- Dr. Denise Ott
- 23.04.25
- 2 min
- Nachhaltigkeitsberatung
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Boris Buckow
Die Frage, ob ein Unternehmen als "Unternehmen in Schwierigkeiten" (UiS) gilt, kann entscheidend für seine Zukunft sein – vor allem, wenn es auf staatliche Förderungen angewiesen ist. Denn viele öffentliche Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten schließen solche Firmen aus. Das kann insbesondere für innovative Unternehmen problematisch sein, da diese oft hohe Anfangsinvestitionen tätigen und erst später Gewinne erwirtschaften. Eine frühzeitige Prüfung dieser Einstufung kann helfen, alternative Finanzierungswege zu identifizieren und rechtzeitig entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Eine Einstufung als „Unternehmen in Schwierigkeiten" hängt von den rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Besonders relevant ist sie im Zusammenhang mit staatlichen Beihilfen, da viele Förderprogramme UiS explizit ausschließen. Die Definition variiert je nach zutreffendem Rechtsrahmen insbesondere zwischen den EU-Leitlinien und der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
Laut den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (Amtsblatt der EU 2014/C 249/01) gilt ein Unternehmen als UiS, wenn es ohne staatliche Eingriffe innerhalb kurzer oder mittlerer Frist wahrscheinlich seine Geschäftstätigkeit einstellen müsste. Dabei sind folgende Kriterien maßgeblich:
Die AGVO (Verordnung (EU) Nr. 651/2014) orientiert sich an den EU-Leitlinien, enthält jedoch einige spezifische Regelungen:
Für Förderprojekte ist mitunter entscheidend, auf welcher Verordnung die Vergabe des jeweiligen öffentlichen Fördermittels basiert. Neben der Prüfung ist bei der Beurteilung, ob sich ein Unternehmen in Schwierigkeiten befindet oder nicht u.a. zu berücksichtigen, dass Gesellschafterdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt seit 2020 nicht mehr als Eigenkapital, sondern als Fremdkapital gewertet werden. Zudem werden Wandeldarlehen in der Regel nicht als Eigenkapital gewertet, solange sie nicht gewandelt wurden. Auch bei anderen finanziellen Zuwendungen ist zu prüfen, inwieweit sie als Rettungsbeihilfen einzustufen sind.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Einstufung als „Unternehmen in Schwierigkeiten" kann erhebliche Folgen haben, insbesondere für die Teilnahme an öffentlichen Förderprogrammen. Junge KMU profitieren unter bestimmten Bedingungen von Erleichterungen, während große Unternehmen strengen Kriterien unterliegen. Für innovative Unternehmen ist es in jedem Fall entscheidend, frühzeitig zu prüfen, ob sie von der Definition betroffen sind, um alternative Finanzierungswege zu identifizieren.
Falls Sie unsicher sind, ob Ihr Unternehmen betroffen ist, sprechen Sie uns gerne an und nutzen Sie unsere Fördermittelberatung – wir unterstützen Sie bei der Einordnung und zeigen mögliche Lösungswege auf.
Text: Boris Buckow und Kristin Bube
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