Als eines von drei Förderprogrammen des European Innovation Council (EIC) konzentriert sich der EIC Transition auf eine ganz besondere Phase im Prozess einer Innovationsentwicklung. Das Förderprogramm zielt ab auf die Auseinandersetzung, Reifung sowie Validierung einer neuartigen technologischen Anwendung bis hin zur Entwicklung eines nachhaltigen Geschäftsmodells und dessen Vermarktung. Der EIC Transition fungiert als Übergangsprogramm und unterstützt ausschließlich Projektvorhaben, die an ein vorangegangenes EU-Förderprojekt anknüpfen.

Themen und Bewerbungsfrist 2024

In diesem Jahr haben alle Interessenten einmalig die Möglichkeit, sich für eine Förderung durch das EIC Transition Programm zu bewerben. Anders als im letzten Jahr ist die Antragstellung nur im Rahmen eines themenoffenen Calls möglich. Die Frist für die Einreichung von Anträgen endet in diesem Spätsommer am 18. September 2024.

Bis zu 2,5 Millionen Euro bei einer Förderquote von 100 Prozent

Insgesamt hält der EIC Transition in diesem Jahr 94 Millionen Euro für die Förderung von bahnbrechenden Projekten bereit. Bei einer erfolgreichen Bewerbung ist eine Förderung zwischen 0,5 und 2,5 Millionen Euro bei einer attraktiven Förderquote von 100 Prozent möglich. Die Projektlaufzeit beträgt im EIC Transition i.d.R. ein bis drei Jahre. Neben einer finanziellen Unterstützung können sich erfolgreiche Projektträger über den Zugang zu hilfreichen Dienstleistungen und Matchmaking-Events freuen.

Weiterhin eröffnet eine Förderzusage im EIC Transition Möglichkeiten zu anderen lukrativen Fördermitteln, etwa zu den EIC Booster Grants, in Höhe von maximal 50.000 Euro. Diese können herangezogen werden, um ergänzende Aktivitäten, beispielsweise zur Vorbereitung der Kommerzialisierung oder auch für Portfolioaktivitäten herangezogen werden. Nach erfolgreichem Projektabschluss qualifizieren sich die Projekte darüber hinaus für das Schnellverfahren des EIC Accelerators, dem Förderprogramm für marktnahe Weiterentwicklung und Kommerzialisierung. Die Bewerbung um eine Förderung aus dem EIC Transition bringt somit neben finanziellen, weitaus mehrere Vorteile mit sich und lohnt sich nicht nur kurz- sondern auch langfristig für Ihr Projektvorhaben.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Finanziert werden Innovationsaktivitäten, die über den experimentellen Grundsatzbeweis im Labor hinausgehen (Technology Readiness Level TRL 3). Demnach wird die Reifung und Validierung einer neuartigen Technologie, beispielsweise durch den Einsatz von Prototypen, Formulierungen, Modellen, Nutzertests oder anderen Validierungstests unterstützt (TRL 4). Auch die Untersuchung und Entwicklung eines nachhaltigen Geschäftsmodells und die Vermarktung der technologischen Innovation spielt eine Rolle. Die aus dem EIC Transition geförderten Übergangsprojekte sollten sich in ausgewogener Weise sowohl mit der Technologie- als auch mit der Markt- und Geschäftsentwicklung befassen. Dabei können wiederholende Lernprozesse auf Grundlage früher Kunden- oder Nutzerfeedbacks eingeschlossen sein.

Wer kann sich bewerben?

Für die Bewerbung ist wichtig, dass die Weiterentwicklung der Technologie auf Ergebnissen beruht, die in vorangegangenen EU-Förderprojekten erzielt wurden. Hierbei kommen beispielsweise geförderte Projektvorhaben im EIC Pathfinder, European Research Council oder European Defence Fund (EDF) in Betracht. Bewirbt man sich auf Basis eines laufenden Förderprojekts, ist die Bewerbung um eine Finanzierung aus dem EIC Transition erst nach einer Projektlaufzeit von zwölf Monaten möglich. Erfolgt die Bewerbung auf Grundlage eines abgeschlossenen Förderprojekts, muss die Antragstellung innerhalb von zweieinhalb Jahren nach Abschluss des vorangehenden Projekts erfolgen. Auch Antragsteller, die zuvor nicht Teil eines vorangehenden Förderprojekts waren, haben im EIC Transition die Möglichkeit, sich mit ihrem Projektvorhaben zu bewerben. Hierbei ist erforderlich, dass diese über die Rechte und Pflichten an der bestehenden technologischen Projektgrundlage verfügen.

