- Fabian Balle
- 26.05.25
- 2 min
- IKT, Forschungszulage, Förderprogramme Deutschland
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Dr. Denise Ott
Auch wenn die Berichtspflicht für viele Unternehmen durch die EU Omnibus Initiative entfällt – die Anforderungen des Marktes bleiben: Nachhaltigkeitsdaten sind nach wie vor zentrales Kriterium von Kunden, Banken, Investoren und Förderstellen.
Genau hier setzt der Voluntary Sustainability Standard for SME (VSME) an: Der von der EU entwickelte Standard bietet freiwillig berichtenden Unternehmen eine pragmatische Struktur zur Aufbereitung und wirkungsvollen Kommunikation ihrer Nachhaltigkeitsdaten.
Was bringt mir der KMU-Standard wirklich? In diesem Blogbeitrag zeigen wir, welche Nachhaltigkeitsinformationen durch den VSME abgebildet werden, aus welchen Modulen dieser besteht und warum vermehrt auch große Unternehmen auf diesen Standard zurückgreifen.
Voluntary Sustainability Standard for SME (VSME) Der neue freiwillige Standard für nicht-börsennotierte KMU wurde im Dezember 2024 von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) an die Europäische Kommission übermittelt. Seine Entwicklung erfolgte in einem umfassenden Konsultationsprozess unter Beteiligung von KMU, Wirtschaftsverbänden, Banken und Prüfgesellschaften. Der VSME orientiert sich an den Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) für große Unternehmen, ist jedoch proportional an die Bedürfnisse kleinerer Betriebe angepasst. |
Mittelständische Unternehmen sehen sich zunehmend mit ESG-Anfragen (Environmental, Social, Governance) von Geschäftspartnern, Banken und Investoren konfrontiert. Oft müssen sie unterschiedlichste Fragebögen ausfüllen, um ihren Finanzinstituten und berichtspflichtigen Partnern Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen – ein häufig aufwendiger und ineffizienter Prozess.
Der VSME-Standard soll Abhilfe schaffen, indem er:
Nachhaltigkeitsdaten standardisiert – eine klare Struktur für eine effiziente Berichterstattung bietet
Zukunftssicherheit schafft – Unternehmen frühzeitig auf steigende regulatorische Anforderungen vorbereitet
Transparenz verbessert – und so das Vertrauen von Kunden und Partnern stärkt
Inzwischen liegt der finale VSME-Entwurf vor, der von EFRAG an die Europäische Kommission übermittelt wurde. (Hier geht's zum Download: VSME Standard.pdf.) Dieser umfasst zwei Module:
Themen |
Unterthemen |
Anzahl der Datenpunkte |
Grundlagen |
B1 Grundlagen für die Erstellung |
12 |
B2 Praktiken für den Übergang in eine nachhaltigere Wirtschaft |
5 |
|
Umwelt |
B3 Energie und THG-Emissionen |
11 |
B4 Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung |
1 |
|
B5 Biodiversität |
6 |
|
B6 Wasser |
3 |
|
B7 Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft und Abfallmanagement |
4 |
|
Soziales |
B8 Belegschaft – generelle Merkmale |
4 |
B9 Belegschaft – Gesundheit und Sicherheit |
3 |
|
B10 Belegschaft – Vergütung, Tarifverträge, Schulungen |
4 |
|
Unternehmensführung |
B11 Verurteilungen und Geldstrafen für Korruption und Geldwäsche |
2 |
Beide Module folgen dem „If-applicable“-Prinzip: Unternehmen müssen nur die für sie zutreffenden Angaben machen, wodurch der Berichtsaufwand begrenzt wird.
