- Mathias Wendt
- 08.10.24
- 1 min
- Energieberatung
Ihre Kontaktperson
Michael Maier
Mit dem schon seit 40 Jahren bestehenden BMU-Umweltinnovationsprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) wurden bereits 1.088 Millionen Euro an Fördermittel für innovative Umweltschutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Dabei werden Demonstrationsvorhaben in großtechnischem Maßstab gefördert, die erstmalig aufzeigen, in welcher Weise fortschrittliche Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen verwirklicht werden können. Bislang wurden 763 Projekte in diesem Förderprogramm gefördert, sodass 877 Tsd. Tonnen CO2 durch die geförderten Maßnahmen in den letzten zehn Jahren eingespart wurden.
Das Umweltinnovationsprogramm liefert dadurch einen entscheidenden Beitrag zur Demonstration und Verbreitung von modernen Technologien zur künftigen Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen sowie auch zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.
Grundsätzlich erfüllt jedes Unternehmen und öffentliche Einrichtung in Deutschland die Voraussetzungen für die Beantragung dieses Förderprogramms. Kleine und mittelständische Unternehmen werden jedoch bevorzugt gefördert. Für die Förderung im Programm stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Gefördert werden Fremdlieferungen, Fremdleistungen und der entstehende eigene Mehraufwand im Unternehmen. Für die Bestimmung der Höhe und des Umfangs der Förderung ist das BMU, unter Berücksichtigung der Umweltschutzwirkung, der Fortschrittlichkeit des Verfahrens, der technischen und wirtschaftlichen Risiken des Vorhabens, verantwortlich. Voraussetzung für eine Förderung sind die erstmalige großtechnische (Daueranwendung) Umsetzung einer innovativen Technik oder einer neuen Kombination bereits bekannter Technik in Deutschland. Zudem müssen die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten für das Vorhaben abgeschlossen sein. Die Bewertung der geplanten Vorhaben erfolgt anhand der Innovationshöhe, dem Umweltnutzen, dem Modellcharakter und Multiplikationseffekt innerhalb Deutschlands sowie der Plausibilität und Notwendigkeit der Förderung, indem die Umsetzung des Vorhabens mit und ohne Förderung gegenübergestellt wird. Für die Einreichung Ihres Antrages besteht keine Einreichungsfrist, sodass Sie Ihre Projektskizzen jederzeit vorlegen können. Das Antragsverfahren erfolgt zweistufig: Die Darlegung Ihrer Projektidee in einer Projektskizze, gefolgt von einem formalen Projektantrag. Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung finden Sie unter https://www.umweltinnovationsprogramm.de/ |
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Mit unserer über 20-jährigen Expertise im Bereich der Fördermittelberatung unterstützen wir Sie mit unserem technischen und betriebswirtschaftlichen Knowhow im gesamten Beantragungsprozess, der Projektdurchführung und der Abrechnung. Unser Ziel ist es, Ihren Aufwand bei der Beantragung und Abwicklung der Fördermittel so gering wie möglich zu halten, damit Sie sich voll und ganz auf die Durchführung Ihres FuE-Vorhabens (Forschung und Entwicklung) konzentrieren können.
Sprechen Sie uns an, um Ihr Vorhaben einem unverbindlichen Fördermittelcheck zu unterziehen. Mehr Informationen zu unserer Fördermittelberatung erhalten Sie außerdem hier.
Autor: Tobias van der Jagt
Ihre Kontaktperson
Michael Maier
EurA AG
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