Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM). Die Grundförderung für den Heizungstausch bleibt bei 30 %, gleichzeitig sinkt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit auf 28.000 Euro. Außerdem entfallen einzelne Boni, während der Einkommensbonus neu gestaffelt wird. Eine frühzeitige Antragstellung kann sich finanziell lohnen, da mehrere Förderbestandteile ab 2027 schrittweise sinken.

Was hat sich bei der BEG EM 2026 geändert?

Die BEG EM wurde 2026 an mehreren Stellen angepasst. Besonders relevant sind Änderungen bei der Heizungsförderung, einzelnen Bonuskomponenten und der Förderung von Nichtwohngebäuden. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Bereich Was gilt seit Juli 2026?   Was bedeutet das für Sie?
Heizungsförderung Die Grundförderung bleibt bei 30 %. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinkt auf 28.000 Euro.   Der maximal mögliche Zuschuss kann geringer ausfallen. 
Klimageschwindigkeitsbonus Der Bonus sinkt auf 16 % und wird künftig schrittweise weiter reduziert.    Der Zeitpunkt der Antragstellung kann die Förderhöhe beeinflussen.
Einkommensbonus Der Bonus wird nach Einkommensklassen gestaffelt. Familien können durch die neue Berücksichtigung minderjähriger Kinder ein eine günstigere Einkommensklasse fallen.    Haushalte mit geringerem Einkommen können weiterhin hohe Fördersätze erreichen. 
Wärmepumpen und Biomasse Der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen entfallen.    Einzelne bisherige Zusatzförderungen stehen nicht mehr zur Verfügung.
Gebäudehülle Die Grundförderung von 15 % bleibt bestehen. Der iSFP-Bonus ist künftig an ein Mindestinvestitionsvolumen gekoppelt.    Vor größeren Sanierungsvorhaben lohnt sich eine genaue Prüfung der Förderbedingungen.
Beleuchtung in Nichtwohngebäude Energieeffiziente Innenbeleuchtung, etwa LED-Technik, wird nicht mehr über die BEG EM gefördert.    Unternehmen sollten Beleuchtungssanierungen ohne BEG-Zuschuss kalkulieren. 
Bestandsanträge Für rechtzeitig und vollständig eingereichte Anträge gelten grundsätzlich die bisherigen Förderbedingungen weiter.    Entscheidend ist der Zeitpunkt der vollständigen Antragstellung.

 

BEG EM 2026: Was ändert sich bei der Heizungsförderung?

Die Grundförderung für eine neue klimafreundliche Heizung beträgt weiterhin 30 % der förderfähigen Kosten. Für die erste Wohneinheit liegt der Förderhöchstbetrag nun bei 28.000 Euro. Zum 1. Februar 2027 sinkt dieser Betrag erstmals um 750 Euro. Danach erfolgt die Reduzierung jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres.

Auch der Klimageschwindigkeitsbonus wurde angepasst. Er beträgt aktuell 16 % und sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um jeweils vier Prozentpunkte. Gleichzeitig sind der bisherige Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag entfallen.

Für selbstnutzende Eigentümer wird der Einkommensbonus stärker gestaffelt:

  • 40 % bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro

  • 30 % bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro

  • 10 % bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 Euro

Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das für den Bonus relevante Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert. Für Haushalte mit geringem Einkommen bleibt damit weiterhin ein Fördersatz von bis zu 80 % möglich. Eigentümerinnen und Eigentümer mit höheren Einkommen müssen dagegen aufgrund der reduzierten Bemessungsgrundlage und des Wegfalls einzelner Boni mit geringeren Zuschüssen rechnen. 

Für Wärmepumpen ist bereits eine weitere Änderung vorgesehen: Im ersten Quartal 2027 soll die Grundförderung für alle Wärmepumpen auf 15 % sinken. Gleichzeitig ist ein Wertschöpfungsbonus von 15 % für innerhalb der EU gefertigte Wärmepumpen geplant.

 

Was gilt für Unternehmen und Nichtwohngebäude?

Auch Unternehmen sollten die neuen Fördergrenzen berücksichtigen. Die Heizungsförderung für Nichtwohngebäude läuft unter anderem über das KfW-Programm 522. Für Gebäude bis 150 m² Nettoraumfläche beträgt der Förderhöchstbetrag zunächst 28.000 Euro. Für größere Gebäude gelten gestaffelte Beträge je Quadratmeter. Auch diese Höchstbeträge werden ab Februar 2027 schrittweise reduziert.

Eine wichtige Änderung betrifft die energieeffiziente Innenbeleuchtung: Diese wird seit dem 21. Juli 2026 im Rahmen der BEG EM für Nichtwohngebäude nicht mehr gefördert. Unternehmen, die beispielsweise eine Umrüstung auf LED planen, sollten die Investition deshalb ohne den bisherigen BEG-Zuschuss kalkulieren.

 

Gebäudehülle: Welche Förderung bleibt bestehen?

