: Der Stellplatz ist grundsätzlich vollflächig mit dem Elektroauto-Symbol nach § 39 Abs. 10 StVO zu kennzeichnen.
  • Auffindbarkeit: Die geförderten Ladepunkte müssen in mindestens einem elektronischen Ladesäulenfinder (z. B. Ladeatlas Bayern) inklusive Echtzeit-Statusdaten eingetragen sein.
  • Grüner Strom: Der Ladestrom muss nachweislich aus erneuerbaren Energien stammen – entweder über einen Liefervertrag mit Herkunftsnachweis oder durch Eigenerzeugung, etwa über eine PV-Anlage, wobei die Versorgung witterungsunabhängig sichergestellt sein muss.
  • Jährliche Berichtspflicht: Während der Mindestbetriebsdauer ist jeweils zum 1. Februar digital über Ladevorgänge, Ladedauer und Strommenge zu berichten.

Zusätzlich gelten die einschlägigen technischen und rechtlichen Vorgaben wie Ladesäulenverordnung, Mess- und Eichrecht, Preisangabenverordnung sowie die Netzanschlussbedingungen des jeweiligen Netzbetreibers.


Warum Sie den Förderantrag frühzeitig vorbereiten sollten

Die Fördermittel werden in einem begrenzten Förderaufruf vergeben. Nach der regionalen Bewertung entscheidet bei Punktgleichheit der Zeitpunkt der Antragstellung.
Eine frühzeitige Vorbereitung bietet daher mehrere Vorteile:

  • Standort und Netzanschluss rechtzeitig planen
  • Anforderungen an die Barrierefreiheit von Beginn an berücksichtigen 
  • Förderfähige Kosten verlässlich kalkulieren 
  • Vollständige Unterlagen bereits zum Förderstart bereithalten 

Fazit
Mit dem Förderprogramm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“ schafft der Freistaat attraktive Anreize für den Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur. Unternehmen und Kommunen können Zuschüsse von bis zu 250.000 Euro erhalten und so einen wichtigen Beitrag zur Elektromobilität leisten.

Text: Kathrin Willaczek

 

Mathias Wendt

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