Nicht umsonst wird die Landschaft der europäischen Förderprogramme gerne oftmals als dichter Dschungel beschrieben. So gibt es zahlreiche Förderinstrumente zu unterschiedlichsten Themen, alle mit dem Ziel, die Europäische Union in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und auf ökologische und ökonomische künftige Entwicklungen vorzubereiten.

Besonders großer Beliebtheit erfreuen sich die EIC Förderprogramme Pathfinder, Transition und Accelerator, die sich an Forschungseinrichtungen, Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen richtet mit deep-tech Innovationen richten. In Falle des EIC Accelerators wünschen sich viele den Zuschlag, der eine Förderung von bis zu 2,5 Millionen Euro und Beteiligungskapital von bis zu 15 Millionen Euro mit sich bringt. Um eine der wenigen Förderzusagen des EICs zu erhalten, müssen Antragsteller ein dreistufiges Antragsverfahren, bestehend aus einer Projektskizze, einem Vollantrag und Interview meistern. Hierfür holen sich Bewerber oftmals professionelle Hilfe und beauftragen ein Beratungsunternehmen mit der Antragsstellung. Doch worauf muss ich bei der Auswahl eines Beratungsunternehmens achten?

Mit Zunahme der Förderinstrumente, Anforderungen an Bewerber sowie dem Wettbewerb innerhalb der Projektaufrufe hat sich innerhalb der letzten Jahre ein Markt für Fördermittelberatung und Management von Förderprojekten entwickelt. Inzwischen ist sich der EIC der großen Zahl an Beratungsunternehmen und unabhängigen Fördermittelberatern bewusst. Aus diesem Grund hat der EIC im November 2023 einen Verhaltenskodex für Berater veröffentlicht, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Einreichung von Anträgen für EIC-Projektaufrufe und dem Management von Förderprojekten anbieten. Durch den Code of Conduct möchte der EIC für Transparenz sorgen sowie die Professionalität und eine ethische Arbeitsweise auf dem europäischen Markt für Innovationsberatung fördern. Genauso sollen Antragsteller dabei unterstützt werden, qualitativ hochwertige Beratungsunternehmen zu finden.

In dem Verhaltenskodex wurde eine Reihe von Mindeststandards festgelegt, zu diesen sich Beratungsunternehmen bei Erbringung ihrer Dienstleistung verpflichten können. Der Code of Conduct ist freiwillig, dennoch erwartet der EIC von den europäischen Beratern, sich daran zu halten. Der Verhaltenskodex soll potenziellen Antragstellern die Auswahl eines Beratungsunternehmens erleichtern und aufzeigen, wie eine professionelle und zuverlässige Arbeitsweise in der Fördermittelberatung aussehen sollte.


Was kann ich von einem Beratungsunternehmen erwarten?

  • Know-How, Erfahrung und Kompetenz: Berater sollten ihr Wissen, ihre Erfahrung und ihre Kompetenz immer zu Gunsten ihrer Klienten einbringen. Außerdem sollten Berater über Referenzen verfügen und ihre Klienten über die Vergabe von Unteraufträgen an andere Berater informieren. Darüber hinaus sollten Berater über aktuelle Anforderungen und Dokumente informiert sein sowie an Workshops der EU-Kommission teilnehmen.

  • Etische Arbeitsweise: Fördermittelberater sollten nicht gleichzeitig als Gutachter oder Jurymitglied für den EIC tätig sein. Hinzu kommt, dass Berater keine Aufträge annehmen sollten, für diese ihnen das Know-How oder die zeitliche Kapazität fehlt. Genauso ist stets im Interesse des Kunden zu handeln und sensible Daten sind vertraulich zu behandeln. Genauso sollten nur Aufträge angenommen werden, die sich für den Klienten lohnen, d.h. die Kosten für die Beratungsdienstleistung sollen unter der beantragten Mittel liegen. Darüber hinaus sind Kunden über alle notwendigen Unterlagen und Abgabefristen zu informieren.

  • Transparenz: Sollten ein direkter Wettbewerber eines bereits bestehenden Klienten zeitgleich beraten werden, ist der Neukunde darüber zu informieren. Sollte dies aus Vertraulichkeitsgründen nicht möglich sein, sind unterschiedliche Teams oder Mitarbeiter für die Beratungsdienstleistung abzustellen. Auch beim Einsatz von AI-Tools sind Berater in der Informationspflicht und müssen ihre Klienten um Einverständnis bitten. Darüber hinaus sollen Berater ihre Kunden über die Förderquoten der Programme informieren.

  • Qualität & Vertraulichkeit: Die Vertraulichkeit von sensiblen Daten sollte vor Vertragsabschluss schriftlich geklärt sein. Das Beratungsunternehmen verpflichtet sich einer qualitativen Arbeitsweise sowie einer transparenten Qualitätssicherung.

  • Honorar: Das Honorar des Beraters ist vorab zu klären und vertraglich festzuhalten. Der Preis für die Beratungsdienstleistung sollte zudem transparent und für den Kunden leicht nachvollziehbar sein. Rechte am Unternehmen oder geistigen Eigentums sollten Berater statt eines Honorars nicht geltend machen. Falls Berater doch beteiligt werden sollten, ist dem Kunden die Option einzuräumen, die Anteile zu einem vorab festgelegten Wert in einem festgelegten Zeitraum zurückzukaufen.

Es ist ratsam, sich vor Erteilung eines Auftrags zur Fördermittelberatung oder Projektmanagement über die Arbeitsweise und Kompetenzen der Beratungsunternehmen zu informieren. Der Code of Conduct ist online einsehbar und Unternehmen, die sich dazu bekennen tragen ein entsprechendes Siegel auf ihrer Website.

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Wir, die EurA AG sprechen uns als Beratungsunternehmen für Innovationsförderprogramme ausdrücklich für den vom EIC veröffentlichten Code of Conduct aus und arbeiten seit unserer Gründung im Jahr 1999 nach den darin festgehaltenen Prinzipien und Leitsätzen. Unsere langjährige Erfahrung und Know-How, Vertraulichkeit und Verbindlichkeit prägen die Zusammenarbeit mit unseren Kunden.

 

Auch Sie überlegen sich für eine Förderung des EIC zu bewerben? Ob EIC Pathfinder, Transition oder Accelerator - wir beraten und begleiten Sie durch den Antragsprozess. Sprechen Sie uns gerne an.

Nutzen Sie diese einmalige Chance und heben Sie  Ihr Unternehmen auf die nächste Stufe mit uns!


Stefan Durm

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Stefan Durm

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Ich bin seit rund zehn Jahren erfolgreich in internationalen Projekten zuhause. Ich habe sowohl internationale Forschungskonsortien gestaltet und koordiniert, als auch mehr als 50 Business Pläne für hochinnovative Deeptech-Startups (mit-)entwickelt und erfolgreich umgesetzt. Um dieses Wissen immer weiter zu schärfen, bin ich Gründungsmitglied des Europäischen Verbands der Innovationsberater (EAIC) und vertrete dort EurA. Bei Fragen zu internationalen Förderprojekten bin ich somit immer eine sehr gute erste Anlaufstelle.
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