- Levin Winzinger
- 19.08.26
- 6 min
- Erfolgsfaktor Nachhaltigkeit
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Harald Eisele
„30 Prozent weniger CO2“, „recyclingfreundlich“, „klimaneutral produziert“: Solche Aussagen verkaufen sich gut, unterliegen mit der Umsetzung der EmpCo-Richtlinie ab 27. September 2026 jedoch künftig deutlich strengeren Anforderungen. Für Unternehmen wird damit wichtiger denn je, Produktclaims eindeutig zu gestalten und mit einer passenden und belastbaren Datengrundlage zu untermauern. Doch welche Methode eignet sich für welche Aussage? Und wann sind Product Carbon Footprints (PCF), Life Cycle Assessments (LCA) oder Environmental Product Declarations (EPD) die richtige Wahl?
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Fachinformation und stellt keine Rechtsberatung dar.
Mit der Umsetzung der EmpCo-Richtlinie in das UWG steigen die Anforderungen an die Nachhaltigkeitskommunikation von Unternehmen spürbar – auch auf Produktebene. Die neue EU-Richtlinie soll Greenwashing wirksamer unterbinden: Entscheidend ist dabei nicht nur, was ein Unternehmen kommuniziert, sondern insbesondere, ob die getroffenen Umweltaussagen durch eine passende und transparente Datengrundlage getragen werden.
Der erste Beitrag unserer EmpCo-Reihe, EmpCo-Richtlinie ab September 2026: Umweltaussagen auf dem Prüfstand, gibt einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen.
Für Unternehmen kann es ab dem 27. September 2026 insbesondere in den folgenden drei Fällen kritisch werden:Unternehmen müssen daher künftig genau belegen können, worauf sich eine Umweltaussage bezieht, welche Daten ihr zugrunde liegen und wie diese erhoben wurden. Gleichzeitig steigt auch über EmpCo hinaus die Bedeutung belastbarer Produktdaten: Kunden, Geschäftspartner und Ausschreibungsstellen verlangen zunehmend konkrete Umweltkennzahlen und auch für Produktentwicklung, Einkauf und die Optimierung von Material- und Energieeinsatz bietet eine fundierte Umweltbewertung wertvolle Erkenntnisse.
Im zweiten Beitrag der EmpCo-Blogreihe haben wir gezeigt, wie sich Umweltclaims systematisch erfassen und prüfen lassen. Auf Produktebene folgt daraus die nächste Frage: Welche Bewertungsmethode passt zu welcher Aussage?
Nicht jede an Verbraucher gerichtete Umweltaussage braucht eine vollständige Ökobilanz. Entscheidend ist zunächst, welche Aussage ein Unternehmen treffen möchte und welche Umweltwirkung dabei im Fokus steht. Je nach Fragestellung ist zu bewerten, ob beispielsweise ein PCF, eine LCA oder eine EPD am besten geeignet ist.
Der PCF erfasst die Treibhausgasemissionen eines Produkts entlang eines definierten Lebenszyklus bzw. definierter Lebenszyklusphasen.
Damit lassen sich beispielsweise folgende Fragen beantworten:Ein PCF ist die zentrale Grundlage für konkrete klimabezogene Produktaussagen. Er zeigt jedoch ausschließlich die betrachtete Klimawirkung. Ein niedriger oder reduzierter CO2-Fußabdruck ist daher nicht gleichbedeutend mit einer insgesamt besseren Umweltleistung.
Für eine spezifische, klimabezogene Aussage – etwa zu den Emissionen eines bestimmten Produkts – kann ein PCF die passende Grundlage liefern. Einen allgemeinen Claim wie „klimafreundlich“ trägt ein PCF dagegen nicht automatisch.
Ein Life Cycle Assessment, auch Ökobilanz genannt, betrachtet je nach Untersuchungsrahmen den Lebenszyklus eines Produkts und bewertet unterschiedliche Umweltwirkungen. Dazu zählen unter anderem Klimawirkungen, Ressourcen- und Wasserverbrauch, Versauerung und Eutrophierung.
Eine LCA bietet eine umfassendere Umweltbewertung und damit breitere Entscheidungsgrundlage als ein reiner CO2-Fußabdruck. Sie kann beispielsweise zeigen, dass eine Maßnahme zwar die Klimawirkung reduziert, zugleich aber andere Umweltauswirkungen erhöht.
Die Umweltproduktdeklaration, kurz EPD, stellt Umweltdaten eines Produkts in standardisierter Form zur Verfügung und basiert auf einer Ökobilanz. Die Erstellung erfolgt nach festgelegten Produktkategorieregeln (Product Category Rules, PCR) und beinhaltet eine unabhängige Verifizierung.
EPDs sind vor allem in der Bauwirtschaft gefragt, finden aber zunehmend auch in anderen Branchen Anwendung, wie z. B. für Elektronik- und Elektroprodukte oder zunehmend auch in der Chemieindustrie.
Wichtig für die Einordnung: Eine EPD dient nicht automatisch als Umweltclaim. Sie stellt standardisierte Umweltdaten bereit. Ob und wie daraus eine werbliche Aussage abgeleitet werden kann, hängt wiederum von der konkreten Kommunikation und ihrem Kontext ab. Auch die Vergleichbarkeit von EPDs setzt voraus, dass Produktkategorieregeln, funktionelle bzw. deklarierte Einheit und Systemgrenzen zusammenpassen.
