- Olga Schmidt
- 12.12.25
- 2 min
- Erfolgsfaktor Nachhaltigkeit
Ihre Kontaktperson
David Kroneder
Der zweite Förderaufruf der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) ist gestartet. Für Unternehmen und Forschungseinrichtungen eröffnet sich damit erneut die Möglichkeit, Dekarbonisierungs- und CCU/CCS-Projekte mit hohen staatlichen Zuschüssen umzusetzen. Projektskizzen können bis zum 28. Februar 2026 eingereicht werden.
Der laufende Aufruf ist für viele Unternehmen besonders relevant, da er stärker auf umsetzungsreife Projekte mit messbarer CO₂-Minderung ausgerichtet ist und Planungssicherheit für große Investitions- und Innovationsvorhaben bietet.
Im zweiten Förderaufruf von Modul 1 können Unternehmen bis zum 28.02.2026 erneut Projektskizzen einreichen. Der Aufruf umfasst weiterhin die relevanten Teilmodule für Investitions- und Forschungsvorhaben.
Typische Fördergegenstände
Im Fokus stehen insbesondere:Entscheidend ist, dass die Projekte eine messbare, dauerhafte und nachvollziehbare CO₂-Reduktion erzielen.
Förderkonditionen in Modul 1Auch Modul 2 (CCU/CCS) ist im zweiten Förderaufruf geöffnet. Es richtet sich gezielt an Unternehmen, bei denen Emissionen technisch oder wirtschaftlich nicht vollständig vermeidbar sind – etwa in der Zement-, Kalk-, Chemie- oder Abfallwirtschaft.
Warum der zweite Aufruf für CCU/CCS besonders relevant istZentrales Bewertungskriterium
Ein wesentliches Kriterium ist das Verhältnis von beantragter Förderung zu den bis 2035 eingesparten CO₂-Mengen. Eine fundierte Projektlogik und belastbare Annahmen sind daher entscheidend.
Förderrahmen in Modul 2Die Einreichfrist für Projektskizzen endet am 28. Februar 2026. Unternehmen, die diesen Termin verpassen, müssen auf zukünftige – aktuell noch nicht terminierte – Förderaufrufe warten.
Gerade bei komplexen Vorhaben empfiehlt es sich, frühzeitig mit der inhaltlichen und strategischen Vorbereitung zu beginnen.
Der zweite Förderaufruf der BIK ist für viele Unternehmen die entscheidende Einstiegschance, um geplante Dekarbonisierungs-, Innovations- oder CCU/CCS-Projekte umzusetzen. Wer jetzt aktiv wird, kann Förderfähigkeit gezielt absichern und Projekte strategisch positionieren.
Bis wann kann ich eine Projektskizze einreichen?
Bis zum 28.02.2026.
Was ist der Unterschied zwischen Modul 1 und Modul 2?
Modul 1 fördert klassische Dekarbonisierungsmaßnahmen, Modul 2 richtet sich an CCU/CCS-Projekte bei unvermeidbaren Emissionen.
Wie hoch ist die maximale Förderung?
Je nach Modul und Vorhaben bis zu 35 Mio. €.
Ist eine Förderberatung sinnvoll?
Ja, insbesondere bei komplexen oder investitionsintensiven Projekten erhöht eine strukturierte Vorbereitung die Erfolgschancen deutlich.
Sie planen ein Projekt im Rahmen der BIK?
Die Expert:innen der EurA AG begleiten Sie von der ersten Idee über die Projektskizze bis zum Vollantrag – strategisch, förderlogisch und praxisnah.
Autor: David Kroneder
Ihre Kontaktperson
David Kroneder
EurA AG
T- 079619256-0Max-Eyth-Straße 2
73479 Ellwangen
info@eura-ag.com