- Christina Tanosova
- 18.02.25
- 2 min
- Fördermittelberatung, EU-Förderprogramme, EIC Accelerator
Ihre Kontaktperson
Stefan Durm
Der Wettbewerb um europäische Fördermittel ist groß. Wer sich heutzutage um einen erfolgreichen Projektantrag bemüht und einzelbetrieblich oder auch im multinationalen Verbund ein Großprojekt auf die Beine stellen möchte, zieht für den Antragsprozess daher oftmals eine Fördermittelberatung heran.
Gerade in der europäischen Innovationsförderung, die vor allem durch den European Innovation Council (EIC) und die drei Förderinstrumente EIC Pathfinder, EIC Transition und EIC Accelerator umgesetzt wird, wächst der Markt für Fördermittelberatungsunternehmen in der EU stetig.
Der Vorstand des EIC hat deshalb nun in Zusammenarbeit und Rücksprache mit relevanten Akteuren einen Verhaltenskodex für Fördermittelberater erarbeitet, um Antragstellern und somit den Auftraggebern mehr Transparenz und Sicherheit in der Zusammenarbeit zu ermöglichen.
EIC-Bewerbern fehlt es oftmals an Zeit, Know-How und Erfahrung, weshalb sie für die Antragstellung und im Falle eines Zuschlags für die Umsetzung des Projekts und Verwaltung der Finanzmittel einen Fördermittelberater beauftragen.
Der EIC kommt daher zum Schluss, sich für Transparenz einzusetzen und eine professionelle sowie ethische Arbeitsweise in der Innovationsberatung zu fördern.
Folgende Inhalte sind im Entwurf des Verhaltenskodex für Fördermittelberater aufgeführt:
Der EIC-Verwaltungsrat schlägt die Verabschiedung eines freiwilligen Verhaltens- und Arbeitskodex für europäische Fördermittelberater vor. Darin ist eine Reihe an Mindestregeln festgelegt, wozu sich Einzel- oder Unternehmensberatungen gegenüber ihren Kunden verpflichten.
Hier finden Sie den Entwurf des EICs. Aktuell besteht die Möglichkeit, dem EIC ein Feedback zum Entwurf des Verhaltenskodex zu geben. Das geht unkompliziert per E-Mail an RTD-COC-EIC-BOARD@ec.europa.eu bis einschließlich 22. September 2023.
EurA - Als etabliertes und anerkanntes Unternehmen unter den Fördermittelberatungen sprechen wir uns ausdrücklich für den vom EIC-Verwaltungsrat vorgeschlagenen Code of Conduct aus. Die Grundsätze und Leitlinien prägen schon jetzt die Art und Weise, wie wir mit unseren Kunden zusammenarbeiten.
Sie stehen mit Ihrer Innovation kurz vor der Markteinführung und haben Fragen zum EIC Accelerator? Wir beraten und begleiten Sie durch den Antragsprozess. Sprechen Sie uns gerne an.
Nutzen Sie diese einmalige Chance und heben Sie mit uns Ihr Unternehmen auf die nächste Stufe!
Ihre Kontaktperson
Stefan Durm
EurA AG
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