EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) – was Sie jetzt wissen müssen: Wer Rohstoffe wie Soja, Palmöl oder Holz importiert, muss ab 2024 nachweisen, dass diese nicht aus entwaldeten Gebieten stammen. Welche Fristen gelten und wie sich Unternehmen vorbereiten können, um entwaldungsfreie Lieferketten sicherzustellen, erfahren Sie hier.

Wer ist von der EUDR betroffen?

Die EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation, EUDR) trat am 30. Dezember 2024 in Kraft und verpflichtet Unternehmen, entwaldungsfreie Lieferketten sicherzustellen. Ziel ist es, den Import und Export von Produkten zu verhindern, die mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Wer ist betroffen und welche Pflichten ergeben sich für Unternehmen in Deutschland und Europa?

Die Verordnung gilt für Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe oder daraus hergestellte Produkte in die EU einführen oder aus der EU exportieren. Dazu gehören:
  • Soja, Palmöl, Holz, Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Kautschuk
  • Produkte wie Lederwaren, Möbel, Schokolade, Papier

Fristen für die Umsetzung

Die EUDR ist seit dem 30. Dezember 2024 in Kraft, jedoch sind nicht alle Unternehmen sofort betroffen und haben teils eine Übergangsfrist für die Umsetzung:
  • Große Unternehmen (>250 Mitarbeiter oder >50 Mio. EUR Umsatz) müssen die Vorschriften ab dem 30.12.2024 vollständig umsetzen.
  • KMU (kleine und mittlere Unternehmen) haben bis zum 30. Juni 2025 Zeit, um ihre Compliance-Maßnahmen abzuschließen.

Zentrale Pflichten für Unternehmen

Um den Nachweis zu erbringen, dass ihre Lieferketten entwaldungsfrei sind, müssen Unternehmen folgende Maßnahmen umsetzen:

  1. Geolokalisierung und Rückverfolgbarkeit
    • Geokoordinaten als Herkunftsnachweis für alle relevanten Rohstoffe
    • Lückenlose Rückverfolgbarkeit bis zur landwirtschaftlichen Fläche oder Plantage
  2. Risikobewertung und Risikominderung
    • Analyse des Entwaldungsrisikos innerhalb der Lieferkette
    • Maßnahmen wie Audits, Satellitenüberwachung, Zertifikate
  3. Sorgfaltspflicht-Erklärung
    • Unternehmen müssen eine formelle Erklärung abgeben, die ihre Compliance mit der EUDR bestätigt
    • Ohne diese Erklärung ist der Import oder Export in der EU nicht erlaubt

Konsequenzen bei Verstößen

Unternehmen, die gegen die EUDR verstoßen, müssen mit hohen Strafen rechnen:
  • Geldbußen von mindestens 4 % des Jahresumsatzes
  • Beschlagnahmung nicht-konformer Produkte
  • Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen

So bereiten sich Unternehmen optimal vor

Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, sollten Unternehmen proaktiv handeln:
  • Transparenz in der Lieferkette erhöhen
  • Technologien wie Satellitenbilder und Blockchain einsetzen
  • Lieferanten schulen und Compliance-Maßnahmen implementieren

Bereit für die EUDR? 

Die EUDR stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, eröffnet aber auch Chancen. Wer frühzeitig handelt und Sorgfaltspflichten umsetzt, minimiert Risiken und verschafft sich Wettbewerbsvorteile. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Lieferkette nachhaltig aufzustellen.

Unser Angebot: Sie möchten wissen, ob Ihr Unternehmen unter die EU-Entwaldungsverordnung fällt, oder benötigen Unterstützung bei der Umsetzung? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen, die neuen Anforderungen effizient zu erfüllen.

 

Quellen und weiterführende Informationen:

 

Text: Olga Schmidt

 

Dr. Denise Ott

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