Die GRW-Förderung ist ein nicht rückzahlbarer staatlicher Investitionszuschuss für Unternehmen und zählt zu den wichtigsten Instrumenten der Regionalförderung in Deutschland. Je nach Unternehmensgröße und Standort sind Zuschüsse von bis zu 35 % der förderfähigen Investitionskosten möglich.

Besonders für Produktionsstandorte, Erweiterungen oder Modernisierungen kann das Programm eine wichtige Finanzierungshilfe sein. Erfahren Sie, welche Vorhaben förderfähig sind, welche Voraussetzungen gelten und worauf Sie bei der Antragstellung achten sollten.

 

Was ist die GRW-Förderung?

Die GRW (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“) gehört zu den bedeutendsten Investitionsförderprogrammen Deutschlands. Sie unterstützt Unternehmen und Kommunen bei Investitionen in ausgewählten Fördergebieten. Ihr Ziel besteht darin, wirtschaftlich schwächere Regionen zu stärken, neue Arbeitsplätze zu schaffen, bestehende Beschäftigung zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft zu erhöhen. Darüber hinaus soll die Förderung Unternehmen bei der Bewältigung von Transformationsprozessen wie Digitalisierung, Dekarbonisierung und Strukturwandel unterstützen.

Fördermittel werden ausschließlich in festgelegten GRW-Fördergebieten vergeben. Diese Fördergebiete werden regelmäßig überprüft und anhand wirtschaftlicher Kennzahlen wie Arbeitslosigkeit, Einkommensniveau und regionaler Wirtschaftskraft festgelegt. Eine Übersicht über die aktuellen GRW-Fördergebiete finden Sie hier: GRW-Fördergebiete 2022 – 2027.

 

Welche Investitionen fördert die GRW?

Die GRW unterstützt Unternehmen mit Investitionszuschüssen für förderfähige Investitionsvorhaben. Förderfähig sind unter anderem:


  1. Errichtung neuer Betriebsstätten
    • Neubau von Produktionsstandorten
    • Ansiedlung neuer Unternehmen
    • Erweiterung bestehender Standorte


  2. Erweiterungsinvestitionen
    • Ausbau von Produktionskapazitäten
    • Erweiterung von Lager- und Logistikflächen
    • Kapazitätssteigerungen bestehender Betriebe


  3. Diversifizierungsinvestitionen
    • Einführung neuer Produkte
    • Aufbau neuer Geschäftsbereiche
    • Erschließung neuer Märkte


  4. Grundlegende Betriebsmodernisierungen
    • Technologische Modernisierung
    • Automatisierung
    • Digitalisierung von Produktionsprozessen

 

Förderfähige Kosten sind typischerweise

  • Grundstücke (teilweise)
  • Gebäude und bauliche Anlagen
  • Maschinen und technische Anlagen
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Software, Patente, Lizenzen)
  • Teilweise Investitionsnebenkosten

 

Welche Unternehmen können eine GRW-Förderung beantragen?

Die GRW-Förderung richtet sich in erster Linie an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bis 249 Mitarbeiter und einem Jahresumsatz bis 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme bis 43 Mio. Euro. Auch Großunternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden, allerdings meist mit niedrigeren Förderquoten und zusätzlichen beihilferechtlichen Einschränkungen.

Besonders interessant ist die Förderung für Unternehmen aus:

  • Industrie und Produktion
  • Verarbeitende Gewerbe
  • Logistik
  • Tourismus
  • Unternehmensnahe Dienstleistungen
  • Zukunfts- und Transformationsbranchen

 

Wie hoch ist die Förderquote und Förderhöhe des GRW?

Die Höhe der GRW-Förderung richtet sich nach Unternehmensgröße, Investitionsstandort und Art des Investitionsprojekts. Typische Investitionszuschüsse für Unternehmen bewegen sich üblicherweise in folgenden Größenordnungen:

  • Kleine Unternehmen: bis zu 35%
  • Mittlere Unternehmen: bis zu 25%
  • Große Unternehmen: bis zu 15%

 

In besonders förderstarken Regionen können teilweise höhere Intensitäten möglich sein. Die möglichen Investitionszuschüsse reichen damit von einigen zehntausend Euro bis in den mehrstelligen Millionenbereich. Dadurch zählt die GRW zu den attraktivsten nicht rückzahlbaren Investitionsförderungen für Unternehmen in Deutschland.

