Baden-Württemberg hat mit der Landesstrategie „Nachhaltige Bioökonomie“ bereits 2019 den Anstoß für eine auf erneuerbaren und biologischen Ressourcen beruhende Wirtschaft gegeben und den Fokus auf innovative Entwicklung gelegt. Mit den Förderprogrammen „Zukunft Biogas Plus“ und „Innovationsmotor“ sind 2025 zwei neue Aufrufe für die Bioökonomie in Baden-Württemberg gestartet.

Über das Förderprogramm „Zukunft Biogas Plus“

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, die in innovative Anlagen oder Prozesse im Bereich Biogas oder in eine Biogasleitung von mindestens 300 m Länge investieren wollen. Die Technologie muss im Vergleich zu konventionellen Anlagen einen technoökonomischen oder gesellschaftlichen Vorteil bieten.

Eine Antragsstellung ist zum 1. Juli und 1. September möglich. Unternehmen können Zuschüsse in Höhe zwischen 50.000 € und 1.200.000 € erhalten, die maximale Förderquote beträgt 45 %. Als Zeitrahmen für die Umsetzung sind 36 Monate vorgesehen.

Förderfähig sind Personalkosten, Material- und Sachausgaben, Fremdleistungen sowie Kosten für Instrumente und Ausrüstung.

Es handelt sich um ein einstufiges Verfahren mit einem Antrag und einem Bewilligungsverfahren.

Mehr Informationen zum Förderprogramm und der Antragstellung erhalten Sie auf der Seite des Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) zum Förderaufruf Zukunft Biogas Plus.

Das Förderprogramm „Innovationsmotor“ im Überblick

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, die ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt in einem der folgenden Bereiche der Bioökonomie planen:
  • Ressourcen- und Rohstoffbasis
  • Ernährungssysteme und Lebensmittel der Zukunft
  • Hochwertige biobasierte Materialien
  • Weiterentwicklung von Biogasanlagen

Anträge können bis zum 1. August gestellt werden. Unternehmen können mit einer Förderung zwischen 50.000 € und 1.200.000 € für ein Einzelvorhaben oder ein Verbundvorhaben in Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen bezuschusst werden. Eine Förderquote von bis zu 80 % ist möglich.

Förderfähig sind Personalkosten, Material- und Sachausgaben sowie Fremdleistungen.

Es handelt sich ebenfalls um ein einstufiges Verfahren mit einem Antrag und einem Bewilligungsverfahren.

Mehr Informationen zum Förderprogramm und der Antragstellung erhalten Sie auf der Seite des MLR zum Förderprogramm Innovationsmotor.

Wir unterstützen Sie

Unsere Experten im Bereich Bioökonomie stehen Ihnen auch auf Landesebene bei der Antragsstellung gerne zur Seite, und auch nach der Bewilligung finden Sie für die Abrechnung in uns einen kompetenten Partner. Nutzen Sie unseren unverbindlichen Fördermittelcheck, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen. Falls Sie unsicher sind, ob ihr Projekt für eines der Förderprogramme geeignet ist, hilft Ihnen unsere Fördermittelberatung gerne weiter.

 

Text: Sara Nickl

 

Thilo Riehl

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Thilo Riehl

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Spätestens bei der ersten Begegnung mit der Walt Disney-Figur Daniel Düsentrieb bin ich ein großer Fan neuer Erfindungen und Innovationen. Seit dem Beginn meiner Tätigkeit für die EurA AG im Jahr 2017 komme ich tagtäglich mit Innovationen aus den unterschiedlichsten Industriebereichen in Berührung. Mit meiner Erfahrung aus zahlreichen erfolgreich betreuten Innovationsvorhaben helfe ich anderen Unternehmen dabei, ihre Innovationen erfolgreich umzusetzen.
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