- Ralph Hirschberg
- 10.09.24
- 2 min
- Mobilität
Ihre Kontaktperson
Dr. Greta Maroun
Fachkräftemangel, Strukturwandel und die Energiewende sind drei Schwergewichte, mit denen nicht nur Nordrhein-Westfalen zukünftig zu kämpfen haben wird. Gerade der Kohleausstieg trifft das Bundesland besonders stark, sodass ein drastisches Umdenken und tiefgreifende Umstrukturierungen erforderlich sind. Seit März 2023 gibt es nun bis zu 800.000 Euro Förderung für innovative Start-ups, deren Technologien einen Bezug zu Nachhaltigkeit und Umweltschutz haben. Das Programm „Grüne Gründungen.NRW“ soll umweltfreundlichen Start-ups helfen schneller Fuß zu fassen. Erfreulicherweise werden dabei auch digitale Innovationen berücksichtigt. Digitale Innovationen werden dabei ebenso berücksichtigt wie klassische FuE-Entwicklungen. Die Mittel stammen vom Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), welcher bis 2027 zusammen mit dem Just Transition Fund (JTF) insgesamt 4,2 Milliarden Euro in NRW mittels eines umfangreichen Maßnahmenpaket investiert, um die Wirtschaft des Bundeslandes nachhaltig zu stärken (s. Infografik).
Gefördert werden „grüne“ Technologien, Verfahren und Dienstleistungen, die zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung, zum Umweltschutz, zur Schonung von Ressourcen sowie zum Erhalt der Biodiversität beitragen. Dazu zählen Projekte, die ein hohes Innovations- und Anwendungspotenzial aufweisen und einen Beitrag zur Transformation in Richtung einer Green Economy leisten. Mit dem Förderaufruf sollen insbesondere Innovationen von Start-ups in den acht Teilmärkten der Umweltwirtschaft unterstützt werden:
Die Förderung ist begrenzt auf die Entwicklung und Fertigung eines Prototyps, auf dessen Erprobung und ggf. die anschließende Verfeinerung. Hierbei kann es sich um technische Lösungen als auch Prozessinnovationen oder digitale Anwendungen (z.B. Apps) handeln.
Förderfähige Kosten sind investive, Reise-, Personal- und Fremddienstleistungskosten (z. B. begleitende Beratungsleistungen), die mit der Entwicklung und Testung des Prototyps im direkten Zusammenhang stehen. Dazu zählen auch die Anmietung von Laborräumlichkeiten.
Die Gesamtfördersumme pro Projekt beträgt dabei maximal 800.000 Euro mit Förderquoten zwischen 80 % (Kleinunternehmen) und 90 % (Kleinstunternehmen). Projekte können maximal auf drei Jahre ausgelegt sein und erst nach Zuwendungsbescheid begonnen werden.
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen mit Sitz in NRW,
Ebenfalls antragsberechtigt sind kleine Unternehmen mit Sitz in der EU, wenn sie ihr Projekt in NRW durchführen und verwerten.
Verbundvorhaben mit Forschungseinrichtungen, Vereine etc. sind möglich. Dabei müssen jedoch 75 % der Gesamtförderung beim Unternehmenspartner liegen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut, d.h. zunächst wird eine Skizze digital eingereicht. Falls diese positiv begutachtet wird, darf ein Vollantrag geschrieben und eingereicht werden.
Drei Termine sind derzeit als Frist zur Skizzeneinreichung veröffentlicht:
Der Umfang der Skizze umfasst etwa zehn bis 15 Seiten und muss zusätzlich einen detaillierten Kosten- und Arbeitsplan, sowie Auskünfte über Vermögen und Ertrag der Start-ups beinhalten, um die finanzielle Absicherung des Eigenanteils darzustellen.
Bei EurA verfügen wir über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Beantragung von öffentlichen Fördermitteln für Innovationsprojekte. Wir unterstützen Start-ups und Kleinunternehmen im gesamtem Innovationsprozess. Bei Ihrem grünen Innovationsvorhaben können wir Sie von der Erstellung der Antragsunterlagen bis hin zur Abrechnung der Fördergelder begleiten. Unsere Experten für Nachhaltigkeit, Recycling, Klimaschutz, Mobilität und viele weitere Innovationsthemen beraten Sie gerne. Zum neuen Förderprogramm für grüne Startups in NRW können Sie sich jederzeit an unsere Niederlassung in Aachen wenden.
Autorin: Dr. Greta Maroun
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Dr. Greta Maroun
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