Die Bewerbung ist grundsätzlich für einzelne juristische Personen, z.B. Start-ups, KMU oder Forschungseinrichtungen aus einem EU-Mitgliedstaat bzw. assoziierten Land, beispielsweise Norwegen, Island, Israel oder Georgien möglich. Kleine und große Konsortien mit zwei oder bis zu fünf unabhängigen Partnern auch verschiedenen EU-Ländern oder assoziierten Staaten sind ebenfalls antragsberechtigt. Verbundpartner sind beispielsweise Start-ups, KMU, Forschungseinrichtungen oder auch Konzerne sowie potenzielle Kunden und Endverbraucher (z.B. Krankenhäuser, Versorgungsunternehmen oder Regulierungsbehörden).

Wie erfolgt die Bewerbung?

Die Bewerbungsunterlagen umfassen i.d.R. 20 DIN A4-Seiten und müssen spätestens zur Antragsfrist ausschließlich digital über das Onlineportal der EU-Kommission für die Beantragung von finanziellen Mitteln eingereicht werden. Für die Beurteilung der Anträge sind Experten des EIC zuständig, wobei eine Rückmeldung meist innerhalb von neun Wochen erfolgt. Im Falle einer positiven Rückmeldung werden die Bewerber zu einem Interview mit einer sechsköpfigen Jury eingeladen. Zwischen der Bewerbungsfrist und dem Projektstart liegen i.d.R. acht Monate.

EIC Transition Open Call

Die diesjährige Ausschreibung des EIC Transition ist themenoffen. Thematisch sind keine Grenzen gesetzt, so dass Projekte aus den Bereichen Wissenschaft, Technologie oder Anwendung eingereicht werden können. Wichtig ist, dass sich die Projekte gleichermaßen mit Technologie- und Marktentwicklung beschäftigen. Der EIC Transition zielt ab auf Projekte, die a) eine Technologie, die sich in der geplanten Anwendung bewährt hat und b) ein Geschäftsmodell mit einem Businessplan für die endgültige Entwicklung der technologischen Innovation und Marktreife erarbeitet haben.

Zusammenfassung

Der EIC Transition fördert die Weiterentwicklung und Demonstration neuartiger Technologien (TRL 4 bis 6), die im Rahmen eines vorangehenden EU-Förderprojekts konzipiert und validiert wurden. Das Förderprogramm unterstützt zudem die Geschäfts- und Marktentwicklung der technologischen Innovation. Projektvorhaben werden dabei mit bis zu 2,5 Millionen Euro bei einer Quote von 100 Prozent gefördert.

Bringen Sie Ihre technologische Innovation aus den Kinderschuhen heraus ins Stadium der Kommerzialisierung – mit unserer Unterstützung. Wir beraten Sie gerne zu Ihrer Projektidee und stehen Ihnen während des Antragsverfahrens zur Seite.

Sie sind sich unsicher, zu welchen Projektaufruf Sie sich bewerben sollen? Ob EIC Pathfinder, Transition oder Accelerator, wir beraten Sie gerne.

 

Text: Christina Tanosova

Stefan Durm

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Stefan Durm

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Ich bin seit rund zehn Jahren erfolgreich in internationalen Projekten zuhause. Ich habe sowohl internationale Forschungskonsortien gestaltet und koordiniert, als auch mehr als 50 Business Pläne für hochinnovative Deeptech-Startups (mit-)entwickelt und erfolgreich umgesetzt. Um dieses Wissen immer weiter zu schärfen, bin ich Gründungsmitglied des Europäischen Verbands der Innovationsberater (EAIC) und vertrete dort EurA. Bei Fragen zu internationalen Förderprojekten bin ich somit immer eine sehr gute erste Anlaufstelle.
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