- Benjamin Raab
- 04.08.26
- 2 min
- Venture-Capital-Beratung, EU-Förderprogramme, EIC Accelerator
Ihre Kontaktperson
Christina Markus
Eine Technologie funktioniert im Labor, der erste Demonstrator überzeugt – doch bis zum marktfähigen Produkt fehlen noch entscheidende Entwicklungsschritte. Genau an dieser Stelle soll die geplante Tech-to-Product-Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) ansetzen. Sie richtet sich voraussichtlich vor allem an Start-ups und kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die digitale Technologien vom Proof of Concept bis zur technischen Marktreife weiterentwickeln möchten. Die Förderrichtlinie und der erste Förderaufruf sind für die zweite Jahreshälfte 2026 angekündigt.
Tech-to-Product soll die Lücke zwischen erfolgreicher Forschung und wirtschaftlicher Anwendung schließen. Diese kritische Phase wird häufig als „Valley of Death“ bezeichnet: Eine Technologie hat ihre grundsätzliche Funktionsfähigkeit bereits bewiesen, ist aber noch nicht reif für den breiten Einsatz oder die erfolgreiche Vermarktung.
Nach aktuellem Stand sollen Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte gefördert werden, die
Im Fokus stehen digitale Schlüsseltechnologien, insbesondere Künstliche Intelligenz (KI). Welche weiteren Technologiefelder und Projektarten die Richtlinie abschließend umfasst, steht erst mit ihrer Veröffentlichung fest.
Eine Besonderheit des geplanten Förderprogramms ist der Fokus auf fortgeschrittene Technologiereifegrade. Gefördert werden Innovationen in den Technology Readiness Levels (TRL) 4 bis 8. Die international etablierte TRL-Skala beschreibt den technologischen Reifegrad einer Entwicklung auf einer Skala von 1 bis 9 – von der Grundlagenforschung bis zur marktreifen Anwendung. Im Mittelpunkt stehen damit Technologien, deren technische Machbarkeit bereits nachgewiesen wurde und die nun bis zur Demonstration unter realitätsnahen Bedingungen sowie zur Vorbereitung der Markteinführung weiterentwickelt werden sollen.
| Technologiereife | Typische Situation im Projekt |
| TRL 4 bis 5 | Die Technologie wurde im Labor oder in einer relevanten Umgebung validiert. |
| TRL 6 bis 7 | Ein Demonstrator oder Prototyp wird unter realitätsnahen Bedingungen getestet. |
| TRL 8 | Das System ist technisch vollständig entwickelt und für den praktischen Einsatz qualifiziert. |
Damit könnte Tech-to-Product genau jene Schritte unterstützen, die nach einem erfolgreichen Forschungsprojekt häufig noch ausstehen: Pilotanwendungen, technische Optimierung, Validierung im Einsatz, Integration in bestehende Systeme oder Vorbereitung der Skalierung.
Sie möchten den Reifegrad Ihres Vorhabens genauer bestimmen? Der EurA-Beitrag „Technology Readiness Level einfach erklärt“ bietet eine ausführliche Einordnung.
Das BMDS nennt insbesondere Start-ups und KMU als Zielgruppe. Ein Vorhaben könnte grundsätzlich zum Programm passen, wenn bereits belastbare technologische Ergebnisse vorhanden sind und nun ein klar definierter Entwicklungsschritt in Richtung Anwendung folgt.
Ein gutes Förderprojekt beschreibt nicht nur die Technologie, sondern auch ihren nachvollziehbaren Weg in die Anwendung.
Die Förderrichtlinie befindet sich weiterhin in der Ausarbeitung. Das BMDS hat dazu im März 2026 eine Stakeholder-Konsultation durchgeführt und mehr als 1.000 Rückmeldungen ausgewertet. Die Ergebnisse sollen in die konkrete Programmgestaltung einfließen.
Noch nicht verbindlich veröffentlicht sind insbesondere:
Angaben aus der Konsultation, beispielsweise zu gewünschten Förderhöhen oder vereinfachten Verfahren, spiegeln lediglich die Einschätzungen der Befragten wider. Sie sind keine Vorfestlegung der späteren Richtlinie.
Auch vor Veröffentlichung der finalen Förderrichtlinie können Unternehmen wichtige Grundlagen schaffen. Entscheidend ist, den aktuellen Reifegrad der Technologie einzuordnen, das angestrebte Entwicklungsziel zu definieren und die nächsten Schritte auf dem Weg zur Marktreife klar zu beschreiben. Dazu gehören insbesondere die verbleibenden technischen Herausforderungen, die geplante Erprobung sowie der konkrete Nutzen der Innovation.
Hilfreich ist eine kompakte Projektskizze mit diesen Bausteinen:
So lässt sich Ihr Vorhaben nach Veröffentlichung des Aufrufs schneller mit den verbindlichen Förderbedingungen abgleichen.
EurA unterstützt Sie dabei, den Reifegrad Ihrer Technologie einzuschätzen, das Förderpotenzial einzuordnen und eine passende Strategie für die nächste Entwicklungsphase aufzusetzen. Sobald die Richtlinie veröffentlicht ist, prüfen unsere Expertinnen und Experten die Voraussetzungen im Detail und gleichen diese mit Ihrem Vorhaben ab.
Dabei begleitet EurA Sie auf Augenhöhe durch den gesamten Förderprozess – von der Projektkonzeption und Antragstellung bis zur Projektbegleitung und Mittelabruf. So erhalten Sie eine verlässliche Unterstützung, während sich Ihr Team auf die technologische Umsetzung konzentriert.
Die Veröffentlichung der Förderrichtlinie und des ersten Förderaufrufs ist derzeit für die zweite Jahreshälfte 2026 vorgesehen. Ein verbindlicher Termin wurde noch nicht bekannt gegeben.
Nach aktuellem Stand richtet sich das Programm besonders an Start-ups und KMU, die digitale Technologien in marktfähige Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle überführen möchten.
Ob die Förderung vollständig technologieoffen ausgestaltet sein wird, ist derzeit noch offen. Nach den bisher veröffentlichten Informationen liegt der Fokus auf Künstlicher Intelligenz und digitalen Schlüsseltechnologien. Die endgültigen thematischen Schwerpunkte und Förderbedingungen werden mit der Förderrichtlinie bekannt gegeben.
Text: Christina Markus
Bilder und Text wurden mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.
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