- Christina Tanosova
- 16.10.24
- 2 min
- Fördermittelberatung, EU-Förderprogramme, EIC Accelerator
Ihre Kontaktperson
Stefan Durm
Nach dem Paukenschlag vom vergangenen Freitag (wir berichteten) macht sich unter den Bewerbern des EIC Accelerator Verunsicherung breit. Zwar wurde die Frist für die Einreichung der Vollanträge um zwei Wochen auf den 21. Juni 2023 verschoben, doch die vielen Änderungen brauchen Zeit, so dass sich die Antragsteller im Moment keinesfalls zu früh ausruhen sollten.
Um den Überblick nicht zu verlieren, fassen wir hier die wichtigsten Änderungen für Stufe 2 zusammen.
Wer sich für die Stufe 1 interessiert, muss sich leider noch etwas länger gedulden. Es ist vorgesehen, bis Anfang Juli 2023 eine neue Plattform für Kurzbewerbungen der Stufe 1 einzurichten.
Alle Antragsteller der Stufe 2 sollten inzwischen mehrere E-Mails erhalten haben, die sowohl die aktuelle Version ihres Antrags als auch Links zur Registrierung ihres Projekts im EU Funding & Tenders Portal enthalten.
Derzeit können Anträge der Stufe 2 nur direkt über diese Links im EIC Accelerator erstellt werden - über die Suchfunktion im Funding & Tenders Portal ist dies noch nicht möglich.
Sie müssen mehrere Pflichtdokumente (+ einen optionalen Anhang) direkt im Funding & Tenders Portal hochladen.
Pflichtdokumente:
Part B: Dies ist der Hauptantrag. Es handelt sich um ein textbasiertes Dokument mit maximal 50 Seiten, das Sie als PDF-Datei einreichen müssen.
Pitch Deck: Das Pitch Deck ist im Wesentlichen dasselbe wie bei den vorherigen Bewerbungen für Stufe 2. Es hat keine Folienbegrenzung, aber Sie sollten darauf achten, dass Sie es in 10 Minuten präsentieren können. Sie müssen es als PDF-Datei einreichen.
Financial Information: Bei den Financial Information gibt es einige wichtige Änderungen und es sind mehr Informationen erforderlich als zuvor. Überprüfen Sie diese Datei also so bald wie möglich, um die Frist einzuhalten. Sie müssen sie in einem Tabellendateiformat hochladen.
Mandatory data and consent: Dies ist ein völlig neues Dokument, aber recht überschaubar. Sie müssen es ebenfalls in einem Tabellendateiformat hochladen.
Results of the freedom to operate (FTO) analysis: Dies ist identisch mit den vorherigen Anträgen der Stufe 2. Sie können entweder Ihre FTO oder eine Erklärung von maximal 2 Seiten hochladen, in der Sie Ihren Freedom to Operate darlegen. Sie müssen sie als PDF-Datei einreichen.
Data management plan (DMP): Dieser Anhang ist ebenfalls identisch mit den vorherigen Anträgen der Stufe 2. Falls Sie keinen DMP haben, können Sie eine Erklärung von maximal einer Seite hochladen, in der Sie die zugrunde liegenden Aspekte beschreiben. Sie müssen es als PDF-Datei einreichen.
Lebensläufe von Schlüsselpersonen: Dies ist ein neuer Anhang. Sie müssen alle relevanten Lebensläufe in einer PDF-Datei zusammenfassen, um sie einreichen zu können.
Letters of Intent (LOI): Im Gegensatz zu den bisherigen Anträgen der Stufe 2 müssen Sie jetzt alle LOI in einer PDF-Datei zusammenfassen, um sie einzureichen.
Optionale Dokumente:
Wie bei den bisherigen Bewerbungen der Stufe 2 können Sie bis zu 10 optionale Seiten mit zusätzlichen Informationen einreichen, die Sie zur Unterstützung Ihres Antrags benötigen.
Darüber hinaus müssen Sie auch das Online-Formular (Part A - Administrative Forms) direkt im Portal ausfüllen.
Sobald Sie Ihr Projekt im EU Funding & Tenders Portal registriert haben, finden Sie die Templates für Part B und die Dateien für die Financial Information und die mandatory data and consent direkt im Portal. Für die anderen Anhänge gibt es nach wie vor keine Vorlagen, und Sie können sie völlig frei gestalten.
Unterhalb finden Sie die aktuelle Vorlage (Version 1.4 - 02. Juni 2023) des Part B-Antrags.
Sie haben Fragen zum neuen Einreichungsverfahren oder können wichtige Informationen nicht finden? Sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten und begleiten Sie durch den Antragsprozess.
Nutzen Sie diese einmalige Chance und heben Sie mit uns Ihr Unternehmen auf die nächste Stufe!
Ihre Kontaktperson
Stefan Durm
EurA AG
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