Auch wenn die Berichtspflicht für viele Unternehmen durch die EU Omnibus Initiative entfällt – die Anforderungen des Marktes bleiben: Nachhaltigkeitsdaten sind nach wie vor zentrales Kriterium von Kunden, Banken, Investoren und Förderstellen.
Genau hier setzt der Voluntary Sustainability Standard for SME (VSME) an: Der von der EU entwickelte Standard bietet freiwillig berichtenden Unternehmen eine pragmatische Struktur zur Aufbereitung und wirkungsvollen Kommunikation ihrer Nachhaltigkeitsdaten.

Was bringt mir der KMU-Standard wirklich? In diesem Blogbeitrag zeigen wir, welche Nachhaltigkeitsinformationen durch den VSME abgebildet werden, aus welchen Modulen dieser besteht und warum vermehrt auch große Unternehmen auf diesen Standard zurückgreifen.

 

Voluntary Sustainability Standard for SME (VSME)

Der neue freiwillige Standard für nicht-börsennotierte KMU wurde im Dezember 2024 von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) an die Europäische Kommission übermittelt. Seine Entwicklung erfolgte in einem umfassenden Konsultationsprozess unter Beteiligung von KMU, Wirtschaftsverbänden, Banken und Prüfgesellschaften. Der VSME orientiert sich an den Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) für große Unternehmen, ist jedoch proportional an die Bedürfnisse kleinerer Betriebe angepasst.

 

 

Mit dem VSME Nachhaltigkeitsanforderungen einfacher erfüllen

Mittelständische Unternehmen sehen sich zunehmend mit ESG-Anfragen (Environmental, Social, Governance) von Geschäftspartnern, Banken und Investoren konfrontiert. Oft müssen sie unterschiedlichste Fragebögen ausfüllen, um ihren Finanzinstituten und berichtspflichtigen Partnern Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen – ein häufig aufwendiger und ineffizienter Prozess.

Der VSME-Standard soll Abhilfe schaffen, indem er:

Nachhaltigkeitsdaten standardisiert – eine klare Struktur für eine effiziente Berichterstattung bietet
 Zukunftssicherheit schafft
– Unternehmen frühzeitig auf steigende regulatorische Anforderungen vorbereitet
 Transparenz verbessert – und so das Vertrauen von Kunden und Partnern stärkt

Was beinhaltet der VSME-Standard?

Inzwischen liegt der finale VSME-Entwurf vor, der von EFRAG an die Europäische Kommission übermittelt wurde. (Hier geht's zum Download: VSME Standard.pdf.) Dieser umfasst zwei Module:

Basismodul – die Kernanforderungen

Das Basismodul („Basic Module“) ist für Kleinstunternehmen als Zielsetzung gedacht und für alle anderen kleinen und mittleren Unternehmen als Mindestanforderung. Es erhält 11 Kernangaben mit insgesamt 55 Datenpunkten, die grundlegende Nachhaltigkeitsaspekte abdecken:
  • Allgemeine Informationen zur gewählten Berichtsoption, unterlassenen Angaben, Tochtergesellschaften und Nachhaltigkeitszertifizierungen
  • Praktiken, Strategien und künftige nachhaltigkeitsbezogene Initiativen
  • Umweltkennzahlen wie z. B. Energieverbrauch, Treibhausgasemissionen, Wassernutzung und Abfallmanagement
  • Soziale Aspekte, darunter Arbeitsbedingungen, Vergütung, Gesundheitsschutz und Weiterbildung der Mitarbeitenden
  • Governance-Themen, insbesondere Antikorruption, Bestechung und Compliance

