Der Wachstumsbooster soll Investitionen in Deutschland schneller auslösen und Unternehmen steuerlich entlasten. Besonders relevant sind die neuen Abschreibungsmöglichkeiten, bessere Anreize für betriebliche E-Mobilität und die gestärkte Forschungszulage. Für Unternehmen stellt sich jetzt vor allem eine Frage: Welche Maßnahmen bringen kurzfristig Liquidität und wie lassen sie sich strategisch für Innovationen nutzen?

Was ist der Wachstumsbooster?

Der Wachstumsbooster ist ein steuerliches Maßnahmenpaket der Bundesregierung, das Investitionen erleichtern und den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken soll. Offiziell trägt das Gesetz den Titel „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“.

Ziel ist es, Unternehmen zu motivieren, geplante Investitionen nicht aufzuschieben, sondern früher umzusetzen. Gleichzeitig sollen langfristig bessere Rahmenbedingungen entstehen, damit Deutschland als Innovationsstandort wettbewerbsfähig bleibt.

 

Welche Maßnahmen umfasst der Wachstumsbooster?

Degressive Abschreibung: Investitionen schneller steuerlich nutzen


Ein zentraler Bestandteil des Wachstumsboosters sind verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten. Unternehmen können bestimmte Investitionen künftig schneller steuerlich geltend machen. Für viele Investitionen, etwa in Maschinen oder Anlagen, wird ein degressiver Abschreibungssatz von bis zu 30 % pro Jahr möglich.

Das gilt für Investitionen, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 getätigt werden. Für Unternehmen bedeutet das: Sie können einen größeren Teil ihrer Investitionskosten früher steuerlich absetzen und gewinnen dadurch finanziellen Spielraum.

 

Unternehmenssteuern: schrittweise Entlastung ab 2028

Ab 2028 soll der Körperschaftsteuersatz jährlich um einen Prozentpunkt sinken – von 15 % auf 10 %. Damit reduziert sich die steuerliche Belastung für Kapitalgesellschaften schrittweise.

Auch Personenunternehmen sollen entlastet werden: Der Thesaurierungssteuersatz soll ab 2028 schrittweise auf 25 % sinken. Das setzt ein wichtiges Signal für Investitionen am Standort Deutschland und verbessert die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich.

 

E-Mobilität: mehr Anreize für betriebliche Elektrofahrzeuge


Auch Unternehmen, die in E-Mobilität investieren, sollen profitieren. Elektrofahrzeuge, die betrieblich nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, können degressiv abgeschrieben werden. Im ersten Jahr beträgt der Abschreibungssatz 75 %, anschließend läuft die Abschreibung über insgesamt sechs Jahre weiter.

Zusätzlich wird die Bruttolistenpreisgrenze für Elektro-Dienstwagen von 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Das erleichtert Unternehmen den Umstieg auf elektrische Flotten und macht Investitionen in klimafreundliche Mobilität attraktiver.


Forschungszulage: mehr Spielraum für Forschung und Entwicklung


Besonders interessant für innovative Unternehmen ist die Stärkung der steuerlichen Forschungszulage. Der Höchstbetrag der Bemessungsgrundlage steigt von 10 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro. Außerdem werden förderfähige Aufwendungen um Gemein- und Betriebskosten in Form einer Pauschale erweitert.

Auch bei Eigenleistungen und Tätigkeitsvergütungen gibt es Verbesserungen: Die förderfähigen Aufwendungen steigen von 70 Euro auf 100 Euro. Damit werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben steuerlich attraktiver und in Teilen auch einfacher abbildbar.

 

Was bedeutet der Wachstumsbooster für Unternehmen konkret?

Der Wachstumsbooster ist mehr als ein steuerliches Signal. Für viele Unternehmen kann er ganz praktische Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen haben.

Erstens: mehr Liquidität

Schnellere Abschreibungen und verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen können die Finanzierung von Investitionen erleichtern.

Drittens: stärkere Innovationsanreize.

Vor allem forschungsaktive Unternehmen und Mittelständler erhalten zusätzliche Spielräume, um Entwicklungsprojekte voranzutreiben und Wettbewerbsfähigkeit aufzubauen.

Zweitens: bessere Planbarkeit.

Wer Investitionen in neue Technologien, Gebäude, Produktionsanlagen oder Forschungsprojekte plant, kann Entscheidungen gezielter vorbereiten.

 

Warum ist der Wachstoomsbooster wichtig für Unternehmen?

  • Planungssicherheit & Investitionsanreize

    Unternehmen erhalten mehr Planungssicherheit für langfristige Innovations- und Investitionsprojekte – ein Pluspunkt vor allem in volatilen wirtschaftlichen Zeiten.

  • Weniger Bürokratie, mehr Effizienz

    Die Erweiterung der Forschungszulage ist bewusst unbürokratisch gestaltet, damit Unternehmen schneller von der Förderung profitieren können.

  • Wettbewerbsvorteile stärken

    Durch steuerliche Erleichterungen können Unternehmen:

  • schneller in neue Technologien investieren
  • Forschung und Entwicklung ausbauen
  • sich im internationalen Wettbewerb besser positionieren

Fazit: ein Impuls für Investitionen und Innovationen

Der Wachstumsbooster setzt wichtige Impulse für Investitionen, Forschung und technologische Erneuerung in Deutschland. Schnellere Abschreibungen, stärkere Anreize für E-Mobilität und die ausgeweitete Forschungszulage können Unternehmen dabei helfen, Projekte früher umzusetzen und finanziell besser zu steuern.

Für viele Unternehmen ist jetzt der richtige Zeitpunkt, geplante Investitionen strategisch zu prüfen. Denn besonders wirkungsvoll wird der Wachstumsbooster dort, wo steuerliche Entlastung, Forschung und Förderung zusammenkommen.

 

 

Text: Nicole Najdul

Elisabeth Schmid

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Elisabeth Schmid

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Im Jahr 2001 kam ich als Projektmanagerin zur EurA AG und habe dort das Projektcontrolling aufgebaut. 2007 wurde mir Prokura erteilt. Heute leite ich die Abrechnungsabteilung mit rund 10 Mitarbeitenden. Unser Team betreut sämtliche Forschungsprojekte unserer Kunden. Dies umfasst Einzel- und Verbundprojekten aus nationalen, regionalen und EU-Förderprogrammen. Als gelernte Kauffrau habe ich zuvor in mittelständischen Unternehmen in verschiedenen Bereichen wie Buchhaltung und Einkauf gearbeitet. Mit inzwischen über 25 Jahren Erfahrung in unterschiedlichsten Abrechnungsarten und kniffligen Sonderfällen stehe ich Ihnen gerne zur Seite. Sprechen Sie mich an – gemeinsam finden wir die passende Lösung!
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