Innovation hat nur eine begrenzte Halbwertszeit! Häufig kommen Sie als Unternehmer in eine Zwickmühle, ob Sie eine Projektförderung beantragen, oder lieber ohne Förderung das Projekt vorantreiben sollen, um so schneller an den Markt zu kommen.

Projektförderung hat viele Vorteile. Ein wesentlicher Nutzen ist, dass die Risiken, durch die nicht zurück zu zahlenden Zuschüsse für Sie minimiert werden. Leider haben viele Programme den Nachteil, dass Sie meistens erst nach der Bewilligung beginnen dürfen. Je nach Programm kann diese mehrere Monate auf sich warten lassen.

Mit der steuerlichen Forschungszulage gibt es jetzt ein ganz neues Instrument in der deutschen Förderlandschaft. Nun können Sie Ihre Projekte auch rückwirkend beantragen. So ist sichergestellt, dass Sie sofort mit der Umsetzung auf eigenes Risiko beginnen können. Sie müssen nicht erst den Antrag ausarbeiten bzw. auf den Förderbescheid warten. Gemeinsam mit Ihnen können wir dann den Antrag in Ruhe, während der Projektlaufzeit oder auch erst nach dem Projektende, schreiben. Wichtig ist, dass Sie hierbei die Dokumentationsvorgaben einhalten. Keine Sorge – auch bei der Strukturierung und dem Aufbau der Projektdokumentation unterstützen unsere Experten Sie natürlich!

Was Sie jetzt zur staatlichen Förderung von Forschung und Entwicklung wissen sollten

Die Forschungszulage, auch steuerliche Forschungsförderung genannt, ist ein neues F+E-Förderkonzept, das zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist.

     
 

Die wichtigsten Förderbedingungen sind:

  • gilt für alle Unternehmen unabhängig von Branche und Größe
  •  kann vor, während und nach dem Projektbeginn beantragt werden
  • ist ein zweistufiges Verfahren:
  1. Projektbeschreibung mit Antragstellung
  2. Auszahlungsbeantragung rückwirkend jährlich mit der Steuererklärung
  • 25% der Personalkosten und bestimmte Fremdarbeiten werden gefördert
  • jährlich bis zu 1 Mio. Euro Förderung möglich
  •  die Förderung ist steuerfrei
 
     

 

Wer kann sich bewerben?

Bei der Forschungszulage gibt es keine Einschränkungen auf bestimmte Branchen. Die Forschungszulage gilt für alle deutschen Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe.

Wie hoch ist die Förderung und was wird gefördert?

Im Rahmen des im Juni 2020 beschlossenen Corona-Konjunkturpaketes der Bundesregierung, gibt es auch bei der steuerlichen Forschungszulage Verbesserungen. Die Bemessungsgrundlage wurde auf 4 Mio. Euro pro Unternehmen erhöht.

Die Förderung beträgt 25 % der Personalaufwendungen für Forschung und Entwicklung.

Die begünstigten Unternehmen können jährlich bis zu 1 Mio. Euro bekommen.

Die neue Forschungszulage beinhaltet folgende Komponenten:

  •         Grundlagenforschung,
  •         industrielle Forschung und
  •         experimentelle Entwicklung.

Wo gibt es Unterstützung?

EurA ist ein starker Partner an Ihrer Seite. Wir sind Deutschlands führendes Beratungsunternehmen für Forschung, Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte.

Wir unterstützen Sie von Anfang an: Von der Konzeption Ihres Innovationsprojekts, über die Erstellung von Förderanträgen, bis hin zur Projektbegleitung und Abrechnung der Fördergelder – und darüber hinaus. Wir begleiten Sie bei Verbundprojekten und im gesamten Innovationsprozess.

Informieren Sie sich frühzeitig - Sie werden davon profitieren!

Sie möchten mehr über die Forschungszulage erfahren? Lesen Sie mehr auf dieser Seite.

 

Autor: Tobias Kübler

Tobias Kübler

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