Women TechEU, das EU-Förderprogramm für Gründerinnen in Deeptech Start-ups, geht in eine neue Runde. Erfahren Sie, wie Sie sich bewerben können und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Die nächste Bewerbungsfrist endet bereits am 20. Mai 2024.

#Femaleempowerment, #femaleleadership oder auch #femalefounded sind schon längst keine neumodischen Hashtags mehr. Inzwischen gibt es eine Vielzahl an Initiativen und Programmen, die Frauen dabei unterstützen, Führungspositionen zu übernehmen und/oder ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

 

Die Herausforderung: zu wenig Gründerinnen in der EU

Dennoch gibt es in der Europäischen Union viel weniger Gründerinnen als Gründer. Allein in Deutschland wurden laut dem Deutschen Startup Monitor nur knapp 21 Prozent der Unternehmensgründungen im letzten Jahr von Frauen angemeldet. Ebenso statistisch erwiesen ist, dass Gründerinnen weniger Risikokapital erhalten als Gründer, wobei rund 5 Prozent der Start-ups, die im Jahr 2023 eine Finanzierungsrunde abgeschlossen haben, ein rein weibliches Gründerteam haben. 77 Prozent des investierten Wagniskapitals ging hingegen an Start-ups mit einem männlichen Gründerteam.

 

Finanzierungslücken und Handlungsbedarf bei Gründerinnen

Insgesamt entwickeln sich die Zahlen der Start-ups von Frauen seit 2019 in Deutschland und der EU zwar positiv, der Handlungsbedarf ist weiterhin dennoch groß. Laut dem EY Startup Barometer erhalten Gründerinnen im Durchschnitt allgemein weniger Geld (in Form von Darlehen, Förderungen, Beteiligungskapital etc.) als Gründer. Mit 102 Millionen Euro gingen nur 2 Prozent des gesamten Finanzierungsvolumens (in Deutschland im Jahr 2023) an Gründerinnen. Start-ups, die ein rein männliches Gründungsteam haben, erhielten mit nahezu 5 Milliarden Euro weitaus mehr an finanzieller Unterstützung.

 

Women TechEU: Förderung für Frauen in Deeptech Innovationen

Dementsprechend ist die Anzahl von Gründerinnen im Bereich der Spitzentechnologien und Deeptech Innovationen weitaus geringer, so gibt es in der EU nur knapp 15.000 weiblich geführte Start-ups in diesem Bereich.

Female Empowerment hat sich auch die EU zur Aufgabe gemacht und mit ihrem Programm Women TechEU die Gründerinnen von Deeptech Start-ups ins Rampenlicht gerückt. Nach einer längeren Pause geht das Programm nun in eine weitere Förderrunde. Wir haben alle Eckdaten und Bewerbungsvoraussetzungen für Sie zusammengefasst.

 

Wer kann sich um eine Förderung bewerben?

Wie der Name des Förderprogramms Women TechEU vermuten lässt, richtet die EU ihren Zuschuss an hochinnovative Deeptech-Start-ups mit Gründerinnen oder Mitgründerinnen, d.h. die Position CEO, CTO, COO oder eine vergleichbare C-Level Funktion muss weiblich besetzt sein. Hierbei sollen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 25 Prozent der Unternehmensanteile bei einer oder mehreren Frauen liegen. Hinzu kommt, dass der Firmensitz des Start-ups in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem unter Horizon Europe assoziierten Land sein muss. Weiterhin darf die Unternehmensgründung nicht länger als maximal 8 Jahre zurückliegen, wobei das Mindestalter für Start-ups sechs Monate (ab Veröffentlichung des Förderaufrufs) beträgt.

Als zusätzliche Fördervoraussetzung gilt, dass sich die Produktentwicklung in einem frühen Stadium befindet und weniger als 1 Million Euro an Eigenkapital investiert wurde. Schließlich darf das beantragte Projektvorhaben in der Vergangenheit nicht durch ein anderes EU-Förderprogramm finanziert worden sein.

