Die letzte Abgabefrist für Anträge auf eine Förderung aus dem EIC Accelerator - unter Start-ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen eines der beliebtesten europäischen Förderprogramme - war wahrlich besonders. Denn inmitten der Vorbereitungszeit wurde seitens des European Innovation Councils (EIC) und der European Innovation Council and SMEs Executive Agency (EISMEA) einige Tage vor der eigentlichen Bewerbungsfrist am 7. Juni 2023 unerwartet das Abgabeverfahren für Förderanträge geändert.

Die eigens für den EIC Accelerator konzipierte EIC AI Platform wurde über Nacht abgeschaltet, die Bewerbungsunterlagen angepasst und die Einreichfrist für Förderanträge um zwei Wochen bis zum 21. Juni 2023 verlängert.

Für die Antragsteller bedeutete dies nicht selten ein Umdenken, das mit der Überarbeitung bestehender und der Erstellung neuer Antragsunterlagen einherging. Statt mit kurzen Textfeldern hatten die Antragsteller nun die Möglichkeit, die unabhängige Jury mit einem schlüssigen PDF-Dokument, ähnlich einer Diplomarbeit, von ihrer Spitzentechnologie zu überzeugen.

Die Bewerbungsfrist für den EIC Accelerator am 21. Juni hat erneut gezeigt, wie beliebt das Förderprogramm bei aufstrebenden Unternehmen aus der EU und den assoziierten Ländern ist. Trotz einer Anpassung des Antragsverfahrens gab es mit 648 eingereichten Anträgen mehr Bewerber als in den vorangegangenen Antragsrunden in diesem Jahr. So waren es im März 551 und im Januar noch 476.

Die Bewerber kommen aus insgesamt 34 Ländern, darunter 15 assoziierte Länder der EU, und rund ein Fünftel (107 Anträge) haben sich für die Strategischen Herausforderungen 2023 beworben. Derzeit werden die Bewerbungen von einer unabhängigen Jury aus erfahrenen Investoren und Unternehmern bewertet. Wer überzeugt, erhält die Gelegenheit, seine Spitzentechnologie persönlich der Jury zu präsentieren. Die Interviews finden in der Regel im September statt. Die Ergebnisse dieser Förderrunde sind im Oktober zu erwarten.

4. Oktober – nächster Stichtag für Projektanträge

Einmal noch kann man sich in diesem Jahr um eine Förderung aus dem EIC Accelerator bewerben - Vollanträge können bis zum 4. Oktober 2023, 17:00 Uhr (MESZ) eingereicht werden.

Unternehmen, die gegenwärtig Kurzanträge (Stufe 1) vorbereiten, müssen sich mit der Einreichung ihrer Bewerbungsunterlagen noch bis Anfang Juli gedulden, bis die neue IT-Plattform für EIC Accelerator-Kurzanträge in Betrieb ist. Danach wird von der EISMEA eine schnelle Bewertung aller Kurzanträge (innerhalb von vier Wochen) angestrebt. Erfolgreichen Antragstellern der Stufe 1 bleibt dann noch genügend Zeit, um einen Vollantrag (Stufe 2) für die Einreichungsfrist am 4. Oktober 2023 vorzubereiten. (Grundsätzlich können erfolgreiche Anträge innerhalb von einem Jahr jeweils zu einer Einreichungsfrist vorgelegt werden. Die Termine für 2024 werden im Herbst bekannt gegeben.)

EIC Accelerator – das Förderprogramm für Marktführer von morgen

Das europäische Förderprogramm richtet sich an Start-ups und KMU, die risikoreiche Spitzentechnologien mit disruptivem Potenzial auf dem europäischen Markt etablieren wollen. Das Förderprogramm ist themenoffen und schreibt jährlich thematische Herausforderungen aus, die für die weitere Entwicklung der EU von strategischer Bedeutung sind.


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Stefan Durm

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Ich bin seit rund zehn Jahren erfolgreich in internationalen Projekten zuhause. Ich habe sowohl internationale Forschungskonsortien gestaltet und koordiniert, als auch mehr als 50 Business Pläne für hochinnovative Deeptech-Startups (mit-)entwickelt und erfolgreich umgesetzt. Um dieses Wissen immer weiter zu schärfen, bin ich Gründungsmitglied des Europäischen Verbands der Innovationsberater (EAIC) und vertrete dort EurA. Bei Fragen zu internationalen Förderprojekten bin ich somit immer eine sehr gute erste Anlaufstelle.
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