- Harald Eisele
- 29.10.25
- 2 min
- Erfolgsfaktor Nachhaltigkeit, Bauwirtschaft
                            Ihre Kontaktperson
                            Tobias Kübler
                            
                        
Da das Förderprogramm „steuerliche Forschungszulage“ heißt, denken viele direkt an den Steuerberater. Dabei handelt es sich auch bei der Forschungszulage um einen FuE-Projektförderung (Forschung und Entwicklung), bei der konkrete FuE-Projekte darzustellen sind. 
Um die Forschungszulage überhaupt gegenüber dem Finanzamt geltend machen zu können, muss zuerst ein Projektantrag – eine sogenannte Bescheinigung – beantragt und bewilligt werden. In dem Bescheinigungsantrag sind u. a. die Zielstellung/Lösungsweg und die technischen Risiken herauszuarbeiten. Der Bescheinigungsantrag hat also erstmal nichts mit der Steuer zu tun.
Verknüpfen Sie Fragestellungen, wie „Welche Arbeitsschritte/ Aufgaben und Methoden werden/ wurden zur Erreichung des Ziels angewendet?“ und „Erläutern Sie, welche ingenieurs-, natur- geistes-, oder sozialwissenschaftlichen Hemmnisse für den Lösungsansatz Ihres Vorhabens identifiziert werden können?“ mit einem Steuerberater?
| Warum dann das Wort „steuerliche“ bei der Forschungszulage? Die Verrechnung findet nicht, wie bei den meisten Projekten, im 3-Monatsrhytmus statt, sondern im Rahmen der nächsten erstmaligen Festsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer durch Anrechnung auf die festgesetzte Steuer. Hierfür ist dann eine genaue Projektnachkalkulation zu erstellen, bei welcher Sie natürlich auch unsere Experten von EurA gerne unterstützen. | ||
Sie möchten mehr über die Forschungszulage erfahren? Lesen Sie mehr auf dieser Seite.
Informieren Sie sich frühzeitig - Sie werden davon profitieren!
Autor: Tobias Kübler
 
 
                
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