- Boris Buckow
- 24.04.25
- 2 min
- Fördermittelberatung, Für KMU, Für Start-ups
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Dr. Denise Ott
EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) – was Sie jetzt wissen müssen: Wer Rohstoffe wie Soja, Palmöl oder Holz importiert, muss ab 2024 nachweisen, dass diese nicht aus entwaldeten Gebieten stammen. Welche Fristen gelten und wie sich Unternehmen vorbereiten können, um entwaldungsfreie Lieferketten sicherzustellen, erfahren Sie hier.
Die EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation, EUDR) trat am 30. Dezember 2024 in Kraft und verpflichtet Unternehmen, entwaldungsfreie Lieferketten sicherzustellen. Ziel ist es, den Import und Export von Produkten zu verhindern, die mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Wer ist betroffen und welche Pflichten ergeben sich für Unternehmen in Deutschland und Europa?
Die Verordnung gilt für Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe oder daraus hergestellte Produkte in die EU einführen oder aus der EU exportieren. Dazu gehören:Um den Nachweis zu erbringen, dass ihre Lieferketten entwaldungsfrei sind, müssen Unternehmen folgende Maßnahmen umsetzen:
Die EUDR stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, eröffnet aber auch Chancen. Wer frühzeitig handelt und Sorgfaltspflichten umsetzt, minimiert Risiken und verschafft sich Wettbewerbsvorteile. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Lieferkette nachhaltig aufzustellen.
Unser Angebot: Sie möchten wissen, ob Ihr Unternehmen unter die EU-Entwaldungsverordnung fällt, oder benötigen Unterstützung bei der Umsetzung? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen, die neuen Anforderungen effizient zu erfüllen.
Quellen und weiterführende Informationen:
Text: Olga Schmidt
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