Die „Wave One“-Unternehmen haben ihren ersten Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD erstellt – mit wertvollen Erfahrungen, aber nicht immer mit dem gewünschten Ergebnis. Welche Lehren lassen sich für kommende Berichtszyklen ziehen? Welche Anforderungen werden häufig unterschätzt, worauf legen Wirtschaftsprüfer besonders Wert, und wie lassen sich Prozesse gezielt verbessern, bevor die Prüfung zur Belastungsprobe wird? Ob bereits berichtspflichtig oder noch in Vorbereitung – diese Einblicke helfen, typische Fehler zu vermeiden und die Berichterstattung von Anfang an tragfähig und prüfungssicher zu gestalten.

 


Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Alle kapitalmarktorientierten Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden müssen für das Geschäftsjahr 2024 erstmals einen CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht erstellen – die Veröffentlichung erfolgt 2025. Ab dann greift auch die Pflicht zur externen Prüfung – zunächst mit Limited Assurance durch Wirtschaftsprüfer.

 

 

Wenn die Prüfung nicht bestanden wird

Ein negatives Testat durch Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer (WP) hat Folgen: Reputationsverlust, daraus resultierende Gefährdung wichtiger Geschäftsbeziehungen, mögliche Bußgelder durch Prüfbehörden sowie zusätzlicher finanzieller und zeitlicher Aufwand. Einer der möglichen Stolpersteine auf dem Weg zu einem CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht ist eine nicht korrekt durchgeführte doppelte Wesentlichkeitsanalyse (DWA). Sie bildet das Herzstück der CSRD-Berichterstattung und ist die Basis für den gesamten Nachhaltigkeitsbericht.

Typische Schwachstellen und Optimierungspotenziale

  • Unvollständige DWA: Fehlende Stakeholder-Einbindung oder mangelhafte Dokumentation führen oft dazu, dass die WP die erforderliche Zusicherung verweigern. Unternehmen sollten hier nach ESRS klar vorgegebene Methoden anwenden, Ergebnisse transparent dokumentieren und frühzeitig das Gespräch mit den Prüfern suchen.

  • Fehlende Unterstützung durch das Management: Ohne den aktiven Rückhalt von Vorstand und Geschäftsführung bleiben die nötigen Ressourcen oft stark begrenzt. Ein klarer „Tone from the Top“ ist deshalb entscheidend – nicht zuletzt wegen der persönlichen Haftungsrisiken für Vorstände und Aufsichtsräte.

  • Datenqualität und interne Kontrollen: Viele Berichte scheitern an inkonsistenten ESG-Daten, unzureichender IT-Infrastruktur und fehlender Prüfbarkeit. Revisionssichere Dokumentation, klare Prozesse und ESG-Controlling, analog zur Finanzberichterstattung, schaffen Abhilfe.

  • Unsicherheiten bei neuen ESRS-Standards: Fehlinterpretationen führen schnell zu falschen Angaben. Zielgerichtete Beratung, CSRD-Schulungen und eine enge Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer schaffen hier Sicherheit.

Quick Fix: Erleichterungen für 2025/26

Die EU-Kommission hat mit den Quick Fixes aus Juli 2025 zusätzliche Übergangsregelungen für die CSRD-Berichterstattung eingeführt.
  • Scope-3-Emissionen: Aufschub der erstmaligen Berichterstattung auf das Jahr 2026 für Unternehmen mit ≤750 Mitarbeitenden
  • Biodiversität (ESRS E4): Verschiebung der vollständigen Berichterstattung auf die zweite Berichtsperiode (2026)
  • Detailangaben zu Sozial- und Governance-Themen (ESRS S1-S4): Vereinfachte Angaben und zeitliche Verschiebungen für 2025

Wichtig: Diese Erleichterungen verschaffen Zeit, entbinden aber nicht von der Pflicht, wesentliche, aber noch nicht vollständig berichtete Themen klar zu kennzeichnen.

Empfehlungen für Unternehmen der 1. Welle

CSRD-Beratung nutzen: Externe Expertise hilft, Fehler zu vermeiden und Best Practices umzusetzen.

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse optimieren: Stakeholder frühzeitig einbinden, eine klare Methodik anwenden und die Ergebnisse nachvollziehbar dokumentieren.

Prüfungsdialog aktiv suchen: Ein Pre-Assurance-Check oder internes Audit vor 2026 kann kritische Schwächen aufdecken, bevor es teuer wird.

Quick-Fix-Spielräume nutzen – und parallel Daten systematisch aufbauen: Wer frühzeitig mit der strukturierten Erfassung von Scope-3-, Biodiversitäts- und Sozialkennzahlen startet, ist für die Prüfung 2027 bestens vorbereitet.

Fazit: So wird die nächste Prüfung zum Erfolg

Unternehmen, die ihre erste CSRD-Prüfung nicht bestanden haben, können das Folgejahr als Chance nutzen: Durch eine optimierte doppelte Wesentlichkeitsanalyse, verbesserter Datenqualität und klaren Governance-Strukturen können sie sicherstellen, dass der Nachhaltigkeitsbericht 2026 nicht nur die Prüfung besteht, sondern auch Vertrauen bei Investoren, Kunden und Mitarbeitenden stärkt.

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Quellen und weiterführende Informationen:

Quick Fixes (Juli 2025) für Unternehmen erster Welle:

Commission adopts “quick fix” for companies already conducting corporate sustainability reporting - European Commission

Corporate Sustainability Reporting Directive:

Directive - 2022/2464 - EN - CSRD Directive - EUR-Lex

Überarbeitete Entwürfe ESRS:

Press release - EFRAG Shares Revised ESRS Exposure Drafts and Launches 60-Day Public Consultation | EFRAG

 

Text: Olga Schmidt

Dr. Denise Ott

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Dr. Denise Ott

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Seit 2018 bin ich bei EurA als Nachhaltigkeitsberaterin tätig und verantworte seit 2020 den Dienstleistungsbereich mit derzeit 12 Mitarbeitenden. Parallel leite ich unsere seit 2024 akkreditierte Prüfstelle für Treibhausgasbilanzen und unterstütze als GHG-Gutachterin (EU Innovation Fund) sowie Expertin bei Green-Assist (EU LIFE) die Entwicklung nachhaltiger Investitionsprojekte. Nach meinem Chemiestudium an der Universität Jena promovierte ich im Rahmen eines DBU-Stipendiums zur Implementierung von Nachhaltigkeitskriterien in Forschung, Entwicklung und Lehre. Als Postdoc lag mein Fokus auf der ökologischen Bewertung chemischer und pharmazeutischer Prozesse. Nachhaltigkeit entlang des gesamten Lebenswegs von Produkten, Prozessen und Innovationen zu begleiten – von der Idee bis zum Markteintritt – gibt mir das Gefühl, Gutes zu bewirken. Ich schätze den inspirierenden Austausch mit Kunden und Partnern sehr. Privat bin ich gern in der Natur, lese oder genieße kulinarische Spezialitäten.
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