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Innovation Fund

Die EU hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu werden. Um hochinnovative Technologien und industrielle Lösungen zur Dekarbonisierung Europas auf den Markt zu bringen, wurde der EU Innovation Fund eingerichtet. Die Mittel stammen aus dem EU-Emissionshandelssystem (ETS). Damit sollen Technologien in allen Mitgliedstaaten gefördert werden, um den Übergang zu einer kohlenstoffneutralen, wettbewerbsfähigen und innovativen EU-Wirtschaft zu beschleunigen.

Innovation Fund

Ausbau von emissionsfreien und innovativen Technologien

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EurA AG – Ihr Partner vom Start bis zum Ziel für den Innovation Fund

Wir unterstützen Sie bei der Konzeption Ihres Antrags, begleiten Sie durch die Antragsgestaltung, beraten zur Projektumsetzung und helfen bei der Projektabrechnung. Bei allen Fragen stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. 

Investieren Sie in diese einzigartige Chance – gehen wir es gemeinsam an. 

Das Förderprogramm Innovation Fund im Überblick

 

Der Innovation Fund ist das europäische Investitionsprogramm zur Förderung klimaneutraler Technologien auf dem Markt und das weltweit größte Programm zur Förderung von wegweisenden Investitionsvorhaben im Bereich der kohlenstoffarmen Technologien. 

Als Nachfolger des Programms NER300 soll der Innovation Fund Firmen dabei unterstützen, in saubere Energie und Industrie zu investieren, das Wirtschaftswachstum in der Europäischen Union (EU) fördern, zukunftssichere Arbeitsplätze schaffen und die technologische Führungsrolle der EU auf globaler Ebene sichern. 

Im Fokus steht die Demonstration innovativer kohlenstoffarmer Technologien zur Dekarbonisierung relevanter Industrien in Übereinstimmung mit dem European Green Deal und dem Net-Zero Industry Act (NZIA) der EU. 

Eine Besonderheit des Innovation Funds ist, dass es sich um kein klassisches Förderprogramm für Forschung und Entwicklung handelt. Das Ziel ist, hochinnovative Technologien auf industrieller Skala auf den Markt zu bringen, um signifikante Beiträge in Richtung Klimaneutralität bzw. zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen (Greenhouse Gas – GHG) zu erreichen. Dazu soll aber auch die Resilienz der Lieferketten sowie die strategische Autonomie und Wettbewerbsfähigkeit Europas gesteigert werden. 

Gefördert werden demnach keine F&E-Projekte, sondern Demonstrationsprojekte mit langem Lebenszyklus und erste industrielle Anwendungen, d. h. erstmals in großem Maßstab eingesetzte Technologien („First of a kind“-Projekte) oder solche, die noch nicht auf dem Markt erhältlich sind. 

Das Förderprogramm unterstützt die Skalierung von Clean Tech für den Kampf gegen den Klimawandel in den Bereichen: 

  • Erzeugung/Nutzung erneuerbarer Energien und Energiespeicherung 
  • Reduzierung des CO2-Fußabdrucks energieintensiver Industrien 
  • Kohlenstoffabscheidung, -nutzung und -speicherung (Carbon Capture and Storage – CCS) 
  • Mobilität 
  • Gebäude

Die zwischen 2020 und 2030 in jährlichen Ausschreibungen vergebenen Förderungen werden aus dem Emissionshandel (Emissions Trading System – ETS) der EU finanziert.

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Neben klassischen Förderaufrufen mit einem Gesamtbudget von 4 Mrd. Euro für 2024 gibt es im Innovation Fund eine zweite Form der Förderung: Auktionen für nachhaltigen Wasserstoff mit einem Gesamtbudget von rund 800 Mio. Euro für 2024.

Mehr zur Wasserstoff-Auktion auch in unserem Blogartikel: "Innovation Fund: EU-weite Auktion für erneuerbare Wasserstofferzeugung."

 

Wer kann sich um eine Förderung im Innovation Fund bewerben?

