Informieren Sie sich jetzt, wie das bayerische Technologieförderungs-Programm plus (Bay TP+) Ihr Unternehmen bei Forschung, Entwicklung & Innovation unterstützt. Die drei Säulen des Programms bilden einzelbetriebliche und themenoffene Entwicklungsvorhaben, Technologievorhaben und Anwendungsvorhaben. Das Programm wurde verlängert: Anträge können bis zum 31.12.2025 gestellt werden.

Das Programm

Die Bayerische Staatsregierung unterstützt mittelständische Unternehmen bei der Entwicklung neuer Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Das geplante Vorhaben muss
  • sich durch einen hohen Innovationsgehalt auszeichnen.
  • mittelfristig wirtschaftlich erfolgsversprechend sein.
  • in seinen wesentlichen Teilen in Bayern durchgeführt werden.
  • mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein.

Die drei Säulen des Programms:

Im Bereich der Entwicklungsvorhaben sind Unternehmen mit weniger als 400 Beschäftigten mit Sitz/Niederlassung/Betriebsstätte in Bayern antragsberechtigt. Die Vorhaben sind themenoffen und müssen auf die Entwicklung neuer verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen (TRL 1-6) abzielen. Antragstellung ist ab einem Projektvolumen von ca. 100.000€ möglich, wobei die Förderquoten bis zu 45 % betragen. Förderfähige Kosten sind neben Personalkosten auch projektbezogene Materialkosten sowie Ausgaben für Auftragsforschung.

Technologievorhaben sind von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Bayern. Deshalb sind auch größere Unternehmen mit Sitz/Niederlassung/Betriebsstätte in Bayern antragsberechtigt. Gefördert werden strategische und standortrelevante Projekte ab einem Projektvolumen von 1 Mio.€. Förderquoten sowie förderfähige Kosten sind mit denen von Entwicklungsvorhaben identisch.

Bei Anwendungsvorhaben geht es um den Einsatz neuer Technologien im Unternehmen, die sich in der jeweiligen Branche noch nicht durchgesetzt haben. Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Anhang I AGVO. Die Zuwendung erfolgt als lfA-Darlehen im Rahmen einer Projektförderung. Zuwendungsfähige Ausgaben sind Personalkosten, Ausgaben für Auftragsforschung sowie sonstige Betriebsausgaben (Material, Bedarfsmittel etc.).

Mehr Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung finden Sie unter: www.stmwi.bayern.de

Was wir für Sie tun können

Mit unserer über 20-jährigen Expertise im Bereich der Fördermittelberatung unterstützen wir Sie mit unserem technischen und betriebswirtschaftlichen Knowhow im gesamten Beantragungsprozess, der Projektdurchführung und der Abrechnung. Als zuverlässiger Partner an Ihrer Seite betrachten wir die gesamte Innovationsstrategie und können die beste Förderstruktur für Ihr Unternehmen aufbauen.

Unser Ziel ist es, Ihren Aufwand bei der Beantragung und Abwicklung der Fördermittel so gering wie möglich zu halten, damit Sie sich vollumfänglich auf die Durchführung Ihres FuE-Vorhabens (Forschung und Entwicklung) konzentrieren können.

Wie bereits oben im Artikel erwähnt, können bei Bay TP+ bis zum 31.12.2025 Anträge gestellt werden. Kommen Sie auf uns zu, um Ihr Vorhaben einem unverbindlichen Fördermittelcheck zu unterziehen. Mehr Informationen zu unserer Fördermittelberatung erhalten außerdem Sie hier.

 

Text: David Kroneder

David Kroneder

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