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Levin Winzinger
Sei es ein Blatt-Logo auf der Verpackung, ein Gütesiegel im Onlineshop oder ein Prüfzeichen in der Werbebroschüre: Nachhaltigkeitssiegel können das Vertrauen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern fundiert untermauern, sofern nachvollziehbar ist, wofür sie stehen und worauf sie beruhen. Mit der Umsetzung der EmpCo-Richtlinie im UWG ändern sich ab dem 27. September 2026 auch die Anforderungen an Nachhaltigkeitssiegel. Nicht jedes Umwelt- und Sozialsiegel darf dann noch verwendet werden. Entscheidend sind unter anderem die zugrunde liegenden Kriterien, die Herkunft des Siegels und eine unabhängige Kontrolle. Dieser Beitrag zeigt auf, was EmpCo-konforme Siegel auszeichnet und was Unternehmen bei bestehenden sowie neuen Siegeln umgehend prüfen sollten.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Fachinformation und stellt keine Rechtsberatung dar.
Nachhaltigkeitssiegel sollen Orientierung geben. Sie verdichten komplexe Informationen über ökologische oder soziale Merkmale zu einem leicht erkennbaren Zeichen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist jedoch oft schwer zu beurteilen, welche Kriterien hinter einem Label stehen, wer deren Einhaltung kontrolliert und ob es sich um eine unabhängige Zertifizierung oder um eine unternehmenseigene Kennzeichnung handelt.
Genau hier setzt die EmpCo-Richtlinie an. Sie soll irreführenden Umweltaussagen entgegenwirken und die Transparenz und Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitssiegeln in der kommerziellen, verbrauchergerichteten Kommunikation stärken. Einen Überblick über die rechtlichen Vorgaben und wann diese greifen, finden Sie im ersten Beitrag unserer EmpCo-Reihe: EmpCo-Richtlinie ab September 2026: Umweltaussagen auf dem Prüfstand.
Für Nachhaltigkeitssiegel – und darüber hinaus – gilt: Ein Label allein schafft noch kein Vertrauen. Entscheidend sind nachvollziehbare Anforderungen, transparente Vergabeprozesse und eine unabhängige Kontrolle. Für Unternehmen wird die Auswahl und Nutzung eines Siegels damit zu einer bereichsübergreifenden Aufgabe, die ein abgestimmtes Zusammenspiel von Marketing, Nachhaltigkeitsmanagement, Einkauf, Produktmanagement, Qualität und Compliance erfordert.
Was ist nach dem UWG ein Nachhaltigkeitssiegel?Nach dem neuen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist ein Nachhaltigkeitssiegel ein freiwilliges öffentliches oder privates Vertrauenssiegel, Gütezeichen oder eine vergleichbare Kennzeichnung. Es dient dazu, ein Produkt, ein Verfahren oder eine Geschäftstätigkeit anhand ökologischer oder sozialer Merkmale – oder einer Kombination aus beiden – hervorzuheben oder zu fördern. Verpflichtende Kennzeichnungen nach Unionsrecht oder nationalem Recht fallen nicht unter diese Definition. Damit ist der Begriff weiter gefasst als der eines „Umweltsiegels“: Er kann auch Kennzeichnungen umfassen, die beispielsweise soziale Arbeitsbedingungen, Menschenrechte und Tierwohl betonen oder ökologische und soziale Merkmale miteinander verbinden. Wichtig hierbei: Es kommt nicht darauf an, wie ein Unternehmen das Zeichen selbst bezeichnet. Begriffe wie „Badge“, „Icon“, „Qualitätszeichen“, „Green Choice“ oder „Sustainable Selection“ verhindern nicht, dass die Kennzeichnung als Nachhaltigkeitssiegel eingeordnet wird. Maßgeblich sind vielmehr ihr Zweck, ihre Gestaltung und Verwendung sowie der dadurch vermittelte Gesamteindruck. Nach dem FAQ der Europäischen Kommission können je nach Gesamtkontext sogar naturbezogene Symbole wie Blätter oder Wassertropfen als freiwillige Vertrauens- oder Gütezeichen wahrgenommen werden. Ein dekoratives Element wird dadurch allerdings nicht automatisch zu einem Nachhaltigkeitssiegel. Relevant wird es insbesondere dann, wenn damit bei Verbraucherinnen und Verbrauchern der Eindruck besonderer ökologischer oder sozialer Eigenschaften eines Produkts oder Unternehmens vermittelt werden soll. Die Einordnung hängt somit stets vom konkreten Kontext ab. |
Weil es sich um eine Fallgruppe der „schwarzen Liste“ handelt, ist keine zusätzliche Prüfung erforderlich, ob das Siegel die geschäftliche Entscheidung eines durchschnittlichen Verbrauchers tatsächlich beeinflusst hat. Die Verwendung eines Nachhaltigkeitssiegels ohne eine der beiden genannten Grundlagen ist per se unzulässig.