Einen Antrag auf eine Förderung des Innovation Funds können grundsätzlich alle juristischen Personen (öffentlich und privat) stellen, die ihren Sitz in einem förderfähigen Land haben. Antragsberechtigt sind somit alle Unternehmen sowie Einrichtungen, die direkt für die Umsetzung und das Management eines Innovationsprojekts verantwortlich sind. Dabei können Projekte einzelbetrieblich oder in kleinen Konsortien umgesetzt werden. Die Implementierung des Projektvorhabens muss in den Mitgliedstaaten des EU-Emissionshandels erfolgen, darunter fallen die Mitgliedstaaten der EU, Liechtenstein, Norwegen oder Island. 

Wichtig: Es werden nur Projekte gefördert, die zum Zeitpunkt der Beantragung der Finanzhilfe noch nicht begonnen haben. Konkret bedeutet das, dass mit Bauarbeiten noch nicht begonnen und auch eine erste rechtsverbindliche Verpflichtung noch nicht eingegangen wurde. 

Hingegen vorbereitende Arbeiten, wie der Kauf von Grundstücken, das Einholen von Genehmigungen und die Durchführung vorläufiger Machbarkeitsstunden dürfen vor dem Beginn des Projekts angegangen werden. Diese gelten nicht als offizieller Projektbeginn. 

 

Welche Projekte werden durch den Innovation Fund gefördert?

Der Innovation Fund bietet Unterstützung für Projekte, die innovative Technologien und Konzepte vorantreiben und damit den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft beschleunigen. Dabei werden Merkmale wie Innovationsgrad, Treibhausgaseinsparung, Skalierbarkeit sowie die technische und finanzielle Reife berücksichtigt. 

Generell förderfähig sind Projekte in den Themengebieten Allgemeine Dekarbonisierung (General Decarbonisation), Saubere Fertigungstechnologien (Cleantech Manufacturing) und Pilotprojekte. Dabei muss das Projekt im Vergleich zum Stand der Technik innovativ sein. 

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Im Themengebiet Allgemeine Dekarbonisierung gibt es drei verschiedene Projektgrößen: Small (Investitionsaufwand 2,5 bis 20 Mio. Euro), Medium (20 bis 100 Mio. Euro) und Large Scale (über 100 Mio. Euro). Dies gibt allen Investitionsprojekten die Möglichkeit, sich zur selben Deadline im passenden Bereich zu bewerben. 

Für die Wasserstoff-Auktion sind grundsätzlich alle geplanten Vorhaben teilnahmeberechtigt, die die Wasserstoffproduktionskapazitäten in Europa erhöhen. Die elektrische Leistung der Elektrolyse-Anlage muss pro Projekt mindestens fünf Megawatt elektrisch (MWel) betragen.innovation-fund-themengebiete-investitionsaufwand-budget

Was kann beim Innovation Fund gefördert werden?

Hochinnovative Technologien und Leuchtturmprojekte, die Emissionen signifikant verringern, stehen im Zentrum des EU Innovation Funds. Das Ziel ist, die Finanzierung eines breiten Spektrums verschiedenartiger Projekte in allen förderwürdigen Sektoren und Ländern. 

Das Themengebiet Generelle Dekarbonisierung (General Decarbonisation) umfasst nicht nur grundsätzlich energieintensive Industrien, Kohlenstoffdioxidabscheidung und -lagerung [Englisch: Carbon Dioxide capture and storage (CCS)], Wasserstoff, erneuerbare Energien, Energiespeicher, sondern auch Gebäude, Straßenverkehr, maritime Technologien und die Luftfahrt. 

Im Themengebiet saubere Fertigungstechniken (Cleantech Manufacturing) eignen sich innovative Projekte zur Konzeption und Entwicklung von Produktionsanlagen zur Herstellung von Komponenten und Systemen für erneuerbare Energien, Elektrolyseure, Brennstoffzellen, Wärmepumpen, Energiespeicher, Wasserstofferzeugung, aber auch Schiffe und Luftfahrzeuge. 

