EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) – was Sie jetzt wissen müssen: Wer Rohstoffe wie Soja, Palmöl, Holz, Rind, Kakao, Kaffee oder Kautschuk importiert, muss ab 2025 nachweisen, dass diese nicht aus entwaldeten Gebieten stammen. Welche Fristen gelten und wie sich Unternehmen vorbereiten können, um entwaldungsfreie Lieferketten sicherzustellen, erfahren Sie in unserem Artikel.

Wer ist von der EUDR betroffen?

Die EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation, EUDR) trat am 29. Juni 2023 in Kraft und verpflichtet Unternehmen, entwaldungsfreie Lieferketten sicherzustellen. Ziel ist es, das Inverkehrbringen, die Bereitstellung auf dem Unionsmarkt sowie die Ausfuhr von Produkten zu verhindern, die mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Wer ist betroffen und welche Pflichten ergeben sich für Unternehmen in Deutschland und Europa?

Die Verordnung gilt für Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe oder daraus hergestellte Produkte in die EU einführen oder aus der EU exportieren. 

Die EUDR betrifft sieben Hauptrohstoffe: Soja, Ölpalme, Holz, Rinder, Kakao, Kaffee, Kautschuk. Betroffen sind auch daraus hergestellte Produkte, die in Anhang I der Verordnung aufgeführt sind, wie z. B. Leder, Möbel, Schokolade und Papier.

Fristen für die Umsetzung

Ursprünglich sollten die Vorschriften ab dem 30. Dezember 2024 angewendet werden. Aufgrund von Umsetzungsherausforderungen wurde der Anwendungsbeginn jedoch um ein Jahr verschoben. Die aktuellen Fristen sind:
  • Große und mittlere Unternehmen (>250 Mitarbeiter oder >50 Mio. EUR Umsatz bzw. 25 Mio. EUR Bilanzsumme) müssen die Vorschriften ab dem 30.12.2025 vollständig umsetzen.
  • Kleinst- und kleine Unternehmen haben bis zum 30. Juni 2026 Zeit, um ihre Compliance-Maßnahmen abzuschließen.

Zentrale Pflichten für Unternehmen

Um den Nachweis zu erbringen, dass ihre Lieferketten entwaldungsfrei sind, müssen Unternehmen folgende Maßnahmen umsetzen:

  1. Geolokalisierung und Rückverfolgbarkeit
    • Geokoordinaten als Herkunftsnachweis für alle relevanten Rohstoffe
    • Lückenlose Rückverfolgbarkeit bis zur landwirtschaftlichen Fläche oder Plantage
  2. Risikobewertung und Risikominderung
    • Analyse des Entwaldungsrisikos innerhalb der Lieferkette
    • Maßnahmen wie Audits, Satellitenüberwachung, Zertifikate
  3. Sorgfaltspflicht-Erklärung
    • Unternehmen müssen eine formelle Erklärung abgeben, die ihre Compliance mit der EUDR bestätigt
    • Ohne diese Erklärung ist der Import oder Export in der EU nicht erlaubt

Kleinst- und kleine Unternehmen unterliegen gemäß der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) vereinfachten Verpflichtungen. So entfällt beispielsweise die Pflicht zur eigenen Sorgfaltspflichtprüfung, wenn diese bereits durch einen vorgelagerten Betreiber durchgeführt wurde. Auch sind sie von der jährlichen Berichterstattung befreit und müssen keine spezifischen internen Verfahren zur Risikominderung implementieren. Diese Erleichterungen gelten jedoch nur unter bestimmten Bedingungen und stellen keine vollständige Befreiung von der Verantwortung dar.

