- Dr. Denise Ott
- 24.09.25
- 2 min
- Erfolgsfaktor Nachhaltigkeit
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Boris Buckow
Förderprogramme sollen Unternehmen dabei unterstützen, Innovationen schneller umzusetzen, Investitionen zu tätigen und Wachstum zu ermöglichen. Doch wer schon einmal einen Förderantrag gestellt hat, weiß: zwischen Idee und Bewilligung liegen oft viele Detailfragen. Eine davon sorgt regelmäßig für Diskussionen und manchmal auch für Ablehnungen: die Frage nach verbundenen Unternehmen.
Im förderrechtlichen Kontext orientiert sich die Definition in der Regel an der EU-Definition der KMU (kleine und mittlere Unternehmen). Demnach gilt:
Die Konsequenz: Mehrere rechtlich selbstständige Firmen können im Sinne des Förderrechts als ein Unternehmen gelten.
Die Einordnung hat weitreichende Auswirkungen auf Förderchancen:
Ein junges Technologieunternehmen mit 35 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von rund 5 Mio. Euro wollte eine Förderung für ein Innovationsprojekt beantragen. Auf den ersten Blick eindeutig ein KMU und damit voll förderfähig.
Doch bei genauer Prüfung stellte die Förderstelle fest: Ein Venture-Capital-Fonds hielt über 30 Prozent der Anteile und war gleichzeitig an mehreren großen Unternehmen beteiligt. Durch diese Verbindung mussten die Mitarbeitenden- und Umsatzzahlen der gesamten Unternehmensgruppe mitgerechnet werden. Das Ergebnis: Die KMU-Schwelle wurde überschritten.
Die Konsequenz: Das Start-up galt förderrechtlich als Großunternehmen und war für das gewünschte Programm nicht mehr antragsberechtigt.
Dieses Beispiel zeigt, wie schnell gute Förderideen ins Leere laufen können, wenn Beteiligungsverhältnisse nicht im Vorfeld geprüft werden.
„Verbundene Unternehmen“ können im Förderrecht entweder zum Förderbeschleuniger werden, wenn Synergien und Ressourcen gebündelt werden, oder zum Stolperstein, wenn Anträge an formalen Kriterien scheitern. Entscheidend ist, die Thematik rechtzeitig zu beachten und die Unternehmensstruktur transparent darzustellen. Denn am Ende gilt: Je klarer die Verhältnisse sind, desto reibungsloser verläuft der Weg zur Förderung.
Text: Kristin Bube
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