- Fabian Balle
- 06.09.24
- 1 min
- Fördermittelberatung, Top-Artikel, Landesprogramme,
Ihre Kontaktperson
André Felber
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) bietet eine umfangreiche Förderung zur Markteinführung von innovativen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen. Diese Unterstützung ist besonders wertvoll für Unternehmen, die ihre Forschung und Entwicklung (FuE) erfolgreich abgeschlossen haben und nun die Markteinführung planen.
Bevor ein Unternehmen eine Innovation auf den Markt bringt, ist es entscheidend, die Erfolgsaussichten und Marktchancen gründlich zu bewerten. Hier unterstützt das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch gezielte Fördermaßnahmen bei der Markteinführung. Dazu gehören Innovationsberatung, innovationsunterstützende Dienstleistungen sowie Messeauftritte und die Beratung zu Produktdesign und Vermarktung. Das hilft Unternehmen, ihre Markteintrittsstrategien zu optimieren und die notwendigen Marktanalysen und Vorbereitungen für ihren Markteintritt durchzuführen.
ZIM-Förderung zur Markteinführung auf einen BlickFörderfähige Dienstleistungen
|
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bewilligtem ZIM-Projekt. Die Leistungen zur Markteinführung müssen sich auf dieses Forschungsprojekt beziehen. Je gefördertes FuE-Projekt können bis zu drei Anträge für Leistungen zur Markteinführung gestellt werden. Diese können ab dem Zeitpunkt der Bewilligung eingereicht werden, spätestens aber 12 Monate nach Projektende. Eine Umsetzung der beantragten Leistung ist bis zu 30 Monate nach Projektende möglich.
Zu den förderfähigen Leistungen gehören:
a) InnovationsberatungBeratung und Schulungen, um Wissen und geistiges Eigentum zu erwerben, zu schützen und zu nutzen, sowie relevante Normen und Vorschriften anzuwenden
b) Dienstleistungen zur Innovationsförderung
Marktforschung, Durchführung von Tests und Produktzertifizierungen zur Entwicklung neuer und verbesserter Produkte, Zugang zu Informationsquellen wie Datenbanken, Nutzung/Miete von Büroräumen und Forschungslaboren
c) Messeauftritte und Vermarktungsberatung
Spezifische Unterstützung für das bewilligte Forschungsprojekt, einschließlich Messeauftritten und Beratung bei der Produktgestaltung und Marketingstrategie. Diese Leistungen fallen unter die De-minimis-Regelung.
In ZIM geförderte FuE-Projekte entwickeln neue Produktideen oft bis zu einem prototypischen Reifegrad. Von einer Innovation lässt sich jedoch erst dann sprechen, wenn das Produkt erfolgreich am Markt eingeführt ist. Daher fördert das ZIM-Programm auch Maßnahmen zur Markteinführung abgeschlossener Projekte. Die Förderung beträgt attraktive 50 % der förderfähigen Kosten, bei maximalen Gesamtkosten von 60.000 Euro.
Wichtig: Die Maßnahmen müssen in direktem Zusammenhang mit dem durch ZIM bewilligten FuE-Projekt stehen. Unternehmensspezifische Dienstleistungen ohne konkreten Bezug zum ZIM-Projekt können nicht gefördert werden (wie z.B. ISO-9001-Zertifizierung des Unternehmens, die TISAX-Zertifizierung oder allgemeine Messeauftritte).
Das ZIM unterstützt Unternehmen nicht nur mit Durchführbarkeitsstudien und bei der Entwicklung von Innovationen, sondern auch maßgeblich bei der Markteinführung. Finanzielle Zuschüsse für eine breite Palette an unterstützenden Dienstleistungen stellen sicher, dass neue Produkte und Verfahren erfolgreich am Markt eingeführt werden können. Damit leistet das ZIM einen bedeutenden Beitrag zur Stärkung des Innovationspotenzials und der Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen.
Trotzdem wird dieses Förderangebot zu ZIM noch wenig genutzt: Nur 16,2 % aller Unternehmen mit bewilligtem FuE-Vorhaben stellen Anträge zu Leistungen zur Markteinführung. Und das obwohl die Bewilligungsquote der Leistungen bei 81,4 % liegt. (Quelle: ZIM-Evaluation 2024). Deshalb raten wir Ihnen: Schöpfen Sie Ihr Förderpotenzial voll aus und beantragen Sie zu Ihrem ZIM-Projekt diese ergänzende Förderung. Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Vorauswahl der geplanten Leistungen zur Markteinführung.
Text: Noah Schmid
Ihre Kontaktperson
André Felber
EurA AG
T- 079619256-0Max-Eyth-Straße 2
73479 Ellwangen
info@eura-ag.com