Themen

Unterthemen

Anzahl der Datenpunkte

Grundlagen

B1 Grundlagen für die Erstellung

12

B2 Praktiken für den Übergang in eine nachhaltigere Wirtschaft

5

Umwelt

B3 Energie und THG-Emissionen

11

B4 Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung

1

B5 Biodiversität

6

B6 Wasser

3

B7 Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft und Abfallmanagement

4

Soziales

B8 Belegschaft – generelle Merkmale

4

B9 Belegschaft – Gesundheit und Sicherheit

3

B10 Belegschaft – Vergütung, Tarifverträge, Schulungen

4

Unternehmensführung

B11 Verurteilungen und Geldstrafen für Korruption und Geldwäsche

2

Umfassendes Modul – für tiefere Einblicke

Unternehmen, die spezifische Anforderungen externer Stakeholdern erfüllen müssen, können das umfassende Modul („Comprehensive Module“) nutzen. Es baut auf dem Basismodul auf und enthält 9 zusätzliche Berichtsthemen mit 41 Datenpunkten:
  • Detaillierte Klimaberichterstattung einschließlich Emissionsreduktionsziele und Klimarisiken sofern zutreffend
  • Erweiterte soziale Kennzahlen, etwa zu Menschenrechten und Vielfalt in der Belegschaft
  • Governance-Themen wie Umsatzanteile aus bestimmten kontroversen Sektoren oder Gender-Diversity im Management

Beide Module folgen dem „If-applicable“-Prinzip: Unternehmen müssen nur die für sie zutreffenden Angaben machen, wodurch der Berichtsaufwand begrenzt wird.

Daraus ergeben sich zwei Optionen für die VSME-Berichterstattung:

  1. Berichterstattung ausschließlich nach dem „Basic Module“
  2. Berichterstattung sowohl nach dem „Basic Module“ als auch nach dem „Comprehensive Module“

Themen

Unterthemen

Anzahl der Datenpunkte

Basismodul

(siehe oben)

55

Grundlagen

C1 Strategie: Geschäftsmodell und nachhaltigkeitsbezogene Initiativen

4

C2 Praktiken für den Übergang in eine nachhaltigere Wirtschaft

2

Umwelt

C3 Reduktionsziele zu THG-Emissionen/Klimawandel

7

C4 Klimarisiken

5

Soziales

C5 Weitere allgemeine Merkmale der Belegschaft

2

C6 Leitlinien und Prozesse zu Menschenrechten

8

C7 Vorfälle von Verletzung der Menschenrechte

7

Unternehmensführung

C8 Einnahmen aus bestimmten Sektoren und Ausschluss von EU-Referenzbenchmarks

5

C9 Geschlechterdiversitätsquote im Leitungsorgan

1

  

Vorteile des VSME-Standards 

  • „If applicable“-Prinzip: Unternehmen berichten nur zu Themen, die für sie tatsächlich relevant sind, wodurch der Berichtsaufwand begrenzt wird.
  • Fokus auf quantitative Daten: Der VSME legt den Schwerpunkt auf messbare, vergleichbare Informationen – für mehr Transparenz und Aussagekraft.
  • Praxisnahe Hilfestellungen: Zu jedem Modul bietet der Standard eigene Anleitungskapitel mit konkreten Berechnungsmethoden und klaren Vorgaben zur Umsetzung.

Tipps für die Umsetzung der VSME-Berichterstattung

 Daten frühzeitig erfassen – bestehende Nachhaltigkeitsmaßnahmen dokumentieren und strukturieren
Basismodul als Einstieg nutzen – später kann auf das umfassende Modul erweitert werden
Synergien nutzen – bestehende Berichtsformate wie EMAS oder ISO 14001 können integriert werden
 Stakeholder einbinden – frühzeitige Abstimmung mit Geschäftspartnern und Finanzinstitutionen
Von Förderprogrammen profitieren – lassen Sie Ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten fördern (siehe unten)

Förderprogramme auf einen Blick 

BAFA – Förderung von Unternehmensberatungen für KMU:

Im Rahmen der BAFA Förderung von Unternehmensberatungen können die Nachhaltigkeitsthemen gezielt adressiert werden – etwa durch die Beratung zu:

✔ Erste Schritte der Berichtserstattung (Rahmenwerke, GAP-Analyse etc.),
✔ Handlungsempfehlungen zu ESG-Maßnahmen,
✔ Vorbereitung auf Nachhaltigkeitsratings (z. B. EcoVadis).