Ein mittelständisches Maschinenbauunternehmen könnte beispielsweise bei einer Investition von 2 Mio. Euro in einen neuen Produktionsstandort in einem GRW-Fördergebiet bei einer Förderquote von 25 % bis zu 500.000 Euro Investitionszuschuss erhalten.

 

Welche Vorteile bietet der GRW-Investitionszuschuss?

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Hohe Fördervolumina
  • Kombination mit weiteren Förderprogrammen
  • Unterstützung von Transformationsprozessen

 

Worauf muss geachtet werden und was sind häufige Fehler?

Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Beginnen Sie mit Ihrem Investitionsvorhaben erst, wenn die förderrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann zum Verlust der Förderung führen.

Fördergebiet prüfen

Nicht jeder Unternehmensstandort liegt in einem GRW-Fördergebiet. Prüfen Sie daher frühzeitig, ob Ihr Investitionsvorhaben in einer förderfähigen Region umgesetzt wird.

Projektbeschreibung sorgfältig erstellen

Beschreiben Sie Ihr Investitionsvorhaben nachvollziehbar. Eine unvollständige oder unklare Projektbeschreibung kann die Bewilligung verzögern oder gefährden.

Beihilferecht berücksichtigen

Die GRW unterliegt den europäischen Beihilfevorschriften. Bereits erhaltene Förderungen können Einfluss auf die maximal zulässige Förderung haben.

Nachweispflichten einplanen

Während des gesamten Förderzeitraums müssen Investitionen, Ausgaben und Projektfortschritte dokumentiert werden. Eine vollständige Dokumentation erleichtert den Mittelabruf und vermeidet Rückforderungen.

 

GRW-Förderung mit der EurA AG

Die Beantragung und der Mittelabruf der GRW-Förderung sind komplex. Mit einer professionellen Fördermittelberatung prüfen Sie frühzeitig, ob Ihr Vorhaben die Fördervoraussetzungen erfüllt und welche Förderquote möglich ist.

Darüber hinaus lohnt sich ein Blick auf weitere Förderprogramme in Deutschland, denn je nach Investitionsvorhaben kommen ergänzende Programme infrage.

EurA begleitet Sie entlang des gesamten Förderprozesses, von der Prüfung des Fördergebietes und möglichen Kombinationen mit anderen Fördermitteln, über die Antragstellung bis hin zur Projektbegleitung, Mittelabruf und dem Änderungsmanagement nach Bewilligung des Vorhabens.


Fazit

Die GRW-Förderung zählt zu den attraktivsten Investitionsförderprogrammen Deutschlands, gerade für Investitionsvorhaben in den Neuen Bundesländern. Unternehmen können Zuschüsse von bis zu 35 % ihrer Investitionskosten erhalten und damit erhebliche Wettbewerbsvorteile erzielen. Gleichzeitig erfordert das Programm eine sorgfältige Planung, die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben und eine professionelle Antragstellung, um die Förderchancen vollständig auszuschöpfen.



Text: Jan Bernlöhr

 

Jan Bernlöhr

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Ich habe einen M.Sc. in Business Management der Universität Würzburg. Seit 2018 arbeite ich bei EurA und bin seit 2020 Teamleiter für den Themenbereich Finanzierung. Vor meiner Tätigkeit bei EurA war ich mehrere Jahre als Senior Consultant mit dem Schwerpunkt Rechnungswesen und Controlling tätig. Ich war an mehreren Börsengängen beteiligt, wie Pieris Pharmaceuticals (2014), Windeln.de (2015) und Dermapharm AG (2018). Ich bin Spezialist für Finanzplanung, Businessplan-Erstellung und Investor-Relations-Management.
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