Das betrifft besonders unternehmenseigene Zeichen, die allein auf internen Kriterien und interner Bewertung beruhen. Ein sachlich zutreffender Inhalt oder eine interne Prüfung reicht nicht aus, um ein eigenes Symbol abzusichern.
Das bedeutet jedoch nicht, dass jedes privat entwickelte Siegel ausgeschlossen ist. Nach dem FAQ der Europäischen Kommission dürfen der Betreiber eines Zertifizierungssystems und das Unternehmen, das ein darauf beruhendes Siegel verwendet, grundsätzlich identisch sein. Das zugrunde liegende System muss aber sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Insbesondere muss die Überwachung der Einhaltung durch einen kompetenten und unabhängigen Dritten erfolgen, der rechtlich sowohl vom Systembetreiber als auch vom zertifizierten Unternehmen getrennt ist.
Nicht jedes Zertifikat und nicht jedes Audit ist automatisch Teil eines Zertifizierungssystems im Sinne des UWG. Das Gesetz stellt konkrete Anforderungen an die Struktur des Systems – und genau hier lohnt sich für Unternehmen ein Praxis-Check.

Die Anforderungen des Systems müssen öffentlich einsehbar sein. Außenstehende müssen nachvollziehen können, welche ökologischen oder sozialen Kriterien ein Produkt, ein Verfahren oder eine Geschäftstätigkeit erfüllen muss.
Eine allgemeine Beschreibung wie „Wir zeichnen besonders nachhaltige Produkte aus“ reicht dafür nicht aus.
Das System muss grundsätzlich allen Unternehmen offenstehen, die bereit und in der Lage sind, seine Anforderungen zu erfüllen.
Ein unternehmensinternes Zeichen, das ausschließlich eigene Produkte auszeichnet und anderen Marktteilnehmern keinen Zugang ermöglicht, erfüllt dieses Merkmal in aller Regel nicht.
Die Anforderungen des Zertifizierungssystems müssen vom Systembetreiber unter Einbeziehung einschlägiger Sachverständiger und Interessenträger entwickelt werden.
Damit soll verhindert werden, dass Kriterien allein nach den Kommunikationsinteressen eines einzelnen Unternehmens festgelegt werden. Welche Akteure konkret einzubeziehen sind, hängt vom Gegenstand und Anwendungsbereich des Systems ab.
Die Einhaltung der Anforderungen muss durch einen Dritten überwacht werden, der sowohl vom Systembetreiber als auch vom zertifizierten Unternehmen unabhängig ist und über die erforderliche Kompetenz verfügt.
Eine reine Selbsterklärung, ein internes Audit oder eine Freigabe durch die eigene Marketing- oder Nachhaltigkeitsabteilung genügt dafür nicht.
Ein belastbares System braucht festgelegte Verfahren für den Fall, dass teilnehmende Unternehmen die Anforderungen nicht oder nicht mehr einhalten. Dazu können beispielsweise Nachbesserungen, Aussetzung oder Entzug der Berechtigung zur Siegelnutzung gehören.
Für nutzende Unternehmen ist deshalb nicht nur die erstmalige Vergabe relevant. Wichtig ist auch, wie regelmäßig kontrolliert wird, welche Änderungen gemeldet werden müssen und unter welchen Bedingungen die Berechtigung endet.
Das Zertifizierungssystem muss die Verwendung eines entsprechenden Nachhaltigkeitssiegels vorsehen. Unternehmen sollten prüfen, für welche Produkte, Standorte, Verfahren oder Geschäftstätigkeiten die Nutzung freigegeben ist und welche Vorgaben für Gestaltung und begleitende Kommunikation gelten.
Ein Siegel sollte nicht allein nach Bekanntheit oder Gestaltung ausgewählt werden. Prüfen Sie insbesondere: |
Bekannte Zeichen können Unternehmen eine erste Orientierung geben, ersetzen aber keine eigene Prüfung und dürfen nicht als austauschbare Beispiele verwendet werden, denn verschiedene Kennzeichnungen beruhen auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und Systemen.