Auf Bundesebene ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit der Durchführung der Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), der Förderungen von Unternehmensberatung für KMU, beauftragt. Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Die maximale Höhe der förderfähigen Ausgaben liegt bei 3.500 Euro. Der Fördersatz und Maximalzuschuss beträgt für Unternehmen der alten Bundeländer max. 50% bzw. 1.750 Euro. Für die neuen Bundesländer liegen diese bei max. 80% bzw. 2.800 Euro

BAFA-Modul 5 – Transformationspläne:

Das BMWK fördert zudem die Erstellung eines Transformationsplans mit einem Zuschuss von bis zu 90.000 Euro (Förderquote bis zu 70 %) für Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Insbesondere mit dem Modul 5 - Transformationspläne der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) wird dies durch das BAFA gefördert. Ein Transformationsplan ist die Darstellung der längerfristigen Dekarbonisierungsstrategie eines Unternehmens oder eines Unternehmensstandortes. Er beinhaltet eine qualitative und quantitative Beschreibung der Ausgangssituation in Bezug auf ein CO2-Minderungsziel sowie mögliche Maßnahmen, um das CO2-Ziel zu erreichen. Mehr dazu lesen Sie hier: Wie Sie sich die Erstellung Ihrer CO2-Bilanz finanzieren lassen können. 

Unternehmen machen Klimaschutz:

Das Förderprogramm Unternehmen machen Klimaschutz des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (BW) unterstützt Unternehmen mit Sitz oder Standort in BW bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Unternehmen erhalten finanzielle Unterstützung für Beratungsleistungen zur Erstellung von Treibhausgasbilanzen, Entwicklung von Transformationsstrategien und Identifizierung von Reduktionsmaßnahmen. Die Beratungsförderung deckt 75 % der Beratungskosten ab (max. 900 Euro netto pro Personentag für bis zu 5 Tage). Darüber hinaus werden Investitionen gefördert, die eine wesentliche Treibhausgasminderung oder -vermeidung zur Folge haben. Die Investitionsförderung beträgt bis zu 50 % der Ausgaben, maximal 80.000 Euro.

So meistern Sie Ihren Nachhaltigkeitsbericht

Gut zu wissen: Für eine erleichterte Anwendung und breite Marktakzeptanz des neuen Standards soll die VSME durch diverse Online-Tools, Leitlinien und Informationsveranstaltungen begleitet werden, die im Laufe des Jahres 2025 zu erwarten sind (Quelle: EFRAG). Auch die kostenlose Webplattform vom Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) wird derzeit angepasst, um die Berichterstattung nach dem VSME-Standard zu erleichtern.

Unser Tipp: Ob relevante KPIs identifizieren, ESG-Daten erfassen oder interne Strukturen aufbauen – eine effiziente Berichterstattung erfordert Planung und Zeit. Wer frühzeitig startet, schafft die Grundlage für einen reibungslosen Reporting-Prozess und vermeidet unnötigen Mehraufwand.

Als erfahrene Beratung sowohl für Nachhaltigkeit als auch Fördermittel sowie offizieller DNK-Schulungspartner begleiten wir Sie praxisnah und bedarfsorientiert. Kommen Sie jederzeit gerne auf unsere Expertinnen und Experten in der Nachhaltigkeitsberatung zu.

 

 Text: Carolin Ridder

(Headerbild: Freepik)

Dr. Denise Ott

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Seit 2018 bin ich bei EurA als Nachhaltigkeitsberaterin tätig und verantworte seit 2020 den Dienstleistungsbereich mit derzeit 12 Mitarbeitenden. Parallel leite ich unsere seit 2024 akkreditierte Prüfstelle für Treibhausgasbilanzen und unterstütze als GHG-Gutachterin (EU Innovation Fund) sowie Expertin bei Green-Assist (EU LIFE) die Entwicklung nachhaltiger Investitionsprojekte. Nach meinem Chemiestudium an der Universität Jena promovierte ich im Rahmen eines DBU-Stipendiums zur Implementierung von Nachhaltigkeitskriterien in Forschung, Entwicklung und Lehre. Als Postdoc lag mein Fokus auf der ökologischen Bewertung chemischer und pharmazeutischer Prozesse. Nachhaltigkeit entlang des gesamten Lebenswegs von Produkten, Prozessen und Innovationen zu begleiten – von der Idee bis zum Markteintritt – gibt mir das Gefühl, Gutes zu bewirken. Ich schätze den inspirierenden Austausch mit Kunden und Partnern sehr. Privat bin ich gern in der Natur, lese oder genieße kulinarische Spezialitäten.
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