- Christina Markus
- 03.07.25
- 3 min
- Fördermittelberatung, Für KMU, EU-Förderprogramme,
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Dr. Denise Ott
EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) – was Sie jetzt wissen müssen: Wer Rohstoffe wie Soja, Palmöl, Holz, Rind, Kakao, Kaffee oder Kautschuk importiert, muss ab 2025 nachweisen, dass diese nicht aus entwaldeten Gebieten stammen. Welche Fristen gelten und wie sich Unternehmen vorbereiten können, um entwaldungsfreie Lieferketten sicherzustellen, erfahren Sie in unserem Artikel.
Die EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation, EUDR) trat am 29. Juni 2023 in Kraft und verpflichtet Unternehmen, entwaldungsfreie Lieferketten sicherzustellen. Ziel ist es, das Inverkehrbringen, die Bereitstellung auf dem Unionsmarkt sowie die Ausfuhr von Produkten zu verhindern, die mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Wer ist betroffen und welche Pflichten ergeben sich für Unternehmen in Deutschland und Europa?
Die Verordnung gilt für Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe oder daraus hergestellte Produkte in die EU einführen oder aus der EU exportieren.Die EUDR betrifft sieben Hauptrohstoffe: Soja, Ölpalme, Holz, Rinder, Kakao, Kaffee, Kautschuk. Betroffen sind auch daraus hergestellte Produkte, die in Anhang I der Verordnung aufgeführt sind, wie z. B. Leder, Möbel, Schokolade und Papier.
Um den Nachweis zu erbringen, dass ihre Lieferketten entwaldungsfrei sind, müssen Unternehmen folgende Maßnahmen umsetzen:
Kleinst- und kleine Unternehmen unterliegen gemäß der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) vereinfachten Verpflichtungen. So entfällt beispielsweise die Pflicht zur eigenen Sorgfaltspflichtprüfung, wenn diese bereits durch einen vorgelagerten Betreiber durchgeführt wurde. Auch sind sie von der jährlichen Berichterstattung befreit und müssen keine spezifischen internen Verfahren zur Risikominderung implementieren. Diese Erleichterungen gelten jedoch nur unter bestimmten Bedingungen und stellen keine vollständige Befreiung von der Verantwortung dar.
Einteilung der RisikoländerUm den neuen Anforderungen gerecht zu werden, sollten Unternehmen proaktiv handeln:
Die EUDR stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, eröffnet aber auch Chancen. Wer frühzeitig handelt und Sorgfaltspflichten umsetzt, minimiert Risiken und verschafft sich Wettbewerbsvorteile. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Lieferkette nachhaltig aufzustellen.
Unser Angebot: Sie möchten wissen, ob Ihr Unternehmen unter die EU-Entwaldungsverordnung fällt, oder benötigen Unterstützung bei der Umsetzung? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen, die neuen Anforderungen effizient zu erfüllen.
Quellen und weiterführende Informationen:
Text: Daria Ezhkova
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