Infografik mit Fragekatalog zu Women TechEU

Quick Check: Finden Sie heraus, ob Sie mit Ihrem Start-up für eine Förderung des Women TechEU in Frage kommen.

 

Wie hoch ist die Fördersumme von Women TechEU?

Das Programm Women TechEU wurde für die nächsten zwei Jahre von der EU bestätigt. Das Budget umfasst 12 Millionen Euro. Gefördert werden insgesamt 160 „female founded Start-ups“, wobei jedes Start-up 75.000 Euro erhält. Hinzu kommt, dass erfolgreiche Antragstellerinnen von einem auf sie persönlich zugeschnittenem Programm für Geschäftsentwicklung profitieren, das Mentoring, Coaching sowie zahlreiche Events und Workshops umfasst.

Wann sind die Bewerbungsfristen?

Innerhalb der nächsten zwei Jahre ist mit insgesamt vier Bewerbungsfristen zu rechnen. Die erste Frist für Anträge ist am 20. Mai 2024. Die Bewerbung ist online über die Website des Programms Women TechEU einzureichen.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Das Bewerbungsverfahren ist einstufig, wobei die notwendigen Unterlagen online über die Website des Programms eingereicht werden müssen. Neben Informationen zum Start-up sind Fragen zum Einfluss des Projektvorhabens (Impact), zur Exzellenz und Technologie sowie zur Implementierung des Projekts zu beantworten. Insgesamt umfasst das Antragsdokument 10-15 DIN A4-Seiten. Obligatorisch sind zudem ein kurzes Motivationsvideo (max. 3 Minuten lang), die Lebensläufe des Teams und der Gründerin sowie ein Pitch Deck.

Welche Aktivitäten werden gefördert?

Wie Sie die Mittel des Women TechEU einsetzen, können Sie selbst entscheiden. Förderfähig sind alle Aktivitäten, die zur nachhaltigen Entwicklung und zum Wachstum des Unternehmens beitragen. Möglich wären beispielsweise Aktivitäten zur:

  • Verbesserung Ihres Geschäftsmodells
  • Aktualisierung und Konsolidierung des Geschäftsplans und der Wachstumsstrategie
  • Validierung des Geschäftsmodells
  • Aktualisierung des Finanzplans
  • Zertifizierung, Strategieentwicklung für geistiges Eigentum und Betriebsfreiheit
  • Analyse des Zielmarktes, Validierung von Kunden sowie technischen/klinischen Bewertung
  • Suche von Partnern und Investoren

Bewertet wird Ihr Antrag von einer unabhängigen Jury. Diese entscheidet, ob die vorgeschlagenen Aktivitäten geeignet und notwendig sind, um das Wachstum und die Entwicklung Ihres Unternehmens voranzutreiben.

 

Beratung zum Förderprogramm Women TechEU

Sie haben Interesse am Programm und möchten mehr erfahren? Kommen Sie gerne auf uns zu, buchen Sie jetzt Ihren kostenfreien und unverbindlichen Beratungstermin. Das EurA-Team für EU-Fördermittel steht Ihnen gerne während des gesamten Antragsprozesses zur Seite.

Christina Tanosova

Ihre Kontaktperson
Christina Tanosova

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Als Fördermittelberaterin unterstütze ich das Team für internationale Fördermittel der EurA. Schon in meinem Studium der Staatswissenschaften und Internationalen Beziehungen hat mich die Förder- und Investitionspolitik der Europäischen Union ganz besonders interessiert. Ich bringe langjährige Berufserfahrung und interdisziplinäres Wissen in der Beantragung, Koordinierung und Umsetzung von europäischen sowie nationalen Förderprojekten mit. Ich berate Sie gerne zu internationalen Fördermöglichkeiten und stehe bei Fragen zu Ihrem Projektvorhaben bereit. Lassen Sie uns gemeinsam Ihren Innovationsprozess von der ersten Idee bis hin zur Vermarktung beschreiten!
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