Sie möchten als Kommune, Unternehmen, religiöse oder gemeinnützige Stiftung bzw. Verein in Ihrer Region ein Netzwerk mit wichtigen Akteuren aufbauen, um gemeinsam den Klimaschutz voranzutreiben? Sie möchten Kräfte bündeln, Handlungsoptionen identifizieren und den Erfahrungsaustausch untereinander intensivieren? Dann ist dieser Blogartikel genau das Richtige für Sie. Wir stellen Ihnen aus der Bundesförderung „Kommunalrichtlinie“ des Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz das Wichtigste über den Förderschwerpunkt „Aufbau und Betrieb kommunaler Netzwerke“ vor.

Was wird gefördert?

Bezuschusst werden Ausgaben für den Aufbau und Betrieb kommunaler Klimaschutz-Netzwerke, die mindestens ein Handlungsfeld des kommunalen Klimaschutzes abdecken, wie zum Beispiel Energie-, Ressourceneffizienz oder klimafreundliche Mobilität. Dazu zählen ein*e Netzwerkmanager*in, der*die das Netzwerk fachlich-inhaltlich begleitet, der Einsatz von Beraterinnen, die Moderation der Netzwerktreffen, Honorare von Referent*innen für Netzwerktreffen und zur Weiterbildung der Netzwerkteilnehmenden sowie einzelne Sachausgaben.

Wie wird gefördert?

Die Laufzeit der Förderung beträgt drei Jahre und es können kontinuierlich Anträge bis 31. Dezember 2027 eingereicht werden. Ansprechpartner ist der Projektträger ZUG (Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH, Stresemannstraße 69, 10963 Berlin).

In welcher Höhe wird gefördert?

Der Zuschuss beträgt 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten können sogar 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten. Der Zuschuss liegt bei maximal 40.000 Euro pro Netzwerkteilnehmendem sowie bei maximal 1.500 Euromfür die begleitende Öffentlichkeitsarbeit pro Netzwerkteilnehmendem.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse,
  • kommunale Betriebe und Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung,
  • Bildungsträger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
  • öffentliche, religionsgemeinschaftliche oder gemeinnützige Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen,
  • gemeinnützige (Sport-) Vereine,
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen, sowie Unternehmen.

Wie verläuft die Antragsstellung?

Um den Antrag zu stellen, sind die Mustervorlagen des Projektträgers, d. h. die „Vorhabensbeschreibung“ und die „Kooperationsvereinbarung“, auszufüllen sowie der easy-Online-Antrag. Die zwei genannten Mustervorlagen sind am Ende der Antragsstellung als Pflichtanlagen hinzuzufügen. Zusätzlich kann eine „Anlage zur Vorhabensbeschreibung“ hochgeladen werden, die die geplanten Leistungen erläutert (hierfür gibt es keine Vorlage). Es ist sowohl eine online-, als auch eine postalische Einreichung erforderlich. Die Vorgabe ist, dass dem Projektträger innerhalb von 14 Tagen nach Online-Antragsstellung die papierbasiert unterzeichneten Unterlagen vorliegen müssen. Derzeit wird von einer fünfmonatigen Bearbeitungszeit bis zur Bewilligung ausgegangen. Nach der Bewilligung ist darüber hinaus beim Projektträger eine „gemeinsame Erklärung“ gem. Mustervorlage einzureichen. Alle Unterlagen sowie weitere Informationen finden Sie hier.

Welche konkreten Vorteile birgt die Förderung des Aufbaus und Betriebs eines kommunalen Netzwerks?

Der wesentliche Vorteil liegt darin, dass die Netzwerkarbeit zu 60 % gefördert werden kann. Die Netzwerkarbeit beinhaltet u. a. die fachlich-inhaltliche Betreuung, Betrieb und Begleitung des Netzwerks, die Vorbereitung und Durchführung der Netzwerktreffen, den Aufbau einer elektronischen Netzwerkplattform, die Erstellung der Berichte zur Kontrolle des Fortschritts, den Einsatz von Beraterinnen sowie Referentinnen zur Weiterbildung der Netzwerkteilnehmenden und die begleitende Öffentlichkeitsarbeit.

Welche Bewilligungsvoraussetzungen sind gegeben?

In erster Linie wird vorausgesetzt, dass das Netzwerk aus mind. sechs Netzwerkteilnehmenden besteht und ein qualifiziertes Netzwerkmanagement eingesetzt wird. Auch ist sicherzustellen, dass keine Mitgliedschaft der Netzwerkteilnehmenden in einem oder mehreren Netzwerken zu identischen Handlungsfelder besteht.

Welche weiteren Förderschwerpunkte können aus der Kommunalrichtlinie beantragt werden?

Allgemeine Informationen zu allen strategischen und investiven Förderschwerpunkten der Kommunalrichtlinie finden Sie hier.

Fazit

Das Kommunale Netzwerk bildet die ideale Basis, um mit den relevanten Akteuren die Reduzierung der Treibhausgase gemeinsam sicherstellen zu können. Insbesondere in Kommunen und kommunalen Unternehmen liegen große Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen. Zusätzlich können aus dem Netzwerk heraus weitere Förderschwerpunkte aus der Kommunalrichtlinie beantragt werden, wie bspw. eine Machbarkeitsstudie.

Um die Netzwerkpartner zu akquirieren, kann einmalig ein Zuschuss von insgesamt 5.000 beantragt werden. Bezuschusst werden Ausgaben für die Fahrten zu den Gewinnungsgesprächen vor Ort, Werbematerialien sowie die Organisation und Durchführung einer regionalen Informationsveranstaltung.

Unser Angebot

Gerne übernehmen wir das Netzwerkmanagement in der Gewinnungs- und oder Netzwerkphase des kommunalen Netzwerks. Als Marktführer im Bereich der Fördermittelberatung verfügen wir über langjährige Erfahrung und stehen Ihnen mit unserer Expertise mit Rat und Tat zur Seite. Auch kommunizieren wir direkt mit dem Projektträger, um aufkommende Fragen schnell zu beantworten oder organisieren für Sie eine Informationsveranstaltung, um Interessenten für das aufzubauende kommunale Netzwerk anzusprechen. Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail mit Ihrem Anliegen.

 

Autorin: Franziska Schmid

Mathias Wendt

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