Das EU Ecolabel und der Blaue Engel sind Beispiele für staatlich festgesetzte Umweltzeichen: Das EU Ecolabel beruht auf einer EU-Verordnung, der Blaue Engel ist das staatliche Umweltzeichen Deutschlands. Beide sind zugleich Typ-I-Umweltzeichen nach ISO 14024 und arbeiten mit festgelegten Kriterien sowie unabhängigen Prüf- und Vergabeverfahren.
Davon zu unterscheiden ist ISO 14024 Typ I selbst: Dabei handelt es sich nicht um ein konkretes Siegel, sondern um eine Norm für Umweltkennzeichnungsprogramme. Ob ein konkretes Typ-I-Umweltzeichen von staatlichen Stellen festgesetzt wurde oder auf einem UWG-konformen Zertifizierungssystem beruht, muss anhand des jeweiligen Systems geprüft werden.
Für allgemeine Umweltaussagen, die sich auf ein solches Zeichen stützen, gilt zusätzlich die im zweiten EmpCo-Beitrag beschriebene „anerkannte hervorragende Umweltleistung“ als Maßstab.
Energieeffizienzklassen sind von einem freiwilligen Nachhaltigkeitssiegel zu unterscheiden: Das EU-Energielabel ist für die erfassten Produktgruppen eine verpflichtende Kennzeichnung auf Grundlage des Unionsrechts und fällt deshalb nicht unter die UWG-Definition des freiwilligen Nachhaltigkeitssiegels.
Bei weiteren freiwilligen Umwelt- oder Sozialzeichen lässt sich aus dem UWG keine pauschale Positivliste ableiten. Unternehmen müssen vielmehr prüfen, ob das konkrete Zeichen die Definition eines Nachhaltigkeitssiegels erfüllt und ob es auf einem Zertifizierungssystem mit den gesetzlich verlangten Merkmalen beruht.
Auch ein etabliertes oder weitverbreitetes Label ist allein aufgrund seiner Bekanntheit nicht von der Prüfung befreit.
Was gilt für Ratings wie EcoVadis?Unternehmensratings wie EcoVadis bewerten Nachhaltigkeitsmanagement und -leistung nach einer eigenen Methodik. Eine solche Bewertung ist für sich genommen noch kein Nachhaltigkeitssiegel im Sinne des UWG. Relevant kann jedoch die konkrete externe Verwendung werden: Nutzt ein Unternehmen eine Medaille, ein Badge oder ein ähnliches Zeichen in der verbrauchergerichteten Kommunikation, ist zu prüfen, ob dadurch eine Geschäftstätigkeit anhand ökologischer oder sozialer Merkmale hervorgehoben wird – und das Zeichen damit doch die gesetzliche Definition eines Nachhaltigkeitssiegels erfüllt. Für die Praxis lohnt sich deshalb eine Unterscheidung in drei Ebenen:
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Erfüllt ein Nachhaltigkeitssiegel die Anforderungen an seine Grundlage, dürfen daraus nicht automatisch beliebige Werbeaussagen abgeleitet werden. Auch die konkrete Verwendung des Siegels und die begleitende Kommunikation müssen zutreffend sein.
Problematisch wäre beispielsweise: „Unser gesamtes Sortiment ist nachhaltig, bestätigt durch Siegel X.“
Besondere Vorsicht ist geboten, wennKriterien und Geltungsbereich eines Siegels müssen stets zur konkreten Aussage passen. Dieser Grundsatz knüpft unmittelbar an die EmpCo-Checkliste für belastbare Umweltaussagen an: Bezugsobjekt, Aussage, Evidenz und Gültigkeitsdauer sind eindeutig miteinander zu verknüpfen.
Erfassen Sie alle verwendeten Zeichen zunächst unabhängig davon, ob sie intern als Siegel, Zertifikat, Icon, Badge oder Rating bezeichnet werden, und prüfen Sie anschließend jedes Zeichen anhand einer einheitlichen Struktur.
Glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation braucht eine belastbare Datengrundlage. Genau diese Grundlage schaffen wir gemeinsam mit Unternehmen – von der systematischen Erhebung und Bewertung relevanter Nachhaltigkeitsdaten bis zur fundierten Einordnung für nachvollziehbare Umweltclaims und deren Verankerung in betriebliche Prozesse.
Darüber hinaus bietet die akkreditierte Verifizierungsstelle die Prüfung von Treibhausgasbilanzen und Transformationsplänen nach international anerkannten Standards an.
➔ Sind Ihre Nachhaltigkeitssiegel und Umweltaussagen bereit für die neuen EmpCo-Anforderungen? Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, wo Daten, Nachweise oder Formulierungen noch angepasst werden sollten – und schaffen eine belastbare Grundlage für glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
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