Die geeigneten Pilotprojekte umfassen schließlich hochinnovative Projekte aus den Bereichen des Themengebiets Allgemeine Dekarbonisierung mit minimalen Restemissionen. 

Hinsichtlich der technischen Projektreife zielt der Innovation Fund auf die Technology Readiness Level (TRL) 6 bis 9. Gesucht werden demnach reifere Projekte vom Pilotprojekt, über Demonstrationsprojekte, bis hin zum Scale-Up. Auch ausreichende Reife der Planung, des Geschäftsmodells sowie der finanziellen und rechtlichen Struktur ist erforderlich. innovation-fund-trl

 

Welche Kosten sind beim Innovation Fund förderfähig?

Bei der normalen Förderung (Regular Grant) werden bis zu 60% der Investitions- (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) abzüglich der Umsätze über die ersten zehn Betriebsjahre übernommen. Die Berechnung der förderfähigen Kosten erfolgt dabei gemäß den Ausschreibungen standardmäßig mit der „No reference plant“-Methode, alternativ mit der „Reference Plant“-Methode. 

Bei der Innovation-Fund-Wasserstoff-Auktion erfolgt die Förderung in Form einer festen Prämie auf den Preis je Kilogramm produzierten Wasserstoffs für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren. D. h. bei den Auktionen (Competitive Bidding) werden für die selektierten Projekte bis zu 100 % der relevanten Kosten übernommen. 

In allen Fällen gelten Mittel aus dem Innovation Fund nicht als staatliche Beihilfen. 

Wie genau Sie die Finanzplanung für Ihren Antrag im Innovation Fund angehen und die relevanten Kosten für Ihr Innovationsprojekt ermitteln können, haben wir in Teil 6 unserer Blogserie zum Innovation Fund für Sie zusammengefasst. innovation-fund-foerderung-auktion

 

Innovation Fund Antragsprozess: wie kann ich mich bewerben?

Beim Verfahren handelt es sich um einen einstufigen Antragsprozess (Single Stage). Anträge zu den zwischen 2020 und 2030 regelmäßigen Aufrufen des Innovation Funds können im entsprechenden Portal der EU eingereicht werden. 

Grundsätzlich ist der Umfang eines Antrags im Innovation Fund nicht zu unterschätzen. Die Antragsunterlagen umfassen zwischen 200 und bis zu 300 Seiten inklusive aller Pflichtanhänge. Neben dem Antrag müssen beispielsweise ein Business Plan, Finanzplan und Implementierungsplan sowie eine Machbarkeitsstudie und CO2-Bilanz eingereicht werden. Die Vorbereitung der Antragsunterlagen umfasst viele Arbeitsschritte, die Analysen und Kalkulationen erfordern. Auch die Durchführung einer LCA-Analyse kann für den Antrag notwendig sein. Mit der Antragsvorbereitung sind also Zeit und Geld verbunden. 

Einen Überblick zur Antragstellung finden Sie in unserer Tabelle mit allen Schlüsselfaktoren: 

 

Förderprogramme-Innovation-Fund-DE

 

Weiterführende Informationen zum Antragsprozess sind in Teil 2 und Teil 3 unserer Blogserie zum Innovation Fund zu finden. 

 

Nach welchen Kriterien werden die eingereichten Anträge bewertet?

Die Bewertung und Auswahl aus den Einreichungen erfolgen anhand Kriterien in folgenden Kategorien: 

  • Effektivität der Treibhausgasvermeidung 
  • Innovationsgrad 
  • Reife des Projekts 
  • Replizierbarkeit 
  • Kosteneffizienz

Im Rahmen des verfügbaren Budgets werden die Projekte mit den höchsten Bewertungen in allen fünf Kategorien ausgewählt, unabhängig vom Sektor oder Standort des Projekts. Es existieren somit keine Kriterien abhängig von der geographischen Lage oder vom Staat, in dem ein Projekt umgesetzt wird. 

