Da das Förderprogramm „steuerliche Forschungszulage“ heißt, denken viele direkt an den Steuerberater. Dabei handelt es sich auch bei der Forschungszulage um einen FuE-Projektförderung (Forschung und Entwicklung), bei der konkrete FuE-Projekte darzustellen sind.
Um die Forschungszulage überhaupt gegenüber dem Finanzamt geltend machen zu können, muss zuerst ein Projektantrag – eine sogenannte Bescheinigung – beantragt und bewilligt werden. In dem Bescheinigungsantrag sind u. a. die Zielstellung/Lösungsweg und die technischen Risiken herauszuarbeiten. Der Bescheinigungsantrag hat also erstmal nichts mit der Steuer zu tun.

Verknüpfen Sie Fragestellungen, wie „Welche Arbeitsschritte/ Aufgaben und Methoden werden/ wurden zur Erreichung des Ziels angewendet?“ und „Erläutern Sie, welche ingenieurs-, natur- geistes-, oder sozialwissenschaftlichen Hemmnisse für den Lösungsansatz Ihres Vorhabens identifiziert werden können?“ mit einem Steuerberater?

     
 

Warum dann das Wort „steuerliche“ bei der Forschungszulage?

Die Verrechnung findet nicht, wie bei den meisten Projekten, im 3-Monatsrhytmus statt, sondern im Rahmen der nächsten erstmaligen Festsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer durch Anrechnung auf die festgesetzte Steuer. Hierfür ist dann eine genaue Projektnachkalkulation zu erstellen, bei welcher Sie natürlich auch unsere Experten von EurA gerne unterstützen.

 
     

 

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Autor: Tobias Kübler

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