- Daria Ezhkova
- 25.06.26
- 5 min
- Erfolgsfaktor Nachhaltigkeit
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Mathias Wendt
Mit dem neuen Förderprogramm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“ unterstützt der Freistaat Bayern Unternehmen und Kommunen beim Ausbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Gefördert wird der Neubau von Ladepunkten mit Zuschüssen von bis zu 25.000 Euro pro Ladepunkt beziehungsweise maximal 250.000 Euro pro Antragsteller. Der erste Förderaufruf startet bereits im Juli 2026 – die Antragsfrist ist jedoch kurz. Wer profitieren möchte, sollte die Planung frühzeitig beginnen.
| Eckdaten | |
| Förderprogramm | Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern |
| Antragstellung | 06.07.2026 (10:00 Uhr) bis 17.07.2026 (16:00 Uhr) |
| Zielgruppe | Juristische Personen, Kommunen und Verwaltungsgemeinschaften |
| Maximale Förderung | 250.000 Euro je Antragsteller |
| Fördergegenstand | Neubau öffentlich zugänglicher Ladepunkte |
Im ersten Förderaufruf fördert der Freistaat ausschließlich den Neuaufbau öffentlich zugänglicher Ladepunkte. Bereits vorhandene Ladepunkte dürfen weder ersetzt noch erweitert werden.
Je Standort gelten folgende Voraussetzungen:
Öffentliche Zugänglichkeit an sieben Tagen pro Woche rund um die Uhr
Nicht gefördert werden unter anderem Ladepunkte, für deren Errichtung bereits eine vertragliche Verpflichtung besteht, gesetzlich vorgeschriebene Ladeinfrastruktur oder Vorhaben, die nach § 7c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) unzulässig sind.
Die Zuschusshöhe richtet sich nach Ladeleistung und Barrierefreiheit.
| Kategorie | Ladeleistung | Barrierefrei | Nicht barrierefrei |
| A | 11–22 kW | 3.000 Euro | 2.000 Euro |
| B | >22–100 kW | 10.000 Euro | 7.000 Euro |
| C | >100–250 kW | 15.000 Euro | 10.000 Euro |
| D | >250 kW | 25.000 Euro | 17.000 Euro |
Die Förderung umfasst die förderfähigen Ausgaben für Beschaffung, Installation, Netzanschluss und Inbetriebnahme. Planungs- und Beratungsleistungen, Eigenleistungen, Betriebskosten sowie der Neubau von Stellplätzen sind hingegen nicht förderfähig. Eine Kombination mit anderen staatlichen Fördermitteln ist ausgeschlossen.
Barrierefreiheit ist nicht nur gesellschaftlich sinnvoll, sondern wird auch finanziell honoriert. Für barrierefreie Ladepunkte gelten deutlich höhere Fördersätze.
Zu den Anforderungen gehören beispielsweise:
Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen, darunter Unternehmen, Kommunen und Verwaltungsgemeinschaften.
Nicht antragsberechtigt sind unter anderem:
Wer eine Förderung erhält, verpflichtet sich zu einer Reihe von Auflagen, die über die gesamte Mindestbetriebsdauer von fünf Jahren einzuhalten sind:
Die Fördermittel werden in einem begrenzten Förderaufruf vergeben. Nach der regionalen Bewertung entscheidet bei Punktgleichheit der Zeitpunkt der Antragstellung.
Eine frühzeitige Vorbereitung bietet daher mehrere Vorteile:
Fazit
Mit dem Förderprogramm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“ schafft der Freistaat attraktive Anreize für den Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur. Unternehmen und Kommunen können Zuschüsse von bis zu 250.000 Euro erhalten und so einen wichtigen Beitrag zur Elektromobilität leisten.
Text: Kathrin Willaczek
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