Maßnahmen an der Gebäudehülle – etwa die Dämmung von Dach, Außenwänden oder Geschossdecken sowie der Austausch von Fenstern und Außentüren – fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weiterhin mit einem Grundfördersatz von 15 %.

Bei Wohngebäuden kann zusätzlich ein Bonus von 5 % möglich sein, wenn die Maßnahme Bestandteil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist und die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Die reguläre Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben beträgt 30.000 Euro pro Wohneinheit und kann bei einem anrechenbaren iSFP auf 60.000 Euro steigen.

Für besonders ineffiziente Gebäude ist darüber hinaus ein neuer Bonus für Worst Performing Buildings (WPB) angekündigt. Dieser soll voraussichtlich 2027 eingeführt werden.

 

Was gilt für bereits gestellte Förderanträge?

Bereits bestehende Förderzusagen behalten ihre Gültigkeit. Auch Anträge, die bis zum 20. Juli 2026 zu den damaligen Bedingungen bei der KfW eingereicht wurden, werden bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen nach den bisherigen Konditionen behandelt. Für neue Anträge gelten seit dem 21. Juli die angepassten Förderbedingungen.

Entscheidend ist deshalb, den individuellen Bearbeitungsstand zu prüfen, bevor Änderungen an einem bestehenden Antrag vorgenommen werden.

 

GModG und BEG: Was ist der Unterschied?

Förderrecht und gesetzliche Anforderungen sollten getrennt betrachtet werden. Die BEG regelt, unter welchen Voraussetzungen energetische Maßnahmen finanziell gefördert werden. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) bestimmt dagegen den gesetzlichen Rahmen für Gebäude und Heizungen.

Das GModG wurde am 28. Juli 2026 verkündet; die wesentlichen Neuregelungen gelten seit dem 29. Juli 2026. Die bisherige pauschale Vorgabe eines Anteils von mindestens 65 % erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten dadurch mehr Wahlfreiheit bei der Heiztechnik. Für neue Öl- und Gasheizungen sind zugleich schrittweise steigende Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffe vorgesehen.

Damit gewinnt die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung weiter an Bedeutung: Neben Investitionskosten und Förderhöhe sollten auch künftige Energie- und CO2-Kosten in die Entscheidung einfließen.

 

Häufige Fragen zur BEG EM 2026

Seit wann gelten die neuen BEG-EM-Förderbedingungen?

Die neuen Förderbedingungen gelten seit dem 21. Juli 2026.

Wie hoch ist die Grundförderung für eine neue Heizung?

Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 % der förderfähigen Gesamtkosten. Je nach Voraussetzungen können weitere Boni hinzukommen.

Wird LED-Beleuchtung noch über die BEG EM gefördert?

Nein. Energieeffiziente Innenbeleuchtung gehört bei Nichtwohngebäuden seit der Reform nicht mehr zu den förderfähigen Maßnahmen der BEG EM.

Warum lohnt sich eine frühzeitige Förderprüfung?

Förderhöchstbeträge und einzelne Boni werden in den kommenden Jahren schrittweise reduziert. Gleichzeitig unterscheiden sich die Fördermöglichkeiten je nach Gebäude, Maßnahme und Antragsteller. Eine Prüfung vor Beginn des Vorhabens schafft Klarheit über die verfügbaren Förderoptionen.

 

Fazit: BEG-Förderung frühzeitig in die Investition einplanen

Die Änderungen der BEG EM 2026 betreffen nicht alle Antragstellenden gleichermaßen. Während beispielsweise einkommensschwächere Haushalte von der neuen Staffelung profitieren können, sinken an anderen Stellen Förderhöchstbeträge oder bisherige Boni entfallen.

Für Unternehmen und Immobilieneigentümer lohnt es sich deshalb, geplante Sanierungs- oder Heizungsprojekte frühzeitig auf ihre Förderfähigkeit zu prüfen. EurA unterstützt Sie dabei, passende Fördermöglichkeiten zu identifizieren, Förderanträge vorzubereiten und geförderte Projekte während der Umsetzung zu begleiten.

 

Autor: Johannes Eder

 Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. 

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Auf dem Gebiet des Energie- und Umweltmanagements verfüge ich über ein fundiertes Fachwissen. Nach meinem Studium konnte ich umfassende berufliche Erfahrungen in diesem Bereich sammeln, indem ich sechs Jahre bei einer renommierten Ingenieurgesellschaft tätig war. Während dieser Zeit habe ich mein Wissen und meine Fähigkeiten im Bereich Bauüberwachung vertieft und mich als Energieeffizienzexperte für Wohn- und Nichtwohngebäude weiterqualifiziert. In meiner aktuellen Position bei EurA nutze ich dieses Wissen gezielt, um maßgeschneiderte Lösungen rund um die Themen Bauen, effiziente Energienutzung und optimale Ausschöpfung von Fördermitteln zu entwickeln.
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