- Christina Tanosova
- 22.07.24
- 3 min
- Fördermittelberatung, EU-Förderprogramme, EIC Accelerator
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Stefan Durm
Nun wird es ernst: seit Freitag benachrichtigt der EIC die Antragsteller, welche die erste Stufe gemeistert haben. Die Benachrichtigung erfolgt nach dem First-Come-First-Serve-Prinzip und sollten in den nächsten Tagen und Wochen bei den Bewerbern eintreffen. Diese haben dann die Möglichkeit, bis zum 16. Juni 2021 um 17 Uhr einen Vollantrag einzureichen. Sollte die Zeit bis zur Deadline zu knapp sein, so kann auch die zweite Deadline am 06. Oktober 2021 ins Visier genommen werden.
War vergangene Woche noch nur eine textbasierte Vorlage vorhanden, so ist ab sofort das offizielle Antragsportal für die Antragsteller zugängig. Wie bei der Kurzbewerbung beantworten die Antragsteller erneut Fragen in dem KI-unterstützten Portal und kreieren so nach und nach ihren Antrag.
Neben der Live-Schaltung des Tools hat der EIC auch noch erste interessante Statistiken zu den bisherigen Einreichungen veröffentlicht:
Sie haben ein GO erhalten und wünschen sich nun Unterstützung beim Vollantrag? Oder Ihr erster Kurzantrag wurde leider abgelehnt? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
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