Daraus ergeben sich zwei Optionen für die VSME-Berichterstattung:
Themen |
Unterthemen |
Anzahl der Datenpunkte |
Basismodul |
(siehe oben) |
55 |
Grundlagen |
C1 Strategie: Geschäftsmodell und nachhaltigkeitsbezogene Initiativen |
4 |
C2 Praktiken für den Übergang in eine nachhaltigere Wirtschaft |
2 |
|
Umwelt |
C3 Reduktionsziele zu THG-Emissionen/Klimawandel |
7 |
C4 Klimarisiken |
5 |
|
Soziales |
C5 Weitere allgemeine Merkmale der Belegschaft |
2 |
C6 Leitlinien und Prozesse zu Menschenrechten |
8 |
|
C7 Vorfälle von Verletzung der Menschenrechte |
7 |
|
Unternehmensführung |
C8 Einnahmen aus bestimmten Sektoren und Ausschluss von EU-Referenzbenchmarks |
5 |
C9 Geschlechterdiversitätsquote im Leitungsorgan |
1 |
Daten frühzeitig erfassen – bestehende Nachhaltigkeitsmaßnahmen dokumentieren und strukturieren
Basismodul als Einstieg nutzen – später kann auf das umfassende Modul erweitert werden
Synergien nutzen – bestehende Berichtsformate wie EMAS oder ISO 14001 können integriert werden
Stakeholder einbinden – frühzeitige Abstimmung mit Geschäftspartnern und Finanzinstitutionen
Von Förderprogrammen profitieren – lassen Sie Ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten fördern (siehe unten)
BAFA – Förderung von Unternehmensberatungen für KMU:
Im Rahmen der BAFA Förderung von Unternehmensberatungen können die Nachhaltigkeitsthemen gezielt adressiert werden – etwa durch die Beratung zu:
✔ Erste Schritte der Berichtserstattung (Rahmenwerke, GAP-Analyse etc.),
✔ Handlungsempfehlungen zu ESG-Maßnahmen,
✔ Vorbereitung auf Nachhaltigkeitsratings (z. B. EcoVadis).
Auf Bundesebene ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit der Durchführung der Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), der Förderungen von Unternehmensberatung für KMU, beauftragt. Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Die maximale Höhe der förderfähigen Ausgaben liegt bei 3.500 Euro. Der Fördersatz und Maximalzuschuss beträgt für Unternehmen der alten Bundeländer max. 50% bzw. 1.750 Euro. Für die neuen Bundesländer liegen diese bei max. 80% bzw. 2.800 Euro.
BAFA-Modul 5 – Transformationspläne:
Das BMWK fördert zudem die Erstellung eines Transformationsplans mit einem Zuschuss von bis zu 90.000 Euro (Förderquote bis zu 70 %) für Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Insbesondere mit dem Modul 5 - Transformationspläne der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) wird dies durch das BAFA gefördert. Ein Transformationsplan ist die Darstellung der längerfristigen Dekarbonisierungsstrategie eines Unternehmens oder eines Unternehmensstandortes. Er beinhaltet eine qualitative und quantitative Beschreibung der Ausgangssituation in Bezug auf ein CO2-Minderungsziel sowie mögliche Maßnahmen, um das CO2-Ziel zu erreichen. Mehr dazu lesen Sie hier: Wie Sie sich die Erstellung Ihrer CO2-Bilanz finanzieren lassen können.
Unternehmen machen Klimaschutz:
Das Förderprogramm Unternehmen machen Klimaschutz des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (BW) unterstützt Unternehmen mit Sitz oder Standort in BW bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Unternehmen erhalten finanzielle Unterstützung für Beratungsleistungen zur Erstellung von Treibhausgasbilanzen, Entwicklung von Transformationsstrategien und Identifizierung von Reduktionsmaßnahmen. Die Beratungsförderung deckt 75 % der Beratungskosten ab (max. 900 Euro netto pro Personentag für bis zu 5 Tage). Darüber hinaus werden Investitionen gefördert, die eine wesentliche Treibhausgasminderung oder -vermeidung zur Folge haben. Die Investitionsförderung beträgt bis zu 50 % der Ausgaben, maximal 80.000 Euro.
Gut zu wissen: Für eine erleichterte Anwendung und breite Marktakzeptanz des neuen Standards soll die VSME durch diverse Online-Tools, Leitlinien und Informationsveranstaltungen begleitet werden, die im Laufe des Jahres 2025 zu erwarten sind (Quelle: EFRAG). Auch die kostenlose Webplattform vom Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) wird derzeit angepasst, um die Berichterstattung nach dem VSME-Standard zu erleichtern.
Unser Tipp: Ob relevante KPIs identifizieren, ESG-Daten erfassen oder interne Strukturen aufbauen – eine effiziente Berichterstattung erfordert Planung und Zeit. Wer frühzeitig startet, schafft die Grundlage für einen reibungslosen Reporting-Prozess und vermeidet unnötigen Mehraufwand.
Als erfahrene Beratung sowohl für Nachhaltigkeit als auch Fördermittel sowie offizieller DNK-Schulungspartner begleiten wir Sie praxisnah und bedarfsorientiert. Kommen Sie jederzeit gerne auf unsere Expertinnen und Experten in der Nachhaltigkeitsberatung zu.
Text: Carolin Ridder
(Headerbild: Freepik)
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