Einteilung der Risikoländer

Am 22. Mai 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission die erste Benchmarking-Liste im Rahmen der EU-Entwaldungsverordnung, die Länder in drei Risikokategorien einteilt:
  • Niedriges Risiko: 140 Länder, darunter alle EU-Mitgliedstaaten, die USA, Kanada, China und Australien.
  • Hohes Risiko: Belarus, Myanmar, Nordkorea und Russland.
  • Standardrisiko: Alle übrigen Länder, die nicht ausdrücklich als niedriges oder hohes Risiko eingestuft wurden.
Diese Klassifizierung beeinflusst die Sorgfaltspflichten der Unternehmen und die Häufigkeit behördlicher Kontrollen. Für Importe aus Ländern mit niedrigem Risiko gelten vereinfachte Anforderungen, während Produkte aus Hochrisikoländern strengeren Prüfungen unterliegen.

Konsequenzen bei Verstößen

Unternehmen, die gegen die EUDR verstoßen, müssen mit hohen Strafen rechnen:
  • Geldbußen von mindestens 4 % des Jahresumsatzes
  • Beschlagnahmung nicht-konformer Produkte
  • Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen

So bereiten sich Unternehmen optimal vor

Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, sollten Unternehmen proaktiv handeln:

  1. Produkte und Rohstoffe identifizieren: Bestimmen Sie, ob Ihre Produkte oder Rohstoffe unter die EUDR fallen, z. B. Holz, Rindfleisch, Palmöl, Soja, Kakao, Kaffee oder Kautschuk.
  2. Lieferkette analysieren: Überprüfen Sie Ihre Lieferkette auf Transparenz und Rückverfolgbarkeit bis zur Anbaufläche.
  3. Geodaten erfassen: Sammeln Sie präzise Geolokalisierungsdaten der Produktionsstätten, um die Entwaldungsfreiheit nachzuweisen.
  4. Risikobewertung durchführen: Bewerten Sie potenzielle Risiken in Ihrer Lieferkette und implementieren Sie Maßnahmen zur Risikominderung.
  5. Lieferanten einbinden: Schulen Sie Ihre Lieferanten bezüglich der EUDR-Anforderungen und fördern Sie deren Compliance.
  6. Compliance-Systeme nutzen: Implementieren Sie digitale Tools zur Unterstützung bei der Datenverwaltung, Risikobewertung und Berichterstattung.

Bereit für die EUDR? 

Die EUDR stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, eröffnet aber auch Chancen. Wer frühzeitig handelt und Sorgfaltspflichten umsetzt, minimiert Risiken und verschafft sich Wettbewerbsvorteile. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Lieferkette nachhaltig aufzustellen.

Unser Angebot: Sie möchten wissen, ob Ihr Unternehmen unter die EU-Entwaldungsverordnung fällt, oder benötigen Unterstützung bei der Umsetzung? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen, die neuen Anforderungen effizient zu erfüllen.

 

Quellen und weiterführende Informationen:

 

Text: Daria Ezhkova

Dr. Denise Ott

Ihre Kontaktperson
Dr. Denise Ott

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Seit 2018 bin ich bei EurA als Nachhaltigkeitsberaterin tätig und verantworte seit 2020 den Dienstleistungsbereich mit derzeit 12 Mitarbeitenden. Parallel leite ich unsere seit 2024 akkreditierte Prüfstelle für Treibhausgasbilanzen und unterstütze als GHG-Gutachterin (EU Innovation Fund) sowie Expertin bei Green-Assist (EU LIFE) die Entwicklung nachhaltiger Investitionsprojekte. Nach meinem Chemiestudium an der Universität Jena promovierte ich im Rahmen eines DBU-Stipendiums zur Implementierung von Nachhaltigkeitskriterien in Forschung, Entwicklung und Lehre. Als Postdoc lag mein Fokus auf der ökologischen Bewertung chemischer und pharmazeutischer Prozesse. Nachhaltigkeit entlang des gesamten Lebenswegs von Produkten, Prozessen und Innovationen zu begleiten – von der Idee bis zum Markteintritt – gibt mir das Gefühl, Gutes zu bewirken. Ich schätze den inspirierenden Austausch mit Kunden und Partnern sehr. Privat bin ich gern in der Natur, lese oder genieße kulinarische Spezialitäten.
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