Als einziges europäisches Förderprogramm fokussiert sich L’Instrument Financier pour l’Environnement (LIFE) ausschließlich auf die Förderung von Projekten im Bereich der Umwelt- und Klimainnovationen. Erstmals ausgerufen wurde das Förderprogramm im Jahr 1992, wobei die Umsetzung von verschiedensten Maßnahmen in der Biodiversität sowie im Umwelt- und Klimaschutz unterstützt wird. Inzwischen wurden über 5.000 Projekte über LIFE gefördert. Betreut wird das Programm im aktuellen Förderzeitraum 2021 bis 2027 von der European Climate, Infrastructure and Environment Executive Agency (CINEA).

Besonders interessant ist LIFE für alle öffentlichen und privaten Einrichtungen, die (Pilot-)Projekte einzelbetrieblich oder im Verbund realisieren und durch ihre innovativen grünen Lösungen einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten möchten. Antragsberechtigt sind Start-ups, KMU, große Unternehmen sowie NGOs und öffentliche Einrichtungen, die innovative und umweltfreundliche Verfahren, Dienstleistungen oder Produkte im Rahmen eines Pilotprojektes testen oder als Best Practice-Projekt demonstrieren wollen.

Welche Voraussetzungen gelten für die Bewerbung um eine LIFE-Förderung?

Eine Förderung aus LIFE ist erst nach dem Prozess der Forschung und Entwicklung möglich. Wichtig ist daher, dass die umweltinnovative Technologie bereits ausgereift ist, in der Regel wird für Förderprojekte von einem Technologiereifegrad 5-8 ausgegangen. Darüber hinaus finanziert LIFE nur Projekte, die gesamteuropäischen Herausforderungen begegnen. Bei Projektvorhaben, die sich auf ökologische oder klimabezogene nationale Problemstellungen fokussieren, greifen in der Regel die Förderprogramme der jeweiligen Mitgliedstaaten. So kommt für Projektmaßnahmen mit deutschem Fokus beispielsweise das Umweltinnovationsprogramm in Frage. Darüber hinaus müssen LIFE-Projekte konkrete bzw. messbare, qualitative und quantitative Veränderungen sowie Ergebnisse zur Folge haben. Die positiven umweltrelevanten Effekte dürfen nicht nur auf die Projektlaufzeit begrenzt sein und die entwickelten Techniken sowie politischen Lösungen sollen das Potential haben, großräumig angewandt und nachgeahmt zu werden.

Wie ist das Förderprogramm aufgebaut?

LIFE untergliedert sich in vier verschiedene Teilprogramme „Natur und Biodiversität“, „Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität“, „Klimawandel – Eindämmung und Anpassung“ und „grüne Energiewende“. Jedes Teilprogramm fördert innovative Projekte mit dem Ziel, langfristig auf die Umwelt einzuwirken und nachhaltige Entwicklungen voranzutreiben.

1. Schwerpunkt „Natur und biologische Vielfalt“

Das erste Teilprogramm zielt darauf ab, die Natur in Europa zu schützen, wiederherzustellen und den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen sowie umzukehren. Das Teilprogramm LIFE-Natur und Biodiversität wird daher weiterhin Naturschutzprojekte finanzieren, insbesondere in den Bereichen Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt, Lebensräume sowie der Arten. Gefördert werden Projekte, die zur Umsetzung der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie der EU beitragen, insbesondere zur Entwicklung und zum Management des Natura-2000-Netzes und der Habitat-Verordnung. Darüber hinaus ist das Teilprogramm auf die Erreichung der Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 ausgerichtet, die ein Teil des Europäischen Grünen Deals ist.

2. Schwerpunkt „Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität“

Der Bereich für „Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität“ soll dem Übergang hin zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten, giftfreien, energieeffizienten und klimaresistenten Wirtschaft dienlich sein. Darüber hinaus sollen die geförderten Technologien dazu beitragen, die Umwelt zu schützen, wiederherzustellen und zu verbessern. Gefördert werden mit diesem Teilprogramm vor allem Maßnahmen in der Kreislaufwirtschaft, einschließlich der Rückgewinnung von Ressourcen aus Abfällen und dem Wasser-, Luft-, Lärm-, Boden- und Chemikalienmanagement sowie der Umweltverwaltung.

3. Schwerpunkt „Klimawandel – Eindämmung und Anpassung“

Im dritten Teilprogramm werden Projekte gefördert, die die Wirtschaft nachhaltiger, energieeffizienter, klimaneutraler sowie widerstandsfähiger machen. Darüber hinaus werden Projekte finanziert, die die Entwicklung erneuerbarer Energietechnologien verfolgen.

Im Bereich der Eindämmung des Klimawandels werden Projekte unterstützt, die in der Landwirtschaft, Landnutzung, Torfbewirtschaftung und in den erneuerbaren Energien sowie der Energieeffizienz Anwendung finden. Unterstützung wird vor allem für Pilot-, Demonstrations- und Best-Practice-Beispiele geboten, die zur Verringerung der Treibhausgasemissionen beitragen. Weiterhin werden zur Anpassung an den Klimawandel Projektvorhaben finanziert, die sich mit (städtischer) Flächennutzungsplanung, Widerstandsfähigkeit von Infrastrukturen, nachhaltiger Wasserbewirtschaftung in dürregefährdeten Gebieten, Hochwasser- und Küstenmanagement, Widerstandsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft und des Tourismussektors und / oder Unterstützung der EU-Regionen in äußerster Randlage, insbesondere in Küstengebieten befassen. Gefördert werden demnach Maßnahmen, die die Widerstandsfähigkeit der EU in Zeiten des Klimawandels erhöhen.

4. Schwerpunkt „Grüne Energiewende“

Der vierte im LIFE-Programm verankerte themenbezogene Fonds fokussiert sich auf die „grüne Energiewende“ und unterstützt den Übergang zu einer energieeffizienten, auf erneuerbaren Energien basierenden, klimaneutralen und -resistenten Wirtschaft. Durch die Finanzierung von Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen soll die grüne Energiewende in ganz Europa ermöglicht und erleichtert werden. Gefördert werden Maßnahmen, die Hindernisse im sozioökonomischen Übergang zu grüner Energie eliminieren. Hierfür hat die CINEA fünf Interventionsbereiche definiert, sodass Maßnahmen in folgenden Bereichen gefördert werden:

a) Schaffung eines nationalen, regionalen und lokalen politischen Rahmens zur Unterstützung der Energiewende,
b) Beschleunigung der Einführung von Technologien, Digitalisierung, neuen Dienstleistungen und Geschäftsmodellen sowie Verbesserung der entsprechenden Fachkenntnisse auf dem Markt,
c) Gewinnung privater Finanzmittel für nachhaltige Energie,
d) Unterstützung der Entwicklung lokaler und regionaler Investitionsprojekte sowie
e) Einbindung und Befähigung der Bürger zur Teilnahme am Übergang zu sauberer Energie.

Warum lohnt sich die Bewerbung um LIFE-Mittel?

Für die Antragstellung müssen nicht zwingend Projektkonsortien gebildet werden, d.h. es sind auch einzelne Antragsteller mit einer innovativen umwelt- und klimafreundlichen Lösung zulässig. Darüber hinaus ist die LIFE-Förderquote mit mindestens 60 Prozent besonders attraktiv. Förderfähig sind u.a. Kosten für Investitionen, Personal, Verbrauchsmittel, Reisen sowie externe Dienstleistungen. Die Fördersumme variiert je nach Call und Themenschwerpunkt. Die Projektlaufzeit dauert für gewöhnlich zwei bis fünf Jahre. In gut begründeten Einzelfällen ist eine Projektlaufzeit von bis zu zehn Jahren möglich.

Wie sieht der Antragsprozess aus?

Die CINEA ruft jährlich zur Bewerbung um eine LIFE-Förderung auf. Der diesjährige Bewerbungszeitraum für die vier Teilprogramme ist seit Mitte April offen. Anträge um eine LIFE-Förderung sind grundsätzlich über das Onlineportal für EU-Förderungen einzureichen und umfassen zwischen 45 und 65 Seiten. Hierbei ist das Antragsverfahren meist einstufig, den Gutachtern ist der ausgearbeitete Antrag vorzulegen. Einige themenspezifische Calls hingegen sehen ein zweistufiges Antragsverfahren vor, wobei in einem ersten Schritt eine Skizze erforderlich ist. Erst nach einer positiven Begutachtung fordert die CINEA den Vollantrag an. Dieser umfasst bis zu 120 Seiten.

Bewerben können sich private oder öffentliche Rechtspersönlichkeiten innerhalb der EU, Antragsteller aus einem zum LIFE-Programm assoziierten Drittstaat oder auch eine Rechtspersönlichkeit, die nach Unionsrecht bzw. dem Recht einer internationalen Organisation gegründet wurden.

Welche Projekte werden von LIFE gefördert?

LIFE fördert über sogenannte maßnahmenbezogene Zuschüsse verschiedene Arten von Projekten. Dabei unterscheidet die CINEA nach sechs Kategorien von Projekten, die im Rahmen einer LIFE-Förderung umgesetzt werden können. So gibt es themenspezifische Projektaufrufe zur Umsetzung von Standard Action Projects (SAP), Strategic Nature Projects (SNAP), Strategic Integrated Projects (SIP), Technical Assistance Projects (TA) sowie Other Action Grants und Operation Grants für die Umsetzung aller anderer Projektmaßnahmen.

Standard Action Projects (SAP)

Die Mehrheit der über LIFE-Fördermittel finanzierten Projekte bildet Standard Action Projects (SAP) ab. Diese Art von Projekten beschreibt alle anderen Projekte, die nicht unter die Strategischen Integrierten Projekte, strategische Naturprojekte oder Projekte der technischen Hilfe fallen und die die spezifischen Ziele des LIFE-Programms verfolgen. Hierbei beträgt der Fördersatz in der Regel 60%.

Strategic Nature Projects (SNAP)

Hierunter fallen Projekte, die die Verwirklichung der Ziele der Union in den Bereichen Natur und biologische Vielfalt unterstützen, indem sie kohärente Aktionsprogramme in den Mitgliedstaaten durchführen, um diese Ziele und Prioritäten in andere Politiken und Finanzierungsinstrumente einzubeziehen, u.a. durch die koordinierte Umsetzung des Aktionsrahmens (gemäß Richtlinie 92/43/EWG).

Strategic Integrated Projects (SIP)

Hierbei handelt es sich um Projekte, mit denen auf regionaler, multiregionaler, nationaler oder transnationaler Ebene Umwelt- oder Klimastrategien sowie -aktionspläne umgesetzt werden, die von den Behörden der Mitgliedstaaten entwickelt wurden und durch spezifische Umwelt-, Klima- oder einschlägige Energievorschriften oder -politik der Union vorgeschrieben sind. Dabei wird sichergestellt, dass die Interessengruppen einbezogen werden und die Koordinierung mit und Mobilisierung von min. einer anderen Finanzierungsquelle auf Unionsebene, auf nationaler oder privater Ebene gefördert wird.

Technical Assistance Projects (TA)

In dieser Kategorie werden Projekte gefördert, die den Aufbau von Kapazitäten für die Teilnahme an Standardmaßnahmenprojekten, strategische Naturprojekte und strategisch integrierte Projekte unterstützen. Genauso fällt darunter die Vorbereitung des Zugangs zu anderen Finanzierungsinstrumenten der Union sowie anderen Maßnahmen, die das Upscaling oder die Wiederholung von bereits geförderten Projekten verfolgen. Diese Art von Projekten kann ebenso den Aufbau von Kapazitäten im Zusammenhang mit den Tätigkeiten von Behörden der Mitgliedstaaten für eine effektive Teilnahme am LIFE-Programm umfassen.

Other Action Grants

Hinzu kommen Maßnahmen, die der allgemeinen Zielerreichung des LIFE-Programms dienlich sind. Hierunter fallen Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen, die auf den Aufbau von Kapazitäten, die Verbreitung von Informationen und Kenntnissen sowie die Sensibilisierung zur Unterstützung des Übergangs zu erneuerbaren Energien und einer höheren Energieeffizienz abzielen. (Der Fördersatz liegt in der Regel bei 95%).

Operation Grants

Darunter sind Zuschüsse zur Unterstützung der Arbeit von gemeinnützigen Organisationen zu verstehen. Diese sind oftmals an der Entwicklung, Durchführung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften sowie der Politik der Union beteiligt und in erster Linie im Bereich des Umweltschutzes oder der Klimapolitik, einschließlich der Energiewende tätig. Gefördert werden ausschließlich Projekte, die im Einklang mit den Zielen des LIFE-Programms sind.

Welche Fördermöglichkeiten bietet LIFE?

Die Förderung von Projekten erfolgt hauptsächlich durch Zuschüsse oder die Vergabe von öffentlichen Aufträgen, wobei die Höhe der Förderung von der Art der geplanten Maßnahmen abhängig ist. In der Regel beträgt die Höhe der Förderung bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Projekte im Teilprogramm „Naturschutz und Biodiversität“ erhalten eine Finanzierung in Höhe von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Im 4. Teilprogramm „Grüne Energiewende“ beträgt die Höhe der Förderung für Projekte sogar bis zu 95 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit dem Zuschuss der EU ist zu Beginn der Projektdauer zu rechnen.

Wann kann ich mich bewerben?

Je nach Call und Projektvorhaben variieren die Antragsfristen. Für Strategic Integrated Projects (SIPs) ist das Antragsverfahren zweistufig, wobei Skizzen bis zum 5. September 2023 eingereicht werden müssen. Für Vollanträge ist die Bewerbungsfrist der 5. März 2024. Der 6. September 2023 markiert die Abgabefrist für Standard Action Projects (SAPs) in den Themenbereichen Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität sowie Natur und Biodiversität. Projektanträge, die sich um eine Förderung im Bereich Technische Hilfe für Replikation, Ad-hoc-Prioritäten im Bereich der Gesetzgebung und Politik sowie Technische Hilfe für die Vorbereitung von SIPs und SNAPs müssen bis spätestens 7. September 2023 eingereicht werden. Darüber hinaus sollten sich Antragsteller mit Projektvorhaben, die den Standard Action Projects zum Thema Klimawandel und Anpassung zugeordnet werden, den 21. September 2023 als Abgabefrist im Kalender notieren. Schließlich endet am 16. November 2023 die Abgabefrist für Projektanträge im Teilprogramm „LIFE-Aktionszuschüsse für den Übergang zu sauberer Energie“.

Wie wird LIFE umgesetzt?

Die Durchführung des Programms erfolgt auf Grundlage mehrjähriger Arbeitsprogramme mit einer Laufzeit von vier oder auch drei Jahren. Im Rahmen dieser Unterlagen veröffentlicht die EU-Kommission jährliche Projektaufrufe zur Einreichung von Vorschlägen für die einzelnen Teilprogramme von LIFE. Diese sind im Portal für Finanzierungen und Ausschreibungen der EU zu finden. Welche Projektaufrufe gibt es in diesem Jahr? Wir haben einige besonders interessante Calls für Sie herausgesucht:

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Zusammenfassung:

LIFE ist ein Förderinstrument der EU-Kommission in den Bereichen Umwelt-, Klima- und Naturschutz sowie Energiewende. LIFE-Projekte sollen zur Umsetzung, Aktualisierung und Entwicklung der europäischen Umwelt- und Klimapolitik sowie der entsprechenden Gesetzgebung beitragen. Ziel der EU-Kommission ist, EU-weit umweltfreundliche, innovative Produkte, relevante Verfahren und Dienstleistungen sowie Best Practices zu etablieren und die entsprechende Politik- und Verwaltungspraxis weiterzuentwickeln.

Erwecken Sie Ihre grüne Umweltinnovation zum LEBEN und nutzen Sie die Möglichkeiten dieses einzigartigen Förderprogramms.

Wir beraten Sie gerne und stehen Ihnen auch während des Antragsverfahrens mit Rat und Tat zur Seite!

 
     

 

 

Autorin: Christina Tanosova

Christina Tanosova

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Christina Tanosova

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Als Fördermittelberaterin unterstütze ich das Team für internationale Fördermittel der EurA. Schon in meinem Studium der Staatswissenschaften und Internationalen Beziehungen hat mich die Förder- und Investitionspolitik der Europäischen Union ganz besonders interessiert. Ich bringe langjährige Berufserfahrung und interdisziplinäres Wissen in der Beantragung, Koordinierung und Umsetzung von europäischen sowie nationalen Förderprojekten mit. Ich berate Sie gerne zu internationalen Fördermöglichkeiten und stehe bei Fragen zu Ihrem Projektvorhaben bereit. Lassen Sie uns gemeinsam Ihren Innovationsprozess von der ersten Idee bis hin zur Vermarktung beschreiten!
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