Energieeffizienz ist heute nicht nur ein Schlagwort, sondern eine Notwendigkeit für Unternehmen, die sowohl ihre Kosten senken als auch ihren ökologischen Fußabdruck verringern möchten. Ein oft übersehenes, aber äußerst wertvolles Potenzial liegt in der Abwärme, die bei verschiedenen industriellen Prozessen entsteht.

Was ist Abwärme?

Abwärme ist die überschüssige Energie, die bei ganz unterschiedlichen industriellen Prozessen freigesetzt wird – sei es in Form von heißer Luft, Abgasen, Wasserdampf oder bei der Kühlung von Maschinen. Fast alle Fertigungsprozesse erzeugen Abwärme – wertvolle Energie, die häufig einfach in die Atmosphäre abgegeben wird.

Diese Energie kann für andere Prozesse im Unternehmen genutzt werden. So lässt sich beispielsweise die Abwärme einer Produktionsanlage verwenden, um Büros zu beheizen, oder die Wärmeentwicklung eines Kühlsystems kann zur Vorwärmung von Wasser eingesetzt werden. Durch die gezielte Rückgewinnung und Nutzung von Abwärme können Firmen ihren Energieverbrauch erheblich senken und gleichzeitig ihre Nachhaltigkeitsziele vorantreiben.

Schätzungen zufolge können Unternehmen durch effiziente Abwärmenutzung ihren Energieverbrauch um bis zu 30 % reduzieren. Besonders bei energieintensiven Herstellungsverfahren kann dies zu signifikanten Kosteneinsparungen führen, da weniger Primärenergie zugekauft werden muss.

Abwärmequellen: Wo steckt das Potenzial?

Je nach Branche und Anlagentechnologie kann Abwärme in Unternehmen auf vielfältige Weise entstehen und genutzt werden. Folgende Prozesse können als Abwärmequelle dienen:
  • Druckluft
  • Trocknungsanlagen
  • RTL-Anlagen (regenerative thermische Luftvorwärmer) als reversible Wärmeübertrager
  • Kältesysteme
  • Abgase von Verbrennungssystemen
  • Thermische Nachverbrennung
  • Prozessluft
  • Dampf und Brüden (Schwaden)
  • Kraft-Wärme-Kopplung
  • Abwasser

EurA AG: Ihr Partner für Abwärmelösungen

Im Umgang mit Abwärme können Firmen nicht nur von Einsparungseffekten profitieren, sondern müssen auch gesetzliche Anforderungen erfüllen: Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 2,5 GWh sind laut § 17 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) verpflichtet, ihr Abwärmepotenzial zu erheben und bis 31. Dezember 2024 an die Abwärmeplattform zu melden. 

Die EurA AG bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei der Ermittlung, Erfassung und Eintragung von Abwärmepotentialen. Unser Expertenteam steht Ihnen zur Seite, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch echte Einsparungen und Effizienzsteigerungen ermöglichen. Nehmen Sie unsere Energieberatung in Anspruch: Lassen Sie uns gemeinsam die Möglichkeiten der Abwärmenutzung erkunden und Ihr Unternehmen auf den Weg zur Energieeffizienz bringen.

 

Text: Mathias Wendt

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