Selbst ein belastbarer PCF, eine fundierte LCA oder eine EPD machen eine Aussage nicht automatisch rechtlich zulässig. Bewertungsmethode und Claim müssen stets zusammenpassen.
Wichtig für Unternehmen: Die EmpCo-Richtlinie und die Umsetzung ins UWG stellen Anforderungen an die konkrete Aussage sowie ihren Kontext. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen bei entsprechenden Claims nachvollziehen können, welcher Umweltaspekt konkret gemeint ist und worauf sich die Aussage bezieht.
Praxisbeispiel
Die zweite Art von Aussagen macht deutlich, welcher konkrete Umweltaspekt betrachtet wird und auf welcher Kennzahl die Aussage beruht. Dadurch kann sie sich von einer allgemeinen Umweltaussage im Sinne der EmpCo-Vorgaben unterscheiden. Ob ein Claim den gesetzlichen Anforderungen genügt, muss jedoch immer im Einzelfall bewertet werden. Nicht jede spezifische Aussage ist automatisch zulässig – auch sie muss sachlich richtig, belegbar sein und darf im jeweiligen Kontext nicht irreführend wirken. Die Spezifizierung muss zudem klar und deutlich auf demselben Medium wie die Aussage selbst erfolgen. Ein Link oder eine separate Unterseite genügen dafür nicht. Wie ausführlich die Erläuterung ausfallen muss, hängt von dem jeweiligen Medium ab: Auf einer Verpackung steht weniger Platz zur Verfügung als auf einer Produktseite, in einem Radiospot weniger Zeit als in einer Broschüre. |
Ein weiterer zentraler Aspekt bei Produktclaims ist die Systemgrenze, die definiert, worauf sich eine Aussage genau bezieht. Nach der EmpCo ist ein wichtiger Grundsatz, dass Aussagen nicht über ihre tatsächliche Reichweite hinausgehen.
Ein Beispiel aus der Richtlinie: Ein Produkt wird als „mit Recyclingmaterial hergestellt“ beworben, obwohl tatsächlich nur die Verpackung aus Recyclingmaterial besteht. Die Aussage kann dadurch irreführend sein und einen umfassenderen Vorteil vermitteln, als die zugrunde liegende Leistung tatsächlich abdeckt.
Praxisbeispiel
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Für belastbare Claims sollten Unternehmen daher klar festlegen, ob sich eine Aussage auf das gesamte Produkt, einzelne Komponenten, die Verpackung oder bestimmte Lebenszyklusphasen bezieht.
Dasselbe Prinzip gilt für die Datengrundlage: Ein PCF für eine bestimmte Produktvariante kann nicht ohne Weiteres einen Claim über das gesamte Produktsortiment oder das Unternehmen stützen. Bezugsobjekt und Systemgrenze gehören deshalb zu den wichtigsten Schnittstellen zwischen Produktbewertung und Nachhaltigkeitskommunikation.
lassen sich nur dann belastbar kommunizieren, wenn die zugrunde liegende Vergleichsbasis entsprechend definiert und nachvollziehbar ist. Andernfalls könnten sie als irreführend eingestuft werden.
Dafür müssen unter anderem Bewertungsmethode, Systemgrenzen, Datenbasis, Referenzzeitraum und die verglichenen Produkte bzw. Produktvarianten zueinander passen. Verglichen werden sollten Produkte mit gleicher Funktion und nach konsistenten Bewertungsmaßstäben. PCF, LCA und EPD können hierfür eine wichtige Datengrundlage schaffen. Die Methode allein ersetzt jedoch nicht die Prüfung, ob tatsächlich Gleiches mit Gleichem verglichen wird.
Belastbare Produktclaims erfolgen nicht erst im Marketing, sondern beginnen deutlich früher mit der Datenerfassung und fundierten Bewertung.
Unser Tipp: Prüfen Sie zunächst, welche Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen Sie bereits kommunizieren oder künftig kommunizieren möchten und ob diese durch nachvollziehbare Nachweise gestützt werden können. Eine Hilfestellung finden Sie hier.
PCF, LCA und EPD erfüllen dabei unterschiedliche Aufgaben:Wichtig: Diese Daten sind nicht nur für die externe Kommunikation relevant, sondern liefern zugleich wertvolle Ansatzpunkte für strategische Optimierungen und Effizienzgewinne entlang des Produktlebenszyklus.
Glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation braucht eine belastbare Datengrundlage. Genau diese Grundlage schaffen wir gemeinsam mit Unternehmen – von der systematischen Erhebung und Bewertung relevanter Nachhaltigkeitsdaten bis zur fundierten Einordnung für nachvollziehbare Umweltclaims und deren Verankerung in betriebliche Prozesse.
Darüber hinaus bietet die akkreditierte Verifizierungsstelle die Prüfung von Treibhausgasbilanzen und Transformationsplänen nach international anerkannten Standards an.
Sie möchten die Umweltkommunikation Ihrer Produkte auf eine belastbare Datengrundlage stellen?
Sprechen Sie mit unseren Expertinnen und Experten. Gemeinsam prüfen wir, welche Daten bereits vorhanden sind, welche Bewertung für Ihre Fragestellung sinnvoll ist und wie daraus eine nachvollziehbare Grundlage für Ihre Produktkommunikation entstehen kann.
Ihre Kontaktperson
Harald Eisele
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