Die Punktevergabe für das Kriterium Kosteneffizienz erfolgt nach einer Formel: Volle Punktzahl gibt es dabei für maximal 4 €/t (beantragte Fördermittel in Euro pro eingesparte Tonne CO2 innerhalb von zehn Jahren), bei mehr als 200 €/t gibt es keine Punkte mehr. 

Im Auktionsverfahren werden alle Projekte, die die Mindestkriterien erfüllen, nach dem Auktionspreis geordnet. Die günstigsten Projekte erhalten den Zuschlag bis zum Erreichen des Gesamtbudgets (2024: 800 Mio. Euro). 

 

 

Wann kann ich meinen Innovation Fund-Antrag einreichen?

In diesem Jahr gab es für den EU Innovation Fund eine Wasserstoff-Auktion mit Bewerbungsschluss zum 8. Februar. Für die klassische Förderausschreibung (Call) war Antragsfrist am 9. April für alle Themengebiete und Projektgrößen. Auch für das nächste Jahr wird es wieder einen Projektaufruf im EU Innovation Fund geben.

Sie haben eine Projektidee? Kommen Sie schon jetzt auf uns zu, wir beraten Sie zur Konzeption Ihres Projekts und übernehmen gerne die Antragsgestaltung für Sie.

 

Wie lange dauert das Antragsverfahren im Innovation Fund?

Laut EU werden die Resultate der Evaluation zu den Aufrufen mit Einreichungsfrist im Frühjahr 2024 im vierten Quartal 2024 mitgeteilt. Bei den erfolgreichen Bewerbungen werden die Fördervereinbarungen dann im ersten Quartal 2025 unterzeichnet. 

Die Projekte müssen innerhalb von vier Jahren nach Unterzeichnung der Fördervereinbarungen finanziell abgeschlossen sein und nach Inbetriebnahme für mindestens fünf Jahre betrieben werden. Abweichend davon gilt für Small-scale- und Pilotprojekte eine dreijährige Mindestbetriebsdauer. 

Für Pilotprojekte und Projekte im Bereich Saubere Fertigungstechnologien (Cleantech Manufacturing) wird empfohlen, dass diese zwei Jahre nach Unterzeichnung der Fördervereinbarung finanziell abgeschlossen sind und innerhalb von vier Jahren nach der Vereinbarung in Betrieb gehen. 

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt je nach Projektbedarf flexibel nach Meilensteinen. Bei regulären Fördervereinbarungen können bis zu 40 % der Förderung basierend auf zuvor definierten Meilensteinen ausgezahlt werden, bevor das Projekt vollständig angelaufen ist. Die restlichen mindestens 60 % des Zuschusses folgen dann in der Aufbau- und Betriebsphase. 

Für Projekte im Auktionsverfahren erfolgen die Auszahlungen nur während der Betriebs-bzw. Berichtsperiode des jeweiligen Projekts.innovation-fund-antragsverfahren

 

Beratung zum Innovation Fund

Wir, die EurA AG begleiten Unternehmen bei der Antragsgestaltung im Innovation Fund seit dem ersten Förderaufruf im Jahr 2020. Über die letzten Jahre konnten wir umfangreiche Erfahrung mit dem Förderprogramm sammeln und bringen die notwendige Expertise mit. Von der Projektkonzeption, technischen Beratung und Finanzplanung bis hin zur Lebenszyklusanalyse, bei uns bekommen Sie alle für den Innovation Fund notwendigen Bestandteile Ihres Antrags aus einer Hand. 

Sie haben eine Projektidee? Kommen Sie schon heute auf uns zu! 

Obwohl die nächste Abgabefrist für Anträge voraussichtlich erst im Frühjahr 2025 sein wird, ist es ratsam zeitnah auf uns zuzukommen und mit der Konzeption Ihres Projektvorhabens zu beginnen. Der Umfang eines Antrags ist mit 200 bis 300 Seiten nicht zu unterschätzen. Je mehr Zeit Sie für die Antragsgestaltung einplanen, desto höher sind Ihre Erfolgsaussichten auf eine Förderung aus dem Innovation Fund. 

 

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