- Christina Tanosova
- 22.07.24
- 3 min
- Fördermittelberatung, EU-Förderprogramme, EIC Accelerator
Ihre Kontaktperson
Stefan Durm
Für große Verwunderung gesorgt hat die unerwartete Pressemitteilung des European Innovation Councils (EIC), die am Vormittag des 2. Juni 2023 veröffentlicht wurde. Verkündet wurde darin kurzerhand das Ende der seit Frühjahr 2021 in Betrieb genommenen EIC AI Plattform, die exklusiv für die Antragstellung im EIC Accelerator konzipiert und eingesetzt wurde.
Aufgrund ihrer Komplexität und Bedienbarkeit war die Plattform bei Bewerbern und Beratern umstritten. Dieser Kritik musste sich auch die EISMA, die European Innovation Council and SMEs Executive Agency des Öfteren stellen. Zuletzt wurde im März 2023 ein Statement des EIC Boards veröffentlicht, indem Maßnahmen zur Vereinfachung des Bewerbungsverfahrens für den EIC Accelerator erwähnt wurden.
Wie schnell die Änderung im EIC Accelerator-Bewerbungsverfahren tatsächlich eintreffen wird, war niemandem bewusst. Für Antragsteller bedeutet das nun, die überarbeitung ihrer Bewerbungsunterlagen und eine neue Abgabefrist am 21. Juni, 17:00 Uhr, CET.
Welche Gründe für solch eine schnelle Änderung im Bewerbungsverfahren des EIC Accelerators gesprochen haben, bleibt zunächst offen. Sollten Sie Fragen zum Bewerbungsprozess haben, stehen wir Ihnen gerne auch bei Fertigstellung Ihrer Antragsunterlagen zur Seite.
Doch was bedeutet dies für Antragsteller, die seit Monaten an ihrem Vollantrag (Stufe 2) für die Deadline am kommenden Mittwoch, 7. Juni 2023 arbeiten?
Wir geben einen Überblick:
Und wie steht es um Unternehmen, die gerade an einer Kurzbewerbung (Stufe 1) arbeiten?
Bedeutet das Aus der AI Plattform die Geburt der EISMEA IT Plattform?
Kommen EIC-Anträge in klassischer Form zurück?
Wird der Übergang bis zur kommenden Deadline möglichst reibungslos funktionieren?
Viel Aufregung, viele Unklarheiten und viele überraschte Gesichter. Doch wie es wirklich weitergehen wird, werden wir hoffentlich in wenigen Tagen erfahren.
Zumindest die mittelfristige Aussicht ist gut. So nimmt der EIC Stand heute an, dass weder die Deadline am 4. Oktober 2023 noch die Deadlines Anfang 2024 (noch nicht terminiert) betroffen sein werden.
Wir beobachten gespannt und halten Sie natürlich auf dem Laufenden.
Sie haben Fragen, wissen nicht, wie es weitergehen wird, oder haben Sorge, wichtige Informationen zu verpassen? Sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten und begleiten Sie durch den Antragsprozess.
Nutzen Sie diese einmalige Chance und heben Sie mit uns Ihr Unternehmen auf die nächste Stufe!
Ihre Kontaktperson
Stefan Durm
EurA AG
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