Wie Sie bis zu 50 Prozent Ihrer Investitionskosten von der Europäischen Union, Bund oder Länder erstattet bekommen? Wir zeigen wie es geht.

Neben Förderdarlehen und Bürgschaften unterstützen die Europäische Union, Bund und Länder Unternehmen und Existenzgründer bei der Finanzierung von geplanten Investitionen durch verlorene Zuschüsse; d.h. nicht rückzahlbare Zuschüsse.

In mehr als 140 Förderprogrammen können Unternehmen (förderfähige) Investitionskosten für folgende Maßnahmen mit bis zu 50 Prozent erstattet bekommen.

  • Errichtung, Erwerb oder Erweiterung von Betriebsstätten

  • Diversifizierung der Produktion

  • Änderung des Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte

  • Maßnahmen zur Reduzierung des CO2 Ausstoßes

  • innovative, die Umwelt entlastende, großtechnische Anlagen mit Demonstrationscharakter

Es gilt als unternehmerische Pflicht, diese Zuschüsse zu nutzen. Da es sich bei Investitionssubventionen um Steuermittel handelt, schützt der Staat sich vor Missbrauch durch zahlreiche Regeln und bürokratische Hürden, die es zu berücksichtigen gilt.

Wie können Sie die Zuschüsse mit gutem Gefühl und effektiv nutzen?

7 Schritte zur Investitionsförderung

 

  1. Definition der Maßnahme & Investitionsplan

    Im ersten Schritt ist die Maßnahme zu definieren und ein ganzheitlicher Investitionsplan aufzustellen, der in der Folge als Berechnungsgrundlage für die mögliche Fördersumme dient. Hierbei sind alle relevanten Investitionskosten, beginnend bei Planungsleistungen bis hin zum Maßnahmenabschluss zu berücksichtigen. Die Projektlaufzeit beträgt i.d.R. bis zu 2 Jahre.

  2. Identifizierung von Förderprogrammen & Standortwahl

    Die Höhe des Investitionszuschusses hängt häufig vom Investitionsstandort ab, da manche Förderprogramme nur in strukturschwachen Gebieten oder Sonderfördergebieten greifen. Je nach Größe des Vorhabens sind auch die verschiedenen Gebietskörperschaften in die Förderentscheidung einzubeziehen.


  3. Finanzierungsplan

    Der Finanzierungsplan stellt dar, wie die Maßnahme finanziert werden soll. Neben Eigenkapital und Mitteln aus dem laufenden Cash-Flow kann der Fremdkapitalanteil durch Zuschüsse minimiert werden. Für die Bewilligung von Investitionszuschüssen ist es von entscheidender Bedeutung, dass ein Vorhaben komplett durchfinanziert ist.

  4. Antragstellung

    Abhängig vom Projektvolumen gehen der Antragstellung verschiedene Gespräche mit Projektträgern und Geldgebern voraus, bei welchen das Maßnahmenpaket festgezurrt wird.
    Generell ist darauf zu achten, dass der formale Förderantrag immer vor Beginn der Umsetzung der Maßnahme erfolgt. Häufig kann im Zuge der formalen Antragstellung aber auch ein förderunschädlicher, vorzeitiger Projektbeginn erwirkt werden. Denn nicht selten gehen mehrere Monate ins Land bis der Zuwendungsbescheid erstellt und dem Unternehmen übermittelt wird.

  5. Zuwendungsbescheid

    Liegt der Zuwendungsbescheid vor, können in der Regel erste Mittelabrufe gemacht werden.

  6. Beschaffungsmanagement

    Die Beauftragung und Bestellung von Subventionsleistungen bzw. Produkten unterliegt umfangreichen und speziellen Regeln; beginnend bei der Lieferantenauswahl bis hin zur buchhalterischen Behandlung der geförderten Investitionsgüter.
    In diesem Zusammenhang ist ein förderunschädlicher, vorzeitiger Maßnahmenbeginn hilfreich, da Sie dann auch vor Bewilligung der Maßnahme Bestellungen auslösen können.

  7. Verwendungsnachweis

    Nach Abschluss eines Investitionsprojektes ist ein inhaltlicher und zahlenmäßiger Verwendungsnachweis zu erstellen und abzugeben. Nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises gilt das Vorhaben als abgeschlossen.
    Zu beachten ist, dass geförderte Investitionsvorhaben während einer mehrjährigen Zweckbindungsfrist geprüft werden können. Die öffentliche Hand beteiligt sich an Investitionsvorhaben mit dem Ziel, einen Wirtschaftsstandort zu stärken und dort für den Erhalt und den Ausbau von Arbeitsplätzen zu sorgen. So ist zum Beispiel der Nachweis der Arbeitsplätze über einen längeren Zeitraum zu melden.

Risiken von geförderten Investitionsprojekten

Werden bei der Umsetzung Förderrichtlinien nicht komplett eingehalten, besteht die Gefahr des Widerrufs des Zuwendungsbescheides, was die Rückzahlung der Zuschüsse zur Folge hat. Bei Investitionsvorhaben mit größerem Volumen kann eine Rückforderung bereits ausbezahlter Zuschüsse vor allem bei kleinen- und mittleren Unternehmen (KMUs) zu gefährlichen Liquiditätssituationen führen.

Wo gibt es Unterstützung?

Wenn Sie daran interessiert sind, bis zu 50 Prozent Ihrer Investitionskosten erstattet zu bekommen, und eine helfende Hand bei den zahlreichen Regeln und bürokratische Hürden benötigen, schreiben Sie uns jetzt an. Mehr Informationen zu unserer Fördermittelberatung erhalten außerdem Sie hier.

Wir begleiten Sie gerne von Anfang an!

 

Autor: Thomas Schneider

Michael Maier

Ihre Kontaktperson
Michael Maier

Sie wollen mehr über das Thema erfahren? Buchen Sie jetzt einen Termin.

Seit knapp zehn Jahren bin ich bei der EurA AG tätig und begleite Unternehmen von der Ideenfindung über die Vernetzung und Projektkonzeption hin zur Beantragung und Abwicklung von nationalen und internationalen FuE-Projekten. Ich habe Energietechnik studiert und leite seit 2019 das Projektteam „IKT & Energie“. Im Team verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz. Das heißt, ausgehend von der FuE-Roadmap unserer Kunden ist unser Ziel die idealen Förderprogramme zu identifizieren und die Projekte gemeinsam auszuarbeiten. Der Kunde steht hierbei im Mittelpunkt unseres langfristigen und nachhaltigen Beratungsansatzes. Als BAFA-gelisteter Energieberater unterstütze ich Unternehmen auch bei den Themen Energieeffizienz und Investitionen in energieeffiziente Anlagen und Prozesse.
chat-icon

EurA AG
Max-Eyth-Straße 2
73479 Ellwangen

T- 079619256-0
info@eura-ag.com