Der zweite Förderaufruf der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) ist gestartet. Für Unternehmen und Forschungseinrichtungen eröffnet sich damit erneut die Möglichkeit, Dekarbonisierungs- und CCU/CCS-Projekte mit hohen staatlichen Zuschüssen umzusetzen. Projektskizzen können bis zum 28. Februar 2026 eingereicht werden.

Der laufende Aufruf ist für viele Unternehmen besonders relevant, da er stärker auf umsetzungsreife Projekte mit messbarer CO₂-Minderung ausgerichtet ist und Planungssicherheit für große Investitions- und Innovationsvorhaben bietet.

Was ist der zweite Förderaufruf der BIK?

Mit der BIK unterstützt der Bund gezielt die Transformation energie- und emissionsintensiver Industrien. Der zweite Förderaufruf knüpft an die Erfahrungen aus dem ersten Aufruf an und setzt klare Schwerpunkte:
  • Fokus auf reife, wirtschaftlich tragfähige Projekte
  • Nachvollziehbare und dauerhafte CO₂-Minderungswirkung
  • Attraktive Fördervolumina für Investitions- und Innovationsvorhaben
Gefördert werden Projekte in zwei Modulen: - Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie - Modul 2: Carbon Capture and Utilisation / Storage (CCU/CCS)

Wer sollte den zweiten BIK-Förderaufruf nutzen?

Der aktuelle Förderaufruf richtet sich insbesondere an:
  • Industrieunternehmen mit konkreten Transformations- oder Investitionsplänen
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die größere Dekarbonisierungsvorhaben realisieren möchten
  • Große Unternehmen mit energie- und emissionsintensiven Prozessen
  • Forschungseinrichtungen und Konsortien mit industrienaher Anwendung
  • Unternehmen mit schwer vermeidbaren Emissionen, für die CCU/CCS relevant ist
Wichtig: Die Projekte müssen in Deutschland umgesetzt werden. Eine Antragstellung ist ausschließlich innerhalb des laufenden Förderaufrufs möglich.

Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie – was wird gefördert?

Im zweiten Förderaufruf von Modul 1 können Unternehmen bis zum 28.02.2026 erneut Projektskizzen einreichen. Der Aufruf umfasst weiterhin die relevanten Teilmodule für Investitions- und Forschungsvorhaben.

Typische Fördergegenstände

Im Fokus stehen insbesondere:
  • Elektrifizierung industrieller Prozesse
  • Einsatz erneuerbarer Energien und Wasserstoff
  • Ersatz fossiler Energieträger
  • Prozess- und Effizienzinnovationen
  • Demonstrations- und Pilotanlagen

Entscheidend ist, dass die Projekte eine messbare, dauerhafte und nachvollziehbare CO₂-Reduktion erzielen.

Förderkonditionen in Modul 1
  • Nicht rückzahlbare Zuschüsse
  • Mindestinvestitionsvolumen bei Investitionsvorhaben:
    • 500.000 € für KMU
    • 1 Mio. € für größere Unternehmen
  • Kein Mindestvolumen für Forschungsvorhaben
  • Fördervolumen von bis zu 35 Mio. € pro Vorhaben
  • Zweistufiges Verfahren: Projektskizze → Vollantrag

Modul 2: CCU und CCS – wann lohnt sich eine Antragstellung?

Auch Modul 2 (CCU/CCS) ist im zweiten Förderaufruf geöffnet. Es richtet sich gezielt an Unternehmen, bei denen Emissionen technisch oder wirtschaftlich nicht vollständig vermeidbar sind – etwa in der Zement-, Kalk-, Chemie- oder Abfallwirtschaft.

Warum der zweite Aufruf für CCU/CCS besonders relevant ist
  • CCU/CCS-Projekte sind komplex und langfristig angelegt
  • Der zweite Aufruf bietet mehr Klarheit zu Anforderungen und Bewertung
  • Unternehmen können Projekte strategisch frühzeitig platzieren

Zentrales Bewertungskriterium

Ein wesentliches Kriterium ist das Verhältnis von beantragter Förderung zu den bis 2035 eingesparten CO₂-Mengen. Eine fundierte Projektlogik und belastbare Annahmen sind daher entscheidend.

Förderrahmen in Modul 2
  • Investitionsvorhaben: bis zu 30 Mio. €
  • F&E- und Innovationsprojekte: bis zu 35 Mio. €
  • Förderquote: ca. 30–60 %
  • Betreuung durch den Projektträger Jülich (PtJ)

Fristen und nächster Schritt

Die Einreichfrist für Projektskizzen endet am 28. Februar 2026. Unternehmen, die diesen Termin verpassen, müssen auf zukünftige – aktuell noch nicht terminierte – Förderaufrufe warten.
Gerade bei komplexen Vorhaben empfiehlt es sich, frühzeitig mit der inhaltlichen und strategischen Vorbereitung zu beginnen.

Fazit: Warum jetzt handeln?

Der zweite Förderaufruf der BIK ist für viele Unternehmen die entscheidende Einstiegschance, um geplante Dekarbonisierungs-, Innovations- oder CCU/CCS-Projekte umzusetzen. Wer jetzt aktiv wird, kann Förderfähigkeit gezielt absichern und Projekte strategisch positionieren.

Häufige Fragen zum zweiten BIK-Förderaufruf (FAQ)

Bis wann kann ich eine Projektskizze einreichen?
Bis zum 28.02.2026.

Was ist der Unterschied zwischen Modul 1 und Modul 2?
Modul 1 fördert klassische Dekarbonisierungsmaßnahmen, Modul 2 richtet sich an CCU/CCS-Projekte bei unvermeidbaren Emissionen.

Wie hoch ist die maximale Förderung?
Je nach Modul und Vorhaben bis zu 35 Mio. €.

Ist eine Förderberatung sinnvoll?
Ja, insbesondere bei komplexen oder investitionsintensiven Projekten erhöht eine strukturierte Vorbereitung die Erfolgschancen deutlich.

Sie planen ein Projekt im Rahmen der BIK?
Die Expert:innen der EurA AG begleiten Sie von der ersten Idee über die Projektskizze bis zum Vollantrag – strategisch, förderlogisch und praxisnah.

 

Autor: David Kroneder

David Kroneder

Ihre Kontaktperson
David Kroneder

Sie wollen mehr über das Thema erfahren? Buchen Sie jetzt einen Termin.

Sie sind Unternehmer und wollen Ihre Visionen und Entwicklungen voranbringen? Sie kommen aus der Forschung und haben spannende Ideen/Projekte? Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Marktführer von morgen dabei zu begleiten, Ideen für Innovationen zu generieren, neue Produkte und Services zu entwickeln und diese international zu vermarkten. Dabei stehen Sie und Ihr Vorhaben stets im Mittelpunkt. Ich freue mich auf Ihre Anfrage!
chat-icon

EurA AG
Max-Eyth-Straße 2
73479 Ellwangen

T- 079619256-0
info@eura-ag.com