Förderprogramme sollen Unternehmen dabei unterstützen, Innovationen schneller umzusetzen, Investitionen zu tätigen und Wachstum zu ermöglichen. Doch wer schon einmal einen Förderantrag gestellt hat, weiß: zwischen Idee und Bewilligung liegen oft viele Detailfragen. Eine davon sorgt regelmäßig für Diskussionen und manchmal auch für Ablehnungen: die Frage nach verbundenen Unternehmen.

Was sind "verbundene Unternehmen"?

Im förderrechtlichen Kontext orientiert sich die Definition in der Regel an der EU-Definition der KMU (kleine und mittlere Unternehmen). Demnach gilt:

  • Unternehmen sind miteinander verbunden, wenn eines das andere kontrolliert oder einen beherrschenden Einfluss ausübt.
  • Dies kann über direkte oder indirekte Mehrheitsbeteiligungen, Stimmrechte oder Gesellschaftervereinbarungen erfolgen.
  • Auch Familienbande oder verschachtelte Beteiligungen können eine Rolle spielen.

Die Konsequenz: Mehrere rechtlich selbstständige Firmen können im Sinne des Förderrechts als ein Unternehmen gelten.

Warum ist das wichtig?

Die Einordnung hat weitreichende Auswirkungen auf Förderchancen:

  • Größenklasse: Ob ein Unternehmen als „klein“, „mittel“ oder „groß“ gilt, entscheidet über Förderquoten und Zugang zu Programmen. Verbundene Unternehmen müssen ihre Mitarbeitendenzahlen, Umsätze und Bilanzen zusammenrechnen.
  • Förderfähigkeit: Manche Programme schließen große Unternehmen aus. Wer durch Verflechtungen die KMU-Grenzen überschreitet, kann plötzlich nicht mehr antragsberechtigt sein.
  • Transparenzpflichten: Förderstellen verlangen detaillierte Nachweise zu Gesellschafterstrukturen, Beteiligungen und Beziehungen. Das ist ein Aufwand, der häufig unterschätzt wird.

Typische Stolperfallen

  1. Holding-Strukturen: Auch wenn Tochterfirmen operativ unabhängig sind, zählt die Konzernmutter oft mit.
  2. Start-ups mit Investoren: Beteiligungen von Venture-Capital-Gesellschaften können die KMU-Eigenschaft gefährden.
  3. Familienunternehmen: Mehrere Firmen in Familienhand können als verbunden gelten, selbst wenn sie verschiedene Märkte bedienen.
  4. Internationale Verflechtungen: Beteiligungen im Ausland müssen ebenso berücksichtigt werden. Auch wenn sie auf den ersten Blick nichts mit dem Förderprojekt zu tun haben.

Praxisbeispiel: Wenn ein Start-up plötzlich „zu groß“ ist

Ein junges Technologieunternehmen mit 35 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von rund 5 Mio. Euro wollte eine Förderung für ein Innovationsprojekt beantragen. Auf den ersten Blick eindeutig ein KMU und damit voll förderfähig.

Doch bei genauer Prüfung stellte die Förderstelle fest: Ein Venture-Capital-Fonds hielt über 30 Prozent der Anteile und war gleichzeitig an mehreren großen Unternehmen beteiligt. Durch diese Verbindung mussten die Mitarbeitenden- und Umsatzzahlen der gesamten Unternehmensgruppe mitgerechnet werden. Das Ergebnis: Die KMU-Schwelle wurde überschritten.

Die Konsequenz: Das Start-up galt förderrechtlich als Großunternehmen und war für das gewünschte Programm nicht mehr antragsberechtigt.

Dieses Beispiel zeigt, wie schnell gute Förderideen ins Leere laufen können, wenn Beteiligungsverhältnisse nicht im Vorfeld geprüft werden.

Wie lassen sich Risiken vermeiden?

  • Frühzeitig prüfen: Bevor der Antrag eingereicht wird, sollten die Beteiligungsverhältnisse gründlich analysiert werden.
  • Transparenz schaffen: Ein Organigramm der Unternehmensgruppe hilft, komplexe Strukturen verständlich darzustellen.
  • Rechtliche Beratung nutzen: Steuer- und Förderexperten können einschätzen, ob eine Verbindung im Sinne des Förderrechts vorliegt.
  • Kommunikation mit der Förderstelle: Offene Fragen lassen sich oft vorab klären. Das spart Zeit und Nerven.

Unser Tipp: Risiken frühzeitig entschärfen 

„Verbundene Unternehmen“ können im Förderrecht entweder zum Förderbeschleuniger werden, wenn Synergien und Ressourcen gebündelt werden, oder zum Stolperstein, wenn Anträge an formalen Kriterien scheitern. Entscheidend ist, die Thematik rechtzeitig zu beachten und die Unternehmensstruktur transparent darzustellen. Denn am Ende gilt: Je klarer die Verhältnisse sind, desto reibungsloser verläuft der Weg zur Förderung.

 

Text: Kristin Bube

Boris Buckow

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Boris Buckow

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Ich bin Teil der Geschäftsleitung der EurA AG und verantworte die Niederlassungen in Hamburg, Kiel und Oldenburg. Mit langjähriger Erfahrung in der Innovations- und Fördermittelberatung begleite ich Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung strategischer Innovationsprojekte – von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung. Mein Schwerpunkt liegt auf der passgenauen Auswahl von Förderprogrammen, der Entwicklung tragfähiger Geschäftsmodelle und der strategischen Unternehmensentwicklung. Besonders wichtig ist mir, individuelle Lösungen mit unseren Mandanten zu erarbeiten, die genau auf die jeweilige Unternehmenssituation zugeschnitten sind. Mein betriebswirtschaftliches Know-how aus über 25 Jahren bringe ich gezielt bei EurA ein, um Innovationen sichtbar zu machen und nachhaltige Erfolge